DB fahrpreisnaxherhebung?

2 Antworten

Ja, das ist normal. Bei uns im Nahverkehr ist die Strafe allerdings sehr human. 7 EUR, evtl. inzwischen etwas mehr. Aber man muss seinen personengebundenen Fahrausweis und Ausweis im Verkehrsbüro vorzeigen.

Aber: Das 49 EUR- Ticket ist doch nicht übertragbar. Also irgendweilche Ausreden helfen da nix. Entweder du kannst eine für dich gültige Fahrkarte nebst Ausweis vorlegen, dann 7 EUR. Und bei der Kontrolle werden deine Daten erhoben (Ausweis). Wenn du keinen Ausweis dabei hast zahlst du entweder die Strafe - bei uns 60 EUR oder der Kontrolleur kann die Polizei holen.

Bei euch sind es wohl 100 EUR, wenn du im Nachhinein keinen an deine Person gebundenen Fahrausweis vorzeigen kannst. Man geht mit dem Zettel, den der Kontrolleur ausgefüllt hat in das zuständige Verkehrsbüro und erledigt die Angelegenheit wie oben beschrieben.

Maxrems06 
Fragesteller
 03.08.2023, 18:52

Ich habe kein Zettel die der Kontrolleur ausgefüllt hat nur den Zettel mit der fahrpreisnacherhebung den hab ich paar Tage später als brief bekommen

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Es gibt Monatskarten (nicht das D-Ticket) die sind am WE oder nachmittags Übertragbar.

Heißt

Morgens fährt Mutti damit zur Arbeit, nachmittags Vati zur Spätschicht und am WE ist Oma mit den Enkelkindern unterwegs.

Genau darum geben viele ihre Stino und viel teureren und nur in einem Verbund gültige, Monatskarte nicht auf.

maria38000  04.08.2023, 12:41

Sie hat aber 49 EUR Ticket geschrieben....

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MarSusMar  04.08.2023, 14:11
@maria38000

FS hat uns die Information zu dem, gegeben was sie/er wusste das sie/er die 107 € nicht bezahlen muss sondern 7.

Und erst dann kommt das

aber

und die eigentliche Frage.

aus der Seite steht folgendes  „übertragbare Fahrkarten nachträglich nicht anerkannt werden.“
was bedeutet das?
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