Ist der American Bully ein Listenhund?

1 Antwort

Ja, auch er zählt zu den Kat. 1 Hunden, denn auch die Mixe der Kat. 1 Hunde gehören dazu - und somit auch der American Bully.

"Listenhunde Kat.I und American Bully

Für die Haltung eines Kategorie 1 Hundes (wie Pitbull, Staff,.. alle Rassen der Kat.1 stehen in einer extra Datei zum Download bereit unter: Rasse/Liste) in Bayern besteht rein theoretisch die Möglichkeit, eine Erlaubnis für die Haltung zu beantragen. Diese Möglichkeit ist aber wirklich nur rein theoretisch!!

 

Es wird aufgrund des nicht nachweisbaren berechtigten Interesses KEINE Erlaubnis ausgestellt werden. Ausnahmen sind unbekannt.

 

Bei Zuwiderhandlung und nicht legaler Haltung eines Hundes der Kategorie 1 oder auch eines MISCHLINGS hieraus, wenn die Einkreuzung des Kategorie 1 Hundes zu mehr als 50% besteht, und somit überwiegend ist, wird auch nicht gestattet.

 

Bei widerrechtlicher Haltung wird der Hund beschlagnahmt und in ein Tierheim verbracht. Die Kosten hat der Halter zu tragen. Weiterhin folgt eine Anzeige die wiederum mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zudem kann die Behörde verlangen, dass für die Zeit der illegalen Haltung die Kampfhundesteuer nachgezahlt werden muss (man weiß, dass diese in manchen Gemeinden kein „Schnäppchen“ ist)."

https://www.listenhund-care.de/bayern-und-listenhunde/

GerQuickscoper  28.12.2020, 08:42

Und wenn der American bully weniger als 25% kathegorie 1 Hund in sich hat.

ist es irgendwie möglich das man den Hund in kath 2 bekommt ?
damit man ihn in bayern halten kann.

natürlich mit negativZeugnis kurzgutachten und wesenstest

soweit ich weiß muss man noch eine Sachkunde Prüfung machen aber das ist mir egal!!
ICH MACHE ALLES WAS MAN MACHEN MUSS!!! Hauptsache ich darf diesen Hund haben . (in Bayern)

ist das irgendwie möglich ?? 10.000€ mehr habe ich nicht.

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