Der entsprechende Hintergedanke der europäischen Union (EU), die Anzahl der Verkehrstoten in der EU drastisch abzusenken, ist natürlich absolut richtig. Jedoch, sind die geplanten Neuregelungen, von denen unter anderem speziell Fahranfänger und ältere Menschen betroffen wären, für mich nicht durchdacht und daher nicht zu befürworten. Man weiß am Ende nicht, welche speziellen Ausnahmeregelungen unter anderem für bestimmte Berufsgruppen davon geben wird und ob es dann überhaupt solche Ausnahmeregelungen geben würde und genau darin, sehe ich persönlich ein sehr großes Problem der geplanten Regelungen. Im Einzelnen konkret aufgezählt:
1.) Nur noch 90 km/h für Fahranfänger während der Probezeit auch auf Autobahnen, halte ich für nicht angemessen, da diese somit dann gezwungen wären, nur noch den rechten Fahrstreifen zu benutzen und somit zwischen den Lastkraftwagen (LKW) zu fahren. Das halte ich nicht nur für gefährlicher sondern auch für eine Beeinträchtigung im Lieferverkehr, weil dann plötzlich vermehrt viele Autos zwischen den LKW unterwegs wären. Sollen die 90 km/h auch für Einsatzkräfte im Einsatzfall gelten, was absoluter Schwachsinn wäre auf der Autobahn.
2.) Nachtfahrverbot zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr. Das halte ich persönlich auch nicht für richtig bzw. für undurchdacht. Erstens, verlernen die Fahranfänger hierdurch zum Teil das Fahren bei Dunkelheit bzw. bei Nacht wieder und zweitens, existieren genügend Berufsbilder mit Schichtdienst, wo entweder die Berufsausübung an sich das Führen eines Kraftfahrzeuges zwingendermaßen erfordert oder aber die Schicht so endet oder beginnt, dass man nach Mitternacht nach Hause fahren muss oder vor 6.00 Uhr in die Arbeit fahren muss. Hier handelt es sich insbesondere auch noch um sicherheitsrelevante Berufe wie die Polizei selber, die Feuerwehr, den Rettungsdienst und was ich auch mal dazu nehme, Handwerkernotdienste. Wenn hier ein Fahranfänger zwischen 0.00 und 6.00 Uhr gar nicht fahren darf, dann führt das zu großen Beeinträchtigungen, da dann immer eine Person kein Fahranfänger sein dürfte und diese dann auch dazu gezwungen wäre, die ganze Nacht über selber zu fahren, was dann zu dementsprechender Übermüdung und damit dann wiederum auch zu einem entsprechend gesteigerten Unfallrisiko führen würde. In manchen Berufen wie zum Beispiel im Rettungsdienst, gibt es zudem auch noch verschiedene Qualifikationen und feste gesetzliche Regelungen, dass der Patient selbstverständlich von der medizinisch höherqualifizierten Person zu betreuen ist. Wenn dann die andere Person nicht fahren dürfte, da sie noch Fahranfänger ist, ja was dann?!.
3.) Eine erneute Fahrprüfung nach der Beendigung der Probezeit ist grundsätzlich keine schlechte Sache. Die Frage ist hier halt, ob die Fahrschulen und die Prüfstellen, sprich der TÜV und die DEKRA, diese zusätzliche Anzahl an Fahrprüfungen dann überhaupt bewerkstelligen könnten und welche Mehrkosten für die Fahranfänger dadurch zu erwarten wären.
4.) Weiterhin geplant ist ja auch, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B dann nur noch zum Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 1,8 Tonnen anstatt wie bisher von bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse befähigen soll. Hierin, sehe ich auch wieder ein massives Problem in der Berufsausübung der unter Punkt 3.) aufgeführten, sicherheitsrelevanten Berufsgruppen, da deren Fahrzeuge 1,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse definitiv immer, bei Feuerwehr und Rettungsdienst regelmäßig auch 3,5 Tonnen, überschreiten. Für alle schwereren Fahrzeuge, ist die Klasse B+ geplant, welche allerdings auch erst nach der Beendigung der Probezeit erworben werden darf. Diese geplanten neuen Gewichtsbeschränkungen, führen auch zu einem großen Problem bei der ja ebenfalls angestrebten Verkehrswende hin zur klimafreundlichen Mobilität. Man wird schlichtweg unmöglich ein Auto mit einer alternativen Antriebsart, zum Beispiel mit einem Elektroantrieb finden, welches unter 1,8 Tonnen wiegt, wegen der schweren Batterien bzw. der schweren Akkus. Fahranfänger wären somit zu einem Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor gezwungen und gleichzeitig, sollen in der EU ab 2035 keine Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor mehr neu zugelassen werden dürfen. Auch würde dies zu noch mehr Autos auf den Straßen beitragen, deren Anzahl man ja ebenfalls reduzieren möchte, weil sich Fahranfänger dann allermeist kein Auto mit ihren Eltern und/ oder mit ihren älteren Partnerinnen und Partnern, die nicht mehr in der Probezeit sind, teilen könnten. Stattdessen, bräuchten sie dann immer ein eigenes Auto mit unter 1,8 Tonnen.
Mfg