Busfahrer: Ticket okay. Kontrolleur: Ticket ungültig. Was jetzt?
Heute bin ich Bus gefahren und eine Frau wurde kontrolliert. Sie hat mit ihrem Ticket eine Freundin mitgenommen, sie hatte zuvor den Busfahrer gefragt, ob das okay ist. Er meinte ja. Dann wurde sie kontrolliert und die Kontrolleure meinten sie dürfe nur ein Kind mitnehmen und müsse jetzt 60 Euro strafe zahlen. Dann haben die sich aber alle so gestritten („Sie hätten sich über das Ticket informieren sollen.“) und andere Passanten haben sich auch eingemischt sodass die Kontrolleure „aus Kulanz“ nichts gemacht haben. Findet ihr das okay, dass sie Strafe zahlen sollte, obwohl der Busfahrer gesagt hat, dass das Ticket okay ist?
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8 Antworten
Weil ich selber schon mehrfach erlebt habe, dass Kontrolleure ein gültiges Ticket nicht anerkennen wollten - mehrfach als Zeuge, einmal als selbst Betroffener; alle Fälle gingen übrigens denkbar schlecht für die Kontrolleure aus, ein Fall endete mit einer Strafanzeige gegen die, einer "nur" mit einer Beschwerde, ein dritter, da hatte das Kontrollpersonal besonders Pech, mit einem Hinweis an den Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens, den ich persönlich kannte.
Inhaltlich:
Wer tariflich unsicher ist, muss sich informieren - aber genau das hat die Dame mit der Frage beim Busfahrer getan. Selbst wenn dessen Auskunft falsch war, muss sich das Verkehrsunternehmen das zurechnen lassen.
Ich weiss nicht woher du das hast aber einiger meiner Freunde sind Kontrolleure und die bekommen keine Prämien für gefasste Ticketsünder
Eine Strafbarkeit liegt hier schon einmal nicht vor. Die wuerde einen Vorsatz voraussetzen, der hier ganz sicher nicht unterstellt werden kann.
Hinsichtlich des erhoehten Befoerderungsentgelts bin ich auch der Meinung, dass die Frau dieses nicht bezahlen muss, weil sie sich auf die Auskunft des Fahrers verlassen durfte. Dieser haette die Auskunft zwar verweigern duerfen, er hat sie aber als Vertreter der Verkehrsbetriebe dennoch erteilt. Dann darf man auch auf die Korrektheit der Auskunft vertrauen und braucht diese nicht noch einmal zu hinterfragen. Daher sehe ich hier kein vertragswidriges Verhalten der Frau und somit auch keinen Anspruch der Verkehrsbetriebe auf das erhoehte Befoerderungsentgelt (moeglicherweise aber auf die Differenz zum korrekten Fahrpreis).
Der Kontrolleur kann den Fahrer ja fragen und wenn das stimmt, dass der Fahrer grünes Licht gegeben hat, dann müsste dem Kontrolleur klar sein, dass er Kulanz walten lassen muss.
Die haben den Busfahrer gefragt aber die Kontrolleure haben dann gesagt dass die meisten Busfahrer keine Ahnung haben und die Frau das selbst prüfen hätte sollen krass oder?
Der Fahrer fährt das Fahrzeug, die Kontrolleure kümmern sich um die Tickets.
Ja, aber das muss der Fahrer dann auch sagen, wenn die Kundin fragt, ob das Ticket gültig ist. Wenn er seine Autorität nützt um der Kundin falsche Auskunft zu geben, kann die Kundin nichts dafür. Die Kundin muss nicht beurteilen können, ob die Infos des Busfahrers richtig ist oder nicht.
Wie gesagt, der Fahrer ist nur der Fahrer. Wer laut den Nutzungsbestimmungen des Verkerhsunternehmens da was durchsetzen kann steht in den AGBs. Und wenn dort steht, dass der Fahrgast für ein gültiges Ticket verantwortlich ist, dann kann der Fahrer erzählen was er will, er ist nicht dazu befugt sich über die AGBs zu stellen.
Die Frau hat sich ja vergewissert, ob sie ein gueltiges Ticket hat. Sie hat den Fahrer gefragt. Haette dieser die Auskunft verweigert, wuerde es wohl anders aussehen. Er hat sie als Vertreter der Verkehrsbetriebe aber erteilt. Dann durfte die Frau auch auf die Korrektheit der Aussage vertrauen.
Quatsch, der Fahrer ist nur der Fahrer - er ist nicht befugt in Namen der Verkehrsbehörde zu handeln. Das ist ja so als wenn ein Kassierer im Supermarkt sagt, ja kein Ding, du kannst die Ware mitnehmen, ich kann sagen ob du dafür bezahlen musst oder nicht.
Auch die Kassiererin ist Vertreterin des Supermarktbetreibers. Wenn die mir einen Schokoriegel zu meinem Einkauf dazu schenkt, darf ich auch davon ausgehen, dass das alles seine Richtigkeit hat und den Riegel mitnehmen. Ob sie tatsaechlich dazu befugt war, mir den Riegel zu schenken, kann ich ja nicht wissen und spielt auch gar keine Rolle.
Falschinformation von Seite des Unternehmens, in diesem Fall durch den Fahrer, der sicher Tickets verkauft und Auskunftspflichtig ist, hat gar nichts mit dem Durchsetzen von irgendwas zu tun. Er stellt sich mit einer Falschinformation nicht über die AGBs, die Kundin kann aber trotzdem nichts dafür, da sie durch die Falschinformation des Fahrers gar nicht in der Lage ist zu beurteilen, was jetzt gültig ist und was nicht. Wenn er tatsächlich nicht auskunftspflichtig ist und keine beratende Funktion hat, muss er das natürlich auch so sagen. Das ganze steht dann vor allem in seiner Jobbeschreibung...
Da die Kontrolleure das letzte und richtige Wort haben!!!
Die netten Kontrolleure kriegen ja auch premie für jeden rausgezogenen Schwarzfahrer. Da würde ich mich auch ein paar Mal verlesen und jemanden mit gültigem Ticket rausziehen.