Darf eine Frau meinen angeleinten Hund mit pfefferspray besprühen ?

17 Antworten

Hi, im Grunde kann man die Polizei rufen, denn auch wenn das Pfefferspray frei verkauft wird ist es verboten wie im,wilden Westen mit den bereits gezückten Pfefferspray rumzulaufen und auf Menschen zu zielen, der einzige Grund der zugelassen ist ist die Abwehr gefährlicher Tiere, die Tatsache das sie auf euch zielt kann man als Bedrohung sehen.

Mit dem Pfefferspray auf euch zu zielen kann schon als widerrechtlicher und gegenwärtiger Angriff gewertet werden. Denn ein Angriff ist auch schon gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevor steht.

Notwehr eurerseits wäre gerechtfertigt. Auch wenn sie grundlos euren Hund besprüht, gilt für euch das Notwehrrecht. Denn ein Hund ist "Eigentum" und Eigentum ist ebenso wie euer Leib und Leben ein notwehrfähiges Rechtsgut.

Sie hat kein Recht euch so zu bedrohen. Völlig egal was sie für subjektive Gründe zur Rechtfertigung in ihrem Kopf bereit hält.

Das ist eine Anzeige auf jeden Fall Wert.

Das Ganze mal filmen und ab zur Polizei. Auch den eigenen Hund filmen wärenddessen damit man vorzeigen kann dass dieser nichts getan hat. Die hat doch nen Dachschaden

Filmen ist verboten. Gibt zig Fälle, z.B. bei Nachbarschaftskriegen, wo Filmaufnahmen nicht zugelassen wurden und der Filmende selbst eine Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte ausbaden musste.

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@FloTheBrain

Da hast du Recht aber wenigstens der Polizei kann man das mal vorzeigen um sagen zu können "hier schaut was die Furie da treibt".. Ohne Videobeweis kennen die ja das Ausmaß der Geschichte garnicht

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das darf sie natürlich nicht !!! erst wenn dein hund sie  oder ihre ratte angreift darf sie das spray einsetzen. droh ihr mit einer anzeige wenn sie das nochmal versucht und wenn das nichts nutzt - zeig sie an

Das ist mehr als ausreichend. Übrigens darf Pfefferspray nicht von Privatpersonen gegen Menschen verwendet werden. Schon gar nicht ohne jeden Grund. Die Dame scheint etwas hysterisch zu sein. Ein deftiger Strafbefehl würde sie sicher beruhigen.

Ob ihr alle nun was davon abbekommen habt oder nicht ist zweitrangig und im Nachhinein sowieso nicht feststellbar. Eine Augenreizung ist bei so was allemal drin. Ich ziele ja auch nicht mit ner Pistole auf jemand und sag dann, war nur zur Vorsicht.


Übrigens darf Pfefferspray nicht von Privatpersonen gegen Menschen verwendet werden.

Wie kommst du denn auf diese irrige und völlig falsche Aussage?

Pfefferspray ist frei verkäuflich und darf selbstverständlich als Gegenwehr bei einer Gefahr durch Tiere und Menschen eingesetzt
werden. So gefährlich die Folgen auch sein können – rechtlich gesehen gilt für Pfefferspray dasselbe wie für andere Dinge zur Selbstverteidigung.

Wer allerdings Pfefferspray einsetzt, OHNE in Gefahr gewesen zu sein, begeht eine gefährliche Körperverletzung. Allerdings ist die Empfindung einer Bedrohung oder Gefahr immer auch eine ganz persönliche - die im Zweifelsfalls später irgendwie festgestellt werden muss.

Aber die grundsätzliche Nutzung ist durchaus auch gegen Menschen erlaubt.

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