Selbstverteidigung bei einer schlägerei?

3 Antworten

Zeig sie zurück an, dann wird es wahrscheinlich fallen gelassen. Du hast im Rahmen der Notwehr gehandelt wenn du das mildeste Mittel benutzt hast was erforderlich war. Es gibt bei Notwehr KEINE Verhältnismässigkeit!

Du darfst dich natürlich verteidigen. Lass sie dich Anzeigen, da kommt nichts bei raus.

Zendayaperez 
Fragesteller
 08.10.2020, 19:33

Eyyy danke

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Wenn du dich gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff/gegenwaertigen Angriff verteidigst, wird dies als Notwehr bezeichnet. Das allerdings nur solange du die Angreifer nicht im Vorfeld provoziert hast.

Die Angreifer haben zwar die Moeglichkeit dich dafuer an zu zeigen, allerdings wird das fuer dich keine rechtlichen Konsequenzen haben, wenn du die Notwehr nicht ueberschritten hast.

Notwehr-/Nothilfeueberschreitung bedeutet, dass du nicht das mildeste Mittel welches notwendig ist um besagten Angriff zu unterbinden/beenden genutzt hast. Deine Notwehrmassnahmen muessen im Verhaeltniss zum Angriff stehen.

Hoffe ich konnte helfen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich trainiere seit vielen Jahren KK und SV.
NonNam  08.10.2020, 21:00

Und wir singen im Chor: Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr!

Ansonsten stimmt das.

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Waltersson  08.10.2020, 21:32
@NonNam

Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

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