7 Antworten

Sollte Pfefferspray ebenfalls als Waffe eingestuft werden?
Vergleichbar mit Taschenmessern und ähnlichem?

Auch Messer sind nicht pauschal vor dem Gesetz als Waffe eingestuft.

Als Waffe gelten nur Messer, die auch „ihrer Bestimmung nach“ oder „aufgrund ihrer spezieller Eigenschaften“ für diesen Zweck („die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“) vorgesehen sind.

Generell sind Messer, solange sie keine expliziten Waffeneigenschaften haben, einfach nur Werkzeuge. Siehe §1 Absatz 2 Waffengesetz.

Ein Spray, das als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist, ist ebenfalls nicht als Waffe eingestuft.

Das Führen von Messern die keine Waffen sind ist nur zusätzlich zu Waffen an verschiedenen Stellen verboten. Und das trifft z.B. in so genannten „Verbotszone für Waffen und gefährliche Gegenstände“ ebenso auf Tierabwehrspray zu, wenn dort keine Ausnahmeregelung geschaffen wurde. In sofern gibt es keinen Grund, Tierabwehrspray zusätzlich als Waffe einzustufen, da es auch so bereits an entsprechenden Stellen verboten werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Pfefferspray, unterliegt bereits dem Waffengesetz und ist eine Waffe, sofern es keine entsprechende Kennzeichnung als Tierabwehrspray trägt. Als Tierabwehrspray, darf es verkauft werden.

Grundsätzlich, ist der Einsatz gegen Personen ausschließlich der Polizei aufgrund von einer entsprechenden Ausnahmeregelung gestattet. Als "Normalperson" Pfefferspray gegen Personen einzusetzen, erfüllt primär immer den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung im Sinne von §224 Strafgesetzbuch (StGB), kann jedoch im Einzelfall aufgrund von Notwehr nach §32 StGB gerechtfertigt und somit straffrei sein.

Meiner Meinung nach, braucht es keine weitergehenden Verbote diesbezüglich. Formal betrachtet, ist es zur Tierabwehr vorgesehen und das ist auch absolut richtig so. Rechtswidrig eingesetzt, sind die Strafen nicht ohne und rechtmäßig eingesetzt, stellt es ein gutes, nicht tödliches Mittel gegen Angreifer dar.

Mfg

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Pfefferspray ist als Waffe eingestuft.
Tierabwehrspray nicht und das ist auch gut so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Dreamdrummer  14.07.2025, 13:24

Sehe ich anders. Oder macht es juristisch tatsächlich einen Unterschied, ob gemäß Deklaration „Tierabwehrspray“ oder „Pfefferspray“ in einem Bus versprüht wird (siehe verlinkten Pressebericht)?
Dann liegt der Fehler beim Gesetzgeber, der dieses Schlupfloch zulässt.

HfPol110, UserMod Light  14.07.2025, 13:26
@Dreamdrummer

Das ist kein Schlupfloch, sondern so gewollt.
Denn Tierabwehrspray ist im Vergleich zu Messern, Schlagstöcken etc. nicht potentiell tödlich und hat eine hohe Abwehrwirkung gegen Angreifer, auch wenn man körperlich unterlegen ist.

Für die Selbstverteidigung eine gute Wahl.

SuperKuhnibert4  14.07.2025, 13:48
@Dreamdrummer

Tierabwehrspray ist in aller Regel Pfefferspray, das die Zweckbestimmung "Tierabwehr" hat und entsprechend gekennzeichnet ist. Der Wirkstoff ist der gleiche.

Nö, sollte nicht. Zudem sind Taschenmesser nicht als Waffe eingestuft.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Pfefferspray IST als Waffe eingestuft, es benötigt nicht ohne Grund eine BKA-Zertifizierung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik