Der Garten ist natürlich keine Versäuberungswiese, das ist mit dem Verbot gemeint.
Dein Vermieter will nicht, dass du den Garten als Zwinger und Hundeklo benutzt. Das darf er auch so bestimmen.
In unserem Vertrag für den Hund, steht ausdrücklich, dass Balkon / Gartenhaltung für den Hund nicht erlaubt ist.
Da hat mein Vermieter mein vollstes Verständnis! Wer sich konsequent an die Regeln hält sind der Vermieter selbst und wir mit unserem Golden Retriever. Bis es Konsequenzen hat. Einer der Nachbarn, darf seinen Hund nicht eimal mehr auf den Balkon lassen, wenn der Mieter selber auf dem Balkon sitzt.
Einhalten der Regeln bringt Vorteile. Wir durften jetzt schon 2x erleben, dass Vermieter und Nachbarn, uns nach dem Tod unseres Hundes, gebeten haben wieder einen Hund zu kaufen.
So ist es doch angenehm miteinander zu leben.
Andere bekommen keine Bewilligung mehr für die Hundehaltung.
Vermieter wissen aus Erfahrung, dass es Hundehalter gibt, die den Garten generell als Hundeklo nutzen und das geht nun wirklich nicht.
Wenn der Hund gelegentlich in den Garten pinkelt, ist das sicher nicht schlimm.
Natürlich kann man im Garten eine Stelle für den Hund her richten, die er zum pinkeln nutzen kann. Da muss man dann auch ziemlich häufig den Untergrund wechseln. Ist wie mit dem Katzenklo. Ob man sich diesen Aufwand antun will, dass es nicht stinkt ...?! Ob dein Vermieter das erlaubt, wahrscheinlich nicht..
Grundsätzlich geht man mehrmals täglich mit dem Hund spazieren, dann kackt der Hund auch nicht in den Garten. Notfälle wie Durchfall ausgenommen ..
Genau so geht es aber nicht, dass das Nachbarskind Steine und Kastanien etc. in deinen Garten und gegen die Hauswand wirft.