Nachricht in den Briefkasten mit Frist zur Abholung. Wenn die Frist verstrichen ist, das Paket an den Absender zurückschicken.
Nein, das wird er nicht. Zumindest nicht, wenn er es nicht schafft die US-amerikanische Verfassung zu ändern bzw. Verfassungszusatz zu erreichen. Musk ist gebürtiger Südafrikanwr und ist somit nicht berechtigt US-Präsident zu werden
Er wäre ohne den Treppensturz nicht gestorben. Das Urteil ist absolut gerechtfertigt.
Das solltest du mit dem Arzt besprechen.
Nein, das können sie nicht.
Dass ich dem Tod noch einmal von der Schippe gesprungen bin.
Menschlichkeit muss man sich leisten können. Kinos sind Wirtschaftsbetriebe, deren Haupteinnahmequelle der Snackbereich ist. Klar haben die etwas dagegen, dass jemand etwas eigenes mitbringt
Nur für diejenigen, die mehr high quality content haben wollen. Für die anderen kann der Beitrag gesenkt oder komplett abgeschafft werden.
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist personengebunden. Wenn also nicht alle Mitglieder des Haushaltes befreit sind, muss gezahlt werden.
Nicht in den nächsten Jahren. Bis jetzt sieht es nicht einmal danach aus, dass es in absehbarer Zeit einen Verbotsantrag geben könnte.
Das kann harmlos sein oder der Beginn einer (Neben-)Hodenentzündung sein. Letztere wäre auf jeden Fall behandlungsbedürftig.
bitte keine persönliche Meinung, nur Wahrscheinlichkeit angeben
Nein, wenn in diesem Jahr noch ein Verbotsantrag eingereicht würde, wäre das schnell. Bis jetzt fehlt es am wirklichen Willen und an den nötigen Mehrheiten.
Ja, zumindest dann, wenn es in Deutschland eingeschult werden soll. Wie sollte das Kind sonst dem Unterricht folgen könnnen?
Melde dich bei der französischen Fremdenlegion. Da hast du über kurz oder lang genug Action.
Nein, für ein Verbotsverfahren benötigt man immer noch die Zustimmung des Bundesrates, des Bundestages oder der Bundesregierung. Die CDU möchte kein Verbotverfahren und somit hat sich das Ganze erledigt.
Sofern es nicht im Mietvertrag verboten ist, ja. Allerdings muss Sorge getragen werden, dass die Nachbarn nicht von Rauch und anderen Gerüchen belästigt werden.
Mr. Zuckerberg ist nicht reich geworden, indem er sein Geld in nicht tragfähige Projekte gesteckt hat. Er ist auch kein selbstloser Philanthrop.
Nein, das sollte der Staat ganz sicher nicht tun, da dies illegal wäre. Der Staat kann ja eine Sonderabgabe einführen, aber nur für diejenigen, die Flüchtlinge und Menschen in Not unterstützen wollen.
Das Grundeinkommen wird so oder so erst einmal nicht kommen. Da muss man sich keine Sorgen um die Finanzierung machen.
Die Bahn muss erst einmal wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden, bevor man fdsrüber nachdenken, noch mehr Geld dort reinzustecken.
Sobald du dich an der Front gemeldet hast, geht es los.
Ganz dünnes Eis.
"Ausschluss von Mitgliedern
Schwieriger wird es, wenn die rechtsextremen Umtriebe des Mitglieds erst nach seinem Beitritt bekannt werden. Das Mitglied muss dann ausgeschlossen werden.
Zwei Fälle sind hier denkbar:
- Die Satzung enthält keine Regelungen zum Ausschluss, dann ist er nur aus wichtigem Grund möglich.
- Die Satzung benennt allgemeine oder konkrete Ausschlussgründe. Zu prüfen ist dann, ob die hier greifen.
Keine Satzungsregelung
Ein Ausschluss ist ohne spezifische Satzungsregelung nur dann möglich, wenn das Verhalten des Mitglieds die Belange des Verein so stark tangiert, dass dem Verein eine Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar ist. Der Grund muss in der Person selbst liegen. Das wird in der Praxis nur der Fall sein, wenn die Mitgliedschaft eines Rechtsextremen dem Verein wegen seiner eigenen Ziele unzumutbar ist, oder wenn das Verhalten des Mitglieds das Vereinsleben erheblich stört - etwa wenn es im Verein agitiert u.ä. Aus der Mitgliedschaft in deiner rechtsextremen Organisation wird sich also meist nicht automatisch ein Ausschlussgrund ergeben.
Satzungsregelungen zum Vereinsausschluss
Meist finden sich in Vereinssatzungen Generalklauseln zu möglichen Ausschlussgründen, wie etwas "vereinsschädigendes Verhalten", "Verstoß gegen die Interessen des Vereins" oder "Schädigung des Ansehens des Vereins". Meist gilt hier dann das Gleiche wie im Fall fehlender Ausschlussgründe - weil sich auch daraus kein konkreter Bezug zum Verhalten des Mitglieds herstellen lässt. Anders sieht es nur aus, wenn die Mitgliedschaft in rechtsextremen Organisationen als Ausschlussgrund benannt ist."
https://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/ausschluss.htm