Sollte in Deutschland Fremdengehen für Frau und Mann gerichtlich bestraft werden? Warum oder warum nicht?

11 Antworten

Von Experte juergen63225 bestätigt

Guten Tag!

Fremdgehen ist emotional eine sehr belastende Angelegenheit und keinesfalls zu verharmlosen. Aus rechtlicher Sicht halte ich eine Strafbarkeit dieser Handlung jedoch für verfassungswidrig.

Wie @Rollerfreak bereits ausführlich geschrieben hat, war zu damaligen Zeit der Ehebruch strafbar. Dieser wurde aufgehoben. Grundsätzlich hat jeder nach Artikel 2 Abs. 1 GG das Recht, selbst zu entscheiden, mit wem man sich treffen möchte oder nicht. Leider gehört dazu auch das Fremdgehen. Der Staat hat hierauf keinen Einfluss. Das Strafrecht dient grundsätzlich dem Schutz von erheblichen Eingriffen in Individualrechtsgütern. Es verfolgt jedoch nicht den Zweck, gebrochene Herzen zu reparieren. Dafür ist der Eingriff, etwa in die persönliche Ehre, die durch den Missbrauch des Vertrauens verletzt wird, zu gering.

Fazit: Eine Strafbarkeit für Fremdgehen halte ich somit nicht für ein geeignetes Mittel, zukünftige Vertrauensbrüche zu vermeiden. Vielmehr ist es eine zusätzliche Belastung für die Strafverfolgungsbehörden.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Das war auch in Deutschland tatsächlich mal eine Straftat, zumindest in der Ehe. Der Straftatbestand wurde dann allerdings irgendwann abgeschafft und das mit der Begründung, dass er höchstwahrscheinlich gegen das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), genauer gegen das darin verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht, auch Selbstbestimnungsrecht genannt, verstößt. Zwar stellt das GG auch die Ehe als solche unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, jedoch, kann man erwachsene Menschen eben in juristischer Hinsicht nicht dazu zwingen, dass sie zusammen bleiben. Ein Punkt war hierbei soweit ich weiß auch, dass eine Scheidung ja nicht sofort rechtlich wirksam ist sondern das mindestens ein Jahr ein sogenanntes Trennungsjahr einzuhalten ist, manchmal dauert dieser Zeitraum auch sogar drei Jahre. In diesem Zeitraum, sind die Ehepartner bereits getrennt, sind aber in juristischer Hinsicht immer noch miteinander verheiratet. Dies soll ihnen ermöglichen, ihre Entscheidung vielleicht nocheinmal zu überlegen und die Scheidung zurückzunehmen. Wäre jetzt das Fremdgehen eine Straftat, so würden sie sich dann auch strafbar machen und könnten somit quasi auch keine neue Partnerschaft eingehen, obwohl sie bereits getrennt sind, jedoch eben juristisch gesehen immer noch miteinander verheiratet sind.

Mfg


juergen63225  01.06.2025, 20:24

Ich bezweifle dass es STRAFTAT war, es hatte lediglich zivilrechtliche Auswirkungen bei scheidungsprozessen.

Früher war auch die Schuldpflicht bei Scheidungen.Ich denke,so krass das klingen mag,es würde sich etwas tun,wenn es bestraft würde.Fremdgehen ist ja mitlerweile eine Mode.

Nein, da sollte der Staat nicht involviert werden, da es eine vollkommen private Angelegenheit ist.


silas1974  04.04.2025, 07:45

Wie eine Trennung/Scheidung gehören dazu auch manchmal Zwei. Wo und wie soll man da unterscheiden. Natürlich ist alles unschön, Trennung, Scheidung und Fremdgehen.

Mein Gott -wer soll den die ganzen Urteile fällen ? bevor der Richter nach Hause geht zu Mami und den kleinen -ist der vielleicht noch bei seiner Perle gewesen und seine Frau mit ihrem 20 Jahre jüngeren lover gerade fertig näh da kommt doch denn alles durcheinander ausserdem haut das dann mit Ich bin schon 20 jahre verheiratet -och und wie lange mußte noch ? nicht hin