DB fahrpreisnaxherhebung?
- Hallo ich habe eine fahrpreisnacherhebung bekommen weil ich mein ausweiß bei einer Fahrt mit dem 49€ Ticket vergessen habe. Der Kontrolleur meinte ich habe bis 8.8.23 Zeit mein Ticket vorzuzeigen das ich nur die Gebühren zahlen muss(7€) statt Strafe 107€ aber aus der Seite steht folgendes „übertragbare Fahrkarten nachträglich nicht anerkannt werden.“
- was bedeutet das
2 Antworten
Ja, das ist normal. Bei uns im Nahverkehr ist die Strafe allerdings sehr human. 7 EUR, evtl. inzwischen etwas mehr. Aber man muss seinen personengebundenen Fahrausweis und Ausweis im Verkehrsbüro vorzeigen.
Aber: Das 49 EUR- Ticket ist doch nicht übertragbar. Also irgendweilche Ausreden helfen da nix. Entweder du kannst eine für dich gültige Fahrkarte nebst Ausweis vorlegen, dann 7 EUR. Und bei der Kontrolle werden deine Daten erhoben (Ausweis). Wenn du keinen Ausweis dabei hast zahlst du entweder die Strafe - bei uns 60 EUR oder der Kontrolleur kann die Polizei holen.
Bei euch sind es wohl 100 EUR, wenn du im Nachhinein keinen an deine Person gebundenen Fahrausweis vorzeigen kannst. Man geht mit dem Zettel, den der Kontrolleur ausgefüllt hat in das zuständige Verkehrsbüro und erledigt die Angelegenheit wie oben beschrieben.
Es gibt Monatskarten (nicht das D-Ticket) die sind am WE oder nachmittags Übertragbar.
Heißt
Morgens fährt Mutti damit zur Arbeit, nachmittags Vati zur Spätschicht und am WE ist Oma mit den Enkelkindern unterwegs.
Genau darum geben viele ihre Stino und viel teureren und nur in einem Verbund gültige, Monatskarte nicht auf.
FS hat uns die Information zu dem, gegeben was sie/er wusste das sie/er die 107 € nicht bezahlen muss sondern 7.
Und erst dann kommt das
aber
und die eigentliche Frage.
aus der Seite steht folgendes „übertragbare Fahrkarten nachträglich nicht anerkannt werden.“
was bedeutet das?
Ich habe kein Zettel die der Kontrolleur ausgefüllt hat nur den Zettel mit der fahrpreisnacherhebung den hab ich paar Tage später als brief bekommen