Jemanden abstechen als Selbstverteidigung bei schlägerei?

5 Antworten

Von Experte wiki01 bestätigt

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, 

bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.

Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.

Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. 

(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).

Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.

Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 

Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 

Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 

https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:

http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160

Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, 

leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.

Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 

verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --

2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass 

die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 

also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.

Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 

von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.

Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten 

(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Zur Vollständigkeit - der Angeklagte hat den Fehler gemacht vor Gericht zu behaupten er wâre im Recht gewesen und dann hat er noch den passenden Richter (Schâpe/NSU) gehabt......

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Schwierig! Wenn eine nachweisliche Notwehr vorliegt, dann wäre es okay, ABER ein Staatsanwalt wird dich fragen, warum du ein Messer dabei hattest. Er wird fragen, ob du das Messer dabei hattest, weil du Stress erwartet hast. Beantwortest du das mit "ja", dann war es vermutlich keine Notwehr mehr.

Wenn nicht glasklar eine Notwehr vorliegt und vom Richter erkannt wird, dann bist du auf dünnem Eis. Ich halte Messer eh für Problematisch um sich zu verteidigen. Da gibt es bessere Möglichkeiten.

Schlimmer als eine Verurteilung ist damit zu leben, dass man einen ggf. umgebracht hat. Ich kenne einen Mörder und der sagte mir, dass er seit 35 Jahren jede Nacht wach wird, weil er vom Opfer träumt. Das fing erst 2 Jahre nach der Tat an....

Kauf dir ein gutes Pfefferspray und der Täter ist sofort gestoppt und er überlebt die Sache meist unbeschadet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin in der Sicherheitsbranche und treibe Kampfsport / SV

"ein Staatsanwalt wird dich fragen, warum du ein Messer dabei hattest. " Herr Staatsanwalt, weil ich darf. Ich wüsste nicht dass man in Deutschland das nutzen von Rechten die einem zustehen begründen müsste. Damit wäre zum Thema alles gesagt oder haben Sie noch Fragen?

"Er wird fragen, ob du das Messer dabei hattest, weil du Stress erwartet hast. " wie gesagt: einfach so. Vielleicht schneidet man Mal einen Apfel oder nen blöden Faden vom T-Shirt oder öffnet nen Karton oder schmiert eine Stulle.

"Beantwortest du das mit "ja", dann war es vermutlich keine Notwehr mehr." In wie fern soll sich ein "ich rechne immer damit dass es zu einer Notwehr Situation kommen kann" die Frage ob es sich im eine Notwehr Situation handelte beeinflussen?

"Ich halte Messer eh für Problematisch um sich zu verteidigen. Da gibt es bessere Möglichkeiten." in diesem Punkt absolute Zustimmung. Messer winden wirken nicht schnell sondern töten mit Minuten Verzögerung. Das ist maximal schlecht weil es dir akkut nicht hilft aber du dich im Nachhinein für den maximalen schaden verantworten musst. (Zumindest bei Stichen.) Schnitte haben auch nicht so sehr die sofort stoppende Wirkung und entstellen so dass das am Ende vor Gericht auch wieder doof aussieht.

"Schlimmer als eine Verurteilung ist damit zu leben, dass man einen ggf. umgebracht hat." vielleicht nicht unbedingt schlimmer als die alternative aber ganz sicher nicht schön. https://www.google.com/amp/s/www.spiegel.de/politik/der-taeter-der-ein-opfer-war-a-8b4d728b-0002-0001-0000-000118184389-amp sehr zu empfehlen der Artikel.

Und dem Tipp zum Pfefferspray schließe ich mich auch an.

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Wieder eine Frage, bei der man darauf warten kann, dass sich hartnäckig haltende, falsche Aussagen gemacht werden.

Für alle diejenigen, die es betrifft: Eine Verhältnismäßigkeit ist nicht gefordert bei einer Notwehrhandlung*. Es soll bei mehreren Möglichkeiten das mildere, taugliche Mittel gewählt werden.

*) es darf aber kein krasses Missverhältnis geben zwischen Grund und Folgen der Notwehr. Wie das @exxonvaldez schon erwähnt hat. Beispiel: jemanden über den Haufen ballern wegen eine Ohrfeige.

*) es darf aber kein krasses Missverhältnis geben zwischen Grund und Folgen der Notwehr. Wie das @exxonvaldez schon erwähnt hat. Beispiel: jemanden über den Haufen ballern wegen eine Ohrfeige.

Das wäre dann aber sowieso keine Notwehrtat, da man kaum jemand überfahren kann, während man noch geohrfeigt wird.

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Hast du Beispiele für das über den Haufen ballern um die Ohrfeige ab zu wehren? Diese ist ja tatsächlich ein Tätlicher Angriff insofern wäre ich mir in dem fall nicht sicher dass ein krasses Missverhältnis vorliegt. Das klassische Beispiel ist ja immer der Mann im Rollstuhl der Kirschen klauende Kinder nicht erschießen darf auch wenn er sie anders nicht davon abhalten kann. (Nur damit es nicht falsch rüber kommt: wirklich als Interessen Frage gemeint, weil ich da gerne mehr Details zum verorten des Missverhältnises hätte und nicht als anzweifeln deiner Aussage.)

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@ThisIsJustMeHH

Nein, dafür habe ich keine aktuelle oder bestätigte, nachlesbare Fallbeispiele. Was ich als Beispiel geschrieben habe, kam aus dem Bauch heraus. Ich habe auch keinen Zugang mehr zu Urteilen. Und mit berechtigen Einwänden von Usern wie dir kann ich umgehen.

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@wiki01

Ich werde morgen mal schauen ob ich was finde. (Und ob es da überhaupt eine Einheitliche Linie gibt.)

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Man darf in der Notwehr tun was Erforderlich ist. Wenn also das abstechen erforderlich ist um den Rechtswidrigen Angriff ab zu wehren bleibt es straffrei. Ansonsten nicht.

Selbstverteidigung muss immer verhältnismäßig sein, wenn er dir paar rein haut und du dann sein Leben beendest ist es das nicht wirklich...wenn du körperlich stark im Nachteil ist darfst du alles was du bei dir hast verwenden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mache seit ich denken kann kampfsport

Notwehr muss NICHT verhältnismäßig sein!

(Ausnahme: extrem krasses Missverhältnis.)

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Selbstverteidigung muss immer verhältnismäßig sein

Gerade das muss es nicht sein.

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@Hellbow

Wird nicht besser durch wiederholen - der Bundesgerichtshof weiß es besser!

Mit Messer Schlage abwehren, kein Problem..

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Zum 3848375929284829294773292ten mal:

NOTWEHR MUSS NICHT VERHÄLTNISMÄSSIG SEIN!!!

Notwehr muss erforderlich sein, siehe Paragraph 32 StGB

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https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/01/1-48-01.php3

Jedoch gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, selbst einer solchen, die wie vom Angeklagten ohne waffenrechtliche Erlaubnis eingesetzt wird, der allgemeine notwehrrechtliche Grundsatz, daß der Verteidiger berechtigt ist, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer, minder einschneidenden nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen. Ein nicht bloß geringes Risiko, daß das mildere Mittel fehlschlägt und dann keine Gelegenheit für den Einsatz des stärkeren bleibt, braucht der Verteidiger zur Schonung des rechtswidrig Angreifenden nicht einzugehen

Verstehst du, was der Bundesgerichtshof da schreibt?

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"Selbstverteidigung muss immer verhältnismäßig sein" und disqualifiziert. Notwehr muss nicht Verhältnismäßig sein. Bitte einfach mal 30 Sekunden Googlen.

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