Ist schwarzfahren billiger?


17.01.2024, 05:24

Natürlich ist mit Ticket fahren prinzipiell besser und notwendig, das ist lediglich ein Erfahrungsbericht*

7 Antworten

Wenn dir das in den letzten Jahren schon aufgefallen ist, dann sollte es ja relativ sicher sein &hab das Gefühl seit dem Ticket wird sowieso nurnoch schnell kontrolliert, also vllt einen Monat mal ausprobieren und die letzte Monatskarte einfach mal bereithalten auch wenn sie abgelaufen ist ,schlimmstenfalls musst du hald draufzahlen. Risiko besteht immer

Shit happens...

Ich möchte wetten, dass Du ohne gültigen Fahrausweis wesentlich öfter kontrolliert wirst als mit - das ist Murphys Gesetz.

Mal abgesehen davon ist es doch wesentlich entspannter, für 49 € durch die Gegend zu gondeln, als in ständiger Angst vor einer Kontrolle wie ein Wachhund aufzupassen. Und in Bussen steigen die Kontrolleure ohnehin immer so ein, dass das schnelle Rausspringen kaum noch möglich ist. Damit sind die 60 € verloren und Du hast immer noch keinen gültigen Fahrausweis.


BvGhunter  15.05.2024, 11:49

Und nicht vergessen ab dem 3. Bist du ein verifizieren krimineller und erhält ein Führungszeugnis Eintrag sowie ca 500€ geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft.

Lohnen sich da die paar Pennys?

Dann lieber beim erfrischungsgetränk einsparen.

Die Strecken wechseln täglich bei den kontrolleurin , wenn eine Strecke ausgehungert wurde kommt die nächste Strecke ran , vielleicht hast du Glück und fährst zu eher unnormale Zeiten durch die Stadt (vor 6 oder nach 24 uhr)denn darauf hat auch kein kontrolleur Lust.

Im Umland kontrollieren eigentlich die bus fahrer am Eingang da auch dort die Aggressivität stets steigt werden auch immer mehr kontrolleure eingesetzt.


Rollo489 
Beitragsersteller
 15.05.2024, 20:20

Die haben bei uns noch nie kontrolliert und meinen auch oft „System kaputt./ updated“, „Das ist ein Reisebus“ oder „Heute frei“

"Einmalig 60 €" ist ausgesprochen kurzsichtig!

Immer mehr Verkehrsbetriebe erstatten schon beim ersten Mal Schwarzfahren Strafanzeige und Strafantrag wegen des "Erschleichen von Beförderung".

Die Beförderungserschleichung ist einer der vier Straftatbestände des „Erschleichens von Leistungen“ des § 265a StGB. 

Damit ist man dann vorbestraft... auch wenn es wegen der geringeren Zahl von Tagessätzen nicht im allgemeinen Führungszeugnis erscheint.


Rollo489 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 16:37

Nicht wenn man klar kommuniziert dass man schwarzfährt

electrician  17.01.2024, 06:16

Es ist geplant, daraus eine Ordnungswidrigkeit zu machen, um die Gerichte zu entlasten.

Schwarzfahren kann auch zur Anzeige gebracht werden und dann hast du ganz andere Probleme als 60€