Ich habe gerade gestern oder vorgestern erst eine ziemlich ähnliche Frage beantwortet. Eine 100%ige Sicherheit, kann und wird es nicht geben. Allerdings, ist das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gerade wegen der furchtbaren Erkenntnisse aus der Zeit des Nationalsozialismus fundamental anders als die damalige Reichsverfassung. Diese ermöglichte es, das Grundrechte generell außer Kraft gesetzt werden konnten und durch das Ermächtigungsgesetz wurde beschlossen, das die Regierung Gesetze vorbei am Parlament beschließen kann. Beides, ist heutzutage nach dem Grundgesetz zum Glück unmöglich. Grundrechte, können nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt werden und der Artikel 19 GG verbietet es außerdem, das ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. Gesetze, kann nur das Parlament beschließen. Zwar können Gesetze auch nach wie vor eine Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung beinhalten, da man ansonsten zu häufig bereits bestehende Gesetze verändern müsste anstelle neue beschließen zu können, jedoch, müssen Inhalt, Ausmaß und Zweck der erteilten Ermächtigung klar im Gesetz definiert sein. Bei manchen Rechtsverordnungen, muss zudem der Bundesrat noch seine Zustimmung erteilen. Außerdem, wirkt der Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Bei den sogenannten Zustimmungsgesetzen, die die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern betreffen (dazu gehört u.a. auch der Bereich Strafrecht), muss wie der Name schon sagt der Bundesrat seine aktive Zustimmung zu dem Gesetz erteilen. Bei den sogenannten Einspruchsgesetzen, welche die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes betreffen, kann der Bundesrat Einspruch gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz einlegen. Dieser, kann allerdings vom Bundestag in einer weiteren Sitzung mit gewissen Mehrheitsverhältnissen überstimmt werden und das Gesetz dann dennoch in Kraft treten. Der Einspruch bewirkt allerdings, das sich der Bundestag in einer weiteren Sitzung mit der geäußerten Kritik auseinandersetzen muss und dass um den Einspruch zu überstimmen ggf. eine größere Mehrheit notwendig ist. Abschließend, müssen alle Bundesgesetze auch noch vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dabei, steht dem Bundespräsidenten auch das sogenannte Prüfungsrecht zu, d.h. dieser überprüft vor der Gegenzeichnung des Gesetzes, ob dieses wie beschrieben verfassungskonform zustande gekommen ist und aber auch, ob dieses nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Letztendlich, wacht das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es kann Gesetze für verfassungswidrig und damit für nichtig oder aber bei kleineren Verfassungsverstößen in der Praxis das jeweilige Gesetz auch "nur" für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären und dem Gesetzgeber eine gewisse Frist auferlegen, innerhalb derer dieser das Gesetz verfassungskonform anpassen muss. Für den Übergangszeitraum, legt es dann häufig selber Regelungen zur Anwendung des Gesetzes fest. Deutschland, ist außerdem ein Mitgliedsstaat in der europäischen Union (EU), welche ebenfalls vergleichbare Grundrechte gewährleistet.
Was die "Ewigkeitsklausel" des Grundgesetzes speziell betrifft, so schützt diese die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze der Demokratie und garantiert die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes. Da Artikel 1 Absatz 3 GG aber auch die Gesetzgebung an die nachfolgenden Grundrechte bindet, sind diese ebenso indirekt durch die "Ewigkeitsklausel" geschützt. Die nachfolgenden Grundrechte nach Artikel 2 bis 19 des Grundgesetzes, können demnach auch nicht komplett abgeschafft werden, ABER gewissermaßen verändert bzw. weitere Absätze hinzugefügt werden. Das geht aber auch nicht beliebig, denn auch eine Verfassungsänderung, kann gegen die Verfassung verstoßen. Das nennt man "verfassungswidriges Verfassungsrecht", was aber juristisch eine äußerst komplexe Thematik darstellt. Jede Änderung des Grundgesetzes, bedarf zudem einer Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Fazit: eine 100%ige Sicherheit, die gibt es nicht. Jedoch, wäre eine Diktatur WESENTLICH schwerer zu errichten als damals, da es sehr viele "Sicherheitsmechanismen" gibt, die es damals nicht gegeben hat.
Mfg