Darf man auf angeleinte Hunde mit Pfefferspray los gehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Einsatz von Pfefferspray ist eigentlich überhaupt nicht erlaubt. Es darf ausschließlich Verwendung finden im Rahmen von Notwehr oder Nothilfe.

Es darf also rechtlich betrachtet auch gegen Hunde nur in einer echten aktuellen Notsituation genutzt werden. Wenn ein angeleinter Hund bellt, selbst, wenn er scheinbar aggressiv bellt, liegt niemals eine Notsituation vor. Zumal die Abwendung der empfundenen Gefahr ja in den Händen der anderen Hundehalterin lag, die durchaus hätte zurückgehen können.

Wenn ein Hund durch einen nicht notwendigen Pfeffersprayeinsatz verletzt wird, etwa an den Augen, ist das eine Sachbeschädigung und ein massiver Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.Schadensersatzansprüche können die Folge sein.

Kommt dann auch noch ein Mensch zu Schaden, dann ist das sogar eine gefährliche Körperverletzung im Sinne von § 224 StGb. Denn es wurde eine gefährliche Waffe eingesetzt. Mindestfreiheitsstrafe von 3 - 6 Monaten.

Die Verwendung von einem solchen Spray ist ausschließlich nicht strafbar im Rahmen von Notwehr oder Nothilfe - so eine Situation lag hier nicht im Entferntesten vor.

Kennst du den Namen der Hundehalterin? Dann würde ich über diese Bedrohung die Polizei informieren.

Bellende Hunde können anderen Menschen Angst machen - daher ist es gut, erziehungsmäßig so auf Hunde einzuwirken, dass sie weder Menschen noch andere Hunde anbellen - ja, das geht. (Rechtfertigt das Verhalten der Frau natürlich trotzdem nicht).

Junasan 
Fragesteller
 14.01.2023, 14:15

@Galgoliebe Danke für deine Antwort.

Zu deinem letztem Kommentar

*Bellende Hunde können anderen Menschen Angst machen - daher ist es gut, erziehungsmäßig so auf Hunde einzuwirken, dass sie weder Menschen noch andere Hunde anbellen - ja, das geht.*

Ich weiss, dass das geht, nur führe ich diese Hunde aus. Ich arbeite nicht jeden Tag mit ihnen und schon gar nicht, als Trainerin.

Da wird es schon schwieriger, einem Kläffer das Bellen abzugewöhnen, vor allem wenn die Halter nicht trainieren, aber das ist ein anderes Thema.

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Galgoliebe  14.01.2023, 14:18
@Junasan

Ich würde mich weigern, mit solchen Hunden spazieren zu gehen. Denn dir wird dabei eine Verantwortung übertragen, der du u.U. gar nicht gerecht werden kannst. Das kann andere Menschen und Tiere gefährden, die Hunde selbst oder dich .... das alles ist auch eine wichtige Haftungsfrage.

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Ploedder  10.03.2023, 17:24
@Junasan

Beim ersten Wuff hätte ich den Hund abgegeben beim Besitzer und nicht mehr abgeholt.

Dein Haftungs und Gefährdungsrisiko ist viel zu hoch und auch mit Geld nicht zu bezahlen

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Spinelli447  19.03.2023, 11:07
@Ploedder

Der Hund hat gebellt, er stand nicht mit gefletschten Läfzen vor der anderen Frau, man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen! 🙄

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Spinelli447  19.03.2023, 15:45
@Ploedder

Ich auch, und dies ist ein Forum wo jeder schreiben kann was er denkt, also darf ich auch auf deinen BS antworten, nimms hin...

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Solange der Hund angeleint ist und nur bellt macht sie sich strafbar wegen Tierquälerei und Körperverletzung dir gegenüber. Was sie da gemacht hat, könnte sogar schon unter Nötigung fallen, bin mir aber nicht sicher. Zumindest hat sie dich und die Hunde völlig grundlos bedroht. In so einer Situation ist ein Zeuge Gold wert.

Die hätte sich von mir was anhören können, dass ihr danach nicht nur die Ohren klingeln, die hätte auch gleich noch ein paar neue Schimpfwörter gelernt. Und käme das Pfefferspray zum Einsatz... dann gnade ihr Gott.

Im Grunde nicht, das nennt sich Tierquälerei und ist eine Straftat, hättest du etwas abbekommen wäre das Körperverletzung.

Den Pfefferspray Einsatz muss man durch eine ernsthafte Bedrohung rechtfertigen können. Das ist mit dem angeleinten Hund meistens nicht gegeben.

Trotzdem, schau zu, dass dein Hund nicht bellt, wenn Passanten und Hunde an euch vorbei müssen.

Es darf einfach nicht sein, dass der eigene Hund anderen durch sein Gebell auf den Sender geht.

Gerade, wenn die Passage eng ist, kann das schon als Bedrohung wahrgenommen werden.

Wenn die Dame glaubhaft machen kann, dass sie dir nicht zugetraut hat, dass du deinen Hund zurückhalten kannst. Hat sie nichts zu befürchten.

Du allerdings schon..

Junasan 
Fragesteller
 14.01.2023, 14:27

@Goodnight danke für deine Antwort.

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Nein, natürlich nicht. Sie hatte keinen Grund dafür, die spinnt doch!

Mugua  14.01.2023, 02:04

Einen Grund vermutlich schon, nur eben nicht unbedingt einen, den wir erkennen oder anerkennen würden.

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Junasan 
Fragesteller
 14.01.2023, 02:08

Das sehe ich auch so😉, aber wie ist die Gestzeslage?

Nehmen wir an, ein Hund ist wirklich aggressiv, aber an der Leine. (Das war nicht der Fall, es war ein pöbelnder Dackel)

Ich denke, daß man Pfefferspray dann nicht einsetzen darf, aber ich weiss es nicht sicher. Macht sie sich damit der Nötigung, oder Körperverletzung schuldig?

Ich bin nur neugierig, solange diese Frau nur tobt und mich anschreit unternehme ich nichts. Wüsste aber gerne wie die Rechtslage ist. Weiss das jemand?

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vanillakisss22  14.01.2023, 02:17
@Junasan

Ok, ich weiß nur, dass man Pfefferspray zur Abwehr aggressiver Tiere nutzen darf.

Wenn dein Hund angeleint und unter Kontrolle war, gehe ich davon aus, dass sie das Spray nicht nutzen durfte.

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