American Bully in Baden Württemberg?

3 Antworten

Diese "Rasse" gibt es ja als anerkannte Rasse auch gar nicht - aber sie besteht eben aus Kreuzungen von oder mit Listenhunden.

Und entsprechend der Landeshundeverordnung Baden-Württemberg sind auch solche Mixe verboten und gehören zu den Klasse 1 Hunden.

Ist Quatsch :der am. bully steht in Baden- Würtemberg NICHT auf der Liste und darf ohne Wesenstest gehalten werden solang er nicht auffällig wird..weiss ich weil ich auch in BW wohne und einige Monate einen in Pflege hatte.

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@frodcat

ok muss mich kurz verbessern(vergess ich gerne weil meine ein pocket war).Kein WT gilt nur für pocket bullys sprich Hunde die nicht höher als 43cm sind ,die grösseren müssen ihn schon ableisten.Aber dennoch haben wir in BW Glück:die Rasse wird längst nicht so von den Behörden diskriminiert wie wohl in den meisten anderen Bundesländern!

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@frodcat

Scheinbar kenne ich die Gesetzeslage von Baden-Württemberg deutlich besser als du!!

Die aktuelle Landeshundeverordnung bestimmt folgendes:

Folgende Rassen gelten als Listenhunde der Kategorie 1:

American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie jegliche Kreuzungen mit diesen Rassen (und genau dazu gehört auch der American Bully!

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 oder 2 bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (gilt nur für Hunde ab dem 6. Lebensmonat). (und viele weitere zwingend notwendige Auflagen zur Haltung)

Es gibt keinerlei Einschränkungen über die Größe!! (Diese Einschränkung betrifft ohnehin nur den nachweislich reinrassigen Miniatur-Bullterrier - aus einer seriösen VDH-Zucht).

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Von Experte dsupper bestätigt

Da der American Bully eben keine FCI anerkannte Rasse ist, bleibt er ein Mischling aus Am Staff und/oder Pitbull und Bulldogge. Da sowohl der Staff als auch der Pit in BW als Kampfhunde im Sinne der LHV gelten, gilt hier eben auch das ganze Prozedere. Zuchtverbot, Genehmigung zur Haltung durch berechtigtes Interesse,... damit ist es eigentlich schon kaum noch möglich, einen solchen Hund als Welpen legal zu erwerben. Illegal geht natürlich viel, aber damit bleibt ein Hundeleben lang das Risiko, dass er von den Behörden beschlagnahmt wird. Da hilft dann auch im Nachhinein kein Wesenstest und keine Prüfung mehr.

Nachzulesen hier: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/kampfhundeverordnung/

und hier: https://de.m.wikipedia.org/wiki/American_Bully

Woher ich das weiß:Hobby

Der Hund steht auf der Rassen Liste. Es ist keine anerkannte Rasse sondern ein Mix aus verschiedenen Listenhunden. Damit steht dieser Mix auch auf der Liste. Und nein es gibt diese Hunde nicht ohne Listenhund Anteil. Der verleiht ihm immerhin dieses Aussehen das er hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.