Ich habe einen American Bully? Ist er ein listenhund?

10 Antworten

Hi,

Das ist bei so neu erfundenen Designer Rassen schwierig, natürlich steht wortwörtlich nicht auf der Liste, denn wenn immer wieder neue Kreationen erfunden werden hat unser Gesetzgeber seine müh hinterher zukommen. Denn da steht immer die Frage im Vordergrund ob es ein Mischling oder angehender Rassehund ist.

Zumindest die grosse Variante davon scheint bei euch zu den Listenhunden zu gehören,

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/tuttlingen/mit-kampfhund-ohne-leine-und-maulkorb-unterwegs-bussgeld-nach-polizeikontrolle;art372539,10537375

Und der hier hatte wohl auch kein Glück

https://www.tierschutzverein-reutlingen.de/boss-neu/

Ich hoffe das ihr eine Rechtsschutzversicherung habt 😐


Ansotica  05.01.2021, 09:50

Das "Problem" ist sehr einfach und klar gelöst. Wenn man sich die Gesetzestexte ansieht wird einem auffallen, dass da immer auch Mischlinge daraus eingeschlossen werden.

jww28  05.01.2021, 10:26
@Ansotica

Leider ist das nur für praktisch veranlagte Hundehalter klar gelöst für mich sind das auch nur kreative Begriffe um Gesetze zu übergehen😄 aber Theoretiker in den Behörden haben es da etwas schwerer. Natürlich wäre die F1 Generation ein Listenhund, aber für die hunde die aus mischlingsverpaaarungen (american Bully und American bully) hervorgehen ist das wieder schwieriger geregelt, kommt halt dann drauf an was Sachverständige dazu sagen, im Zweifel werden Gutachten angefordert.

Ansotica  05.01.2021, 15:47
@jww28

Das ist in dem Fall ziemlich egal American Bullys sind Mischlinge zwischen Staff und Pit Bull, die eventuell noch einen Schuss andere Bulldoggenrassen enthalten können, wovon wiederum ein Teil in D nicht anerkannt ist, da es sich um Mischlinge mit mehr oder weniger großem Listi Anteil handelt.
Beim American Bully ist das also ziemlich eindeutig was raus kommt.

jww28  06.01.2021, 11:34
@Ansotica

Natürlich ist es eindeutig was rauskommt, wahrscheinlich sind auch der grossteil der hier verramschten nur Mischlinge die mit den american bully vom ukc nix gemeinsam haben. Problematisch für unsere armen Gerichte wird es wenn tatsächlich einer mit ukc Papiere daher kommt, einfach weil rechtlich das Wort hunderasse schwammig formuliert ist, die haben sich ja ein rassestandard geschrieben der übrigens auch ein © copyright hat. Sprich da muss dann im Einzelfall entschieden werden inkl Gentest, phänotypgutachten und wesenstest. Das Hunde vom ukc auch anerkannt werden kann man zb an der älteren Rasse American Bulldog sehen.

American Bully und American Bulldog sind zweierlei. Vom Am. Bully hab ich in BY gehört dass es manche wohl ganz normal angemeldet bekamen. (Je nach Amt und Wissen dort. Da müsstest du explizit wohl beim zuständigen nachfragen ).

(Ohne Gewähr) Es gibt aber wohl Info dass seit 2021 Zusatz zur bestehenden Liste besteht, hier was ich gefunden habe:

🛑𝐀𝐦𝐞𝐫𝐢𝐜𝐚𝐧 𝐁𝐮𝐥𝐥𝐲 - 𝐁𝐞𝐢𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥 𝐇𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐁𝐚𝐲𝐞𝐫𝐧🛑

𝑭𝒓𝒂𝒈𝒆𝒏 ü𝒃𝒆𝒓 𝑭𝒓𝒂𝒈𝒆𝒏 ‼‼

▪️ Darf ich einen American Bully in Bayern halten?

▪️ Der steht doch nicht auf der Liste! ▪️ Ich kenne sehr viele die einen in Bayern haben. ▪️ Mein "Züchter" hat mir gesagt, dass ich den in Bayern halten darf!

𝑾𝒊𝒆 𝒊𝒔𝒕 𝒆𝒔 𝒅𝒆𝒏𝒏 𝒋𝒆𝒕𝒛𝒕 𝒈𝒆𝒏𝒂𝒖? Darf ich nun einen American Bully in Bayern halten?

Darf ich ihn halten, wenn er Papiere besitzt, dass er ein American Bully ist?

𝑯𝒊𝒆𝒓 𝒏𝒐𝒄𝒉𝒎𝒂𝒍 𝒆𝒊𝒏 𝒑𝒂𝒂𝒓 𝑰𝒏𝒇𝒐𝒔 𝒘𝒊𝒆 𝒆𝒔 𝒔𝒊𝒄𝒉 𝒊𝒏 𝑩𝒂𝒚𝒆𝒓𝒏 𝒗𝒆𝒓𝒉ä𝒍𝒕.

Richtig war, dass der American Bully und weitere Moderassen (wie z.B. Siam Bull, Alba Bull etc.) nicht auf der Liste in Bayern standen.

Deshalb gab es im Oktober 2018 ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration mit dem Titel: ‼ Vollzug der Kampfhundevorschriften, Hinweise zur rechtlichen Einordnung neu hinzukommender "Moderassen" ‼

Hier wurde bereits festgelegt, dass bei den sogenannten Moderassen ein, in den Bewertungskriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf der Hund einer Rasse oder auch als Kreuzung mehreren Rassen zugeordnet werden muss.

Seit Juni 2021 gibt es nun eine Änderung der

Bekanntmachung zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Hier wird ausdrücklich folgendes hinzugefügt:

Bei neu hinzugekommenen Kreuzungsrassen, wie beispielsweise dem American Bully, dem Alauntbull, dem Exotic Bully, dem Alba Bull, ist die Tatsache, dass die Rasse nicht in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannt wird, nicht ausreichend, um die Kampfhundezugehörigkeit zu widerlegen. Da diese Kreuzungsrassen aufgrund der wiederholten Einkreuzung von Kampfhunderassen im Phänotyp und/oder Wesen den Kampfhunderassen ähneln, wird eine Rassebestimmung durch einen Hundesachverständigen in jedem Einzelfall empfohlen.

𝑾𝒂𝒔 𝒃𝒆𝒅𝒆𝒖𝒕𝒆𝒕 𝒅𝒂𝒔 𝒏𝒖𝒏 𝒊𝒏 𝒅𝒆𝒓 𝑷𝒓𝒂𝒙𝒊𝒔 ?

Jede Stadt, Gemeinde oder Kommune ist angehalten bei den sogenannten "Moderassen" ein Gutachten über den Phänotyp durch einen geeigneten Hundesachverständigen erstellen zu lassen.

Sofern der Gutachter zum Ergebnis kommt, dass es sich hier überwiegend um einer Zugehörigkeit zu einer Rasse der Kategorie 1 handelt, ist das Halten des Hundes zu 99,99% in Bayern 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧 möglich.

𝑺𝒐𝒍𝒍𝒕𝒆𝒕 𝑰𝒉𝒓 𝑭𝒓𝒂𝒈𝒆𝒏 𝒉𝒂𝒃𝒆𝒏 𝒅𝒂𝒏𝒏 𝒈𝒆𝒓𝒏𝒆 𝒑𝒆𝒓 𝑴𝒂𝒊𝒍 𝒖𝒏𝒕𝒆𝒓 𝒊𝒏𝒇𝒐@𝒊𝒏𝒔𝒕𝒊𝒕𝒖𝒕-𝒇𝒐𝒓𝒔𝒄𝒉𝒖𝒏𝒈-𝒍𝒊𝒔𝒕𝒆𝒏𝒉𝒖𝒏𝒅𝒆.𝒅𝒆

Woher ich das weiß:Recherche

Dein American Bully ist ja ein Mischling - und zwar einer aus diversen Listenhunden.

Deshalb wird das Ordnungsamt einen Gentest brauchen um festzustellen, welche Rassen hier maßgeblich beteiligt sind. Und danach wird sich dann auch die Einstufung als Listenhund richtigen oder eben nicht.

Einige Rasse stehen in Ba-Wü ja immer noch auf diesen Listen und für diese gibt es strenge Haltungsvoraussetzungen.

Ob du einen Trainer für die Bewältigung des möglichen Wesenstests brauchst - das liegt doch an dir selbst. Ein erfahrener und kompetenter Hundeführer kann das durchaus auch alleine trainieren - sollte übrigens ohnehin alles jedem Hund beigebracht werden - denn eigentlich geht es dabei immer um die Grunderziehung!

Seit der Liste und den Auflagen, haben viele Liebhaber dieser Hunde versucht über diverse Wege die Hunde ohne Einschränkungen zu halten.

Ergebnis diverse Scheinrassen, je besser die Mitarbeiter im Ordnungsamt arbeiten um so mehr dieser Hunde fischt man aus dem Markt.(Oft aus illegalen Importen)

Der American Bully ist ein aus den USA stammender Hund, der weder von der FCI noch dem Verband für das Deutsche Hundewesen als eine eigene Hunderasse anerkannt wird. So ist er ein Mischling der unter die Listenhunde fällt.

Im Übrigen ist er auch wie viele weitere "Kampfhundrassen" in den USA , auch in vielen Gemeinden verboten. Da er gerade für die falschen Leute interessant ist.

Der Americana bully zählt in den Bundesländern wo es listenhunde gibt als Listen Hund Mix, denn mehr ist es nicht, es ist keine eigenständige Rasse sondern nur ein Mix aus mehreren Listen Hunden.

Daher wirst du ihn auch auf keiner Liste finden, aber überall steht dann das die Mixe von Listen Hunden auch mit zur Liste gehören.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

verreisterNutzer  20.04.2021, 11:40

ja da hast du recht aber er meinte wenn der bully bis zur der 4 generation kein Listenhund dabei ist dann ist er kein listenhund deswegen hab ich die frage gestellt