Ist ein Taschenmesser im der Öffentlichkeit verboten

8 Antworten

In Deutschland ist das Führen von Einhandmessern, also Klappmessern, die sich mit einer Hand öffnen und feststellen lassen, in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten, auch wenn der Besitz erlaubt ist. Für andere Taschenmesser, wie z.B. solche mit nicht feststellbarer Klinge (Slipjoint, Friction Folder) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 cm, gilt kein generelles Führungsverbot. Allerdings kann das Führen in bestimmten Situationen, wie z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen, untersagt sein. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ist ein Taschenmesser im der Öffentlichkeit verboten 

Hier, da habe ich das zusammengefasst:

https://www.gutefrage.net/frage/welche-messer-darf-mit-sich-fuehren#answer-554317536

  

Mir wurde mal ein Taschenmesser von einem Polizisten abgenommen weil es eine waffe ist.

Nein, glaube ich nicht. Ein Schweizer Taschenmesser ist per Definition keine Waffe. Was eine Waffe ist, das legt das Waffengesetz fest (anhand der Eigenschaften bzw. des vorgesehenen Zwecks des Messers). Und im Einzelfall wird das notfalls vom BKA festgestellt, durch deren Fachleute, die dann einen so genannten "Feststellungsbescheid" ausstellen, wenn es, z.B. vor Gericht, für dieses konkrete Messer entschieden werden muss.

Es wird einen anderen Grund gegeben haben. An welchem Ort genau hast Du das Messer denn dabei gehabt? War das eine Verbotszone?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

dvdfan  11.07.2025, 10:41

"Nein, glaube ich nicht."

Ich schon. Meinem Vater wurde im Supermarkt ein 4cm kleiner Schlüsselanhänger mit ausklappbarer Klinge von zwei einkaufenden Polizisten in Uniform abgenommen, weil das eine Waffe ist.

Mein Vater nutzte den immer, um die eingeschweißten 1,5Liter 6er-Packs aufzuschneiden, weil er nur 3 Limonaden transportieren (kaufen) konnte.

Waldmensch70  11.07.2025, 10:48
@dvdfan

Das heisst nicht, das diese Aussage im Sinne des Waffengesetzes so richtig ist.

Und man kann sich auch über unsinniges Vergalten von Polizisten weiter oben bei Dienstherren beschweren.

dvdfan  11.07.2025, 10:53
@Waldmensch70

Dazu fehlte meinem Vater die Kraft (und das Durchsetzungsvermögen).

Hätte er mal machen sollen.

Mein Kumpel macht das gern, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, dann sorgt er für unnötig viel Papierkram bei den Beamten.

(Beispielsweise eine mündliche Verwarnung, obwohl er alles richtig gemacht hatte. Da verlangte er eine schriftliche Verwarnung. Das muss ja dann gemacht werden und die geht auch zum Polizeichef (oder so). Der Beamte patzte darauf mit: "Vergessen sie's." Und die Kontrolle war plötzlich beendet. Auch die Ladung wollte der nichtmehr kontrollierten.)

Kommt darauf an, wo du dich im Moment der Kontrolle aufgehalten hast.

Das kommt darauf an. Manche Messer, unterliegen einem grundsätzlichen Führungsverbot in der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass man diese zwar zu Hause besitzen darf, allerdings grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit führen darf. Das legt der §42a Waffengesetz fest, der ich meine letztes Jahr erst verschärft worden ist. Demnach, sind Messer mit einer Klingenlänge von über 6 Zentimetern in der Öffentlichkeit jetzt generell verboten, davor waren es über 12 Zentimeter.

Es wurden zudem bestimmte Orte im Gesetz definiert, an denen das Führen eines Messers unabhängig von dessen Klingenlänge jetzt ebenso generell verboten ist. Das ist unter anderem seither an Bahnhöfen und auch pauschal in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der Fall. Nachdem du geschrieben hast, vom Urlaub mitgebracht, fand die Kontrolle demnach vielleicht an einem dieser Orte statt?!. Ausnahmen gelten für gerade gekaufte Messer, die nicht zugriffsbereit in deren Orginalverpackung aufbewahrt werden sowie dann, wenn das Messer aus beruflichen Gründen mitgeführt wird. Ein Schweizer- Taschenmesser, stellt also noch keine verbotene Waffe dar, unterliegt jedoch bereits einem Führungsverbot an bestimmten Orten. Gesetzlich korrekt kann man es meines Wissens nach mitführen, wenn man es vor direktem Zugriff schützt, zum Beispiel mit Kabelbindern so sichert, dass es sich nicht mehr ohne Weiteres öffnen lässt und irgendwo tief im Gepäck verstaut, sodass man erst eine ganze Weile lang danach "kramen" müsste. In der Tat ist es viel schwerer geworden, auch für friedliche Menschen.

Mfg

Allgemein:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Zum Transport muss sich das Messer in einem verschlossenem Behältnis befinden.

Durch Hausrecht oder in sog Waffenverbotszonen sind strengere Regeln möglich, z. B. in Bussen, Bahnen und auf Bahnhöfen und Haltestellen ...

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42b.html