Weil das nicht einfach so möglich ist. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot, sind in Deutschland nämlich sehr hoch angesetzt und das ist natürlich auch vom Grundsatz her absolut richtig so, weil ansonsten andere Parteien ihre politischen Gegner durch ein Parteienverbot relativ leicht ausschalten könnten und das wäre alles Andere als demokratisch. Parteien müssen unterschiedliche Meinungen und Wahlprogramme haben können, ohne dass ihnen deswegen gleich ein Parteiverbot droht. Wäre dem nicht so, so hätten alle Parteien ziemlich dasselbe Programm und dann könnte man sich durchaus auch fragen, warum es dann überhaupt noch verschiedene Parteien und Wahlen gibt, wenn sich durch die Wahlen quasi nichts mehr beeinflussen lassen würde. Aus diesem Grund, sind die Hürden an ein Parteiverbot wie bereits erwähnt sehr hoch angesetzt und ein Parteienverbot, kann auch ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in Karlsruhe ausgesprochen werden, nicht durch andere politische Kräfte. Eine Partei, kann also zum Beispiel nicht durch einen Beschluss des deutschen Bundestages verboten werden, um oben genanntem Missbrauch (Ausschalten unliebsamer politischer Gegner), vorzubeugen. Das BVerfGE verbietet natürlich auch nicht einfach so eine Partei nur weil irgendjemand das gerne möchte sondern es braucht die entsprechenden Beweise dafür, dass die Partei die verboten werden soll insgesamt der freiheitlich- demokratischen Grundordnung in Deutschland entgegen steht und das Ziel und auch die realistische Möglichkeit dazu hat, diese zu beseitigen. Es wurden schon extrem radikale Parteien deswegen nicht verboten, weil die mit ihren paar Prozent in den Wahlen ohnehin keine Chance dazu hätten, ihre Bestrebungen umzusetzen. Ja, die AfD hat jetzt mehr Prozent aber dennoch, hätte sie aktuell keine Chance die freiheitlich- demokratische Grundordnung abzuschaffen.
Mfg