Ist ein American Bully ein Listenhund in NRW?
Hallo ,
nach mehreren Recherchen wurde meine Frage nicht wirklich beantwortet . Ist die Hunderasse " American Bully " in NRW ein Listenhund ? Ich bitte um eine dringende Antwort
Danke
5 Antworten
Hi,
Die sind gelistet,
Anlage 1
American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasiteiro, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu
Hab mal bei Google gesucht was ein American Bully ist und da die nur in den USA als Rasse anerkannt sind sind das hier normale Mischlinge aus Stafford, Pitbull und Bulldoggen , da erstere auf der Liste stehen ist es ein Listenhund nach Anlage 1.
Da in deutschland solche Rassen nicht eingeführt werden dürfen, kommt man an die Rasse such nicht dran. Orientiere dich bei deiner Suche lieber am FCI oder VDH Und nicht an Zuchtverbände aus dem Ausland.
Naja der pocket ist ja auch eine qualzucht und ist vom phänotyp sicherlich eher mit einer englischen Bulldogge gleichgestellt als ein Standard american bully mit beine und Schnauze. Diese Hunde dürften schon Probleme haben Treppen zu steigen 😅 das wäre lachhaft die als listi einzuordnen dann muss der Mops auch drauf😅
das ist völliger quatsch, kölner gericht hat entschieden das sie als nicht klassifizierte rasse nicht auf der liste sind.
Und welches Gericht genau, das Urteil ist von wann? Kann ja jeder behaupten, meines Wissens nach gibt es immer noch keine Rechtssicherheit. Zumal viele von denen ohnehin auf ne andere Liste landen nämlich auf die der Qualzuchten.
Quelle wäre super, aus privatem Interesse - hab dazu nichts gefunden :/
Aber wenn die Mutter eine Französische Bulldogge und der Papa ein American Bully ist ist der Welpe dann in Nrw ein Listenhund
Ja sofern er den Phänotyp eines Pitbull oder Staff entspricht. Denn so wäre es ja immer noch ein Mix aus Französische Bulldogge, Pitbull, Staff und anderen Bulldoggen. Und da kommt es am Ende auf die phänotypische Beurteilung des Amtsveterinärs an. Ist halt ein Stress und Risiko den man sich sparen kann zumal es über 350 andere hunderassen gibt wo man diese probleme nicht hat
miniature bullterrier er ist eine eigene rasse und er würde keine probleme beim anmelden machen ne oder ?
Der geht 🙂😃 die sind auch super putzig 😍 nur eben wahnsinnig aktiv das muss man abhaben können die können locker mit unseren podenco mithalten 😄 da musst nur schauen das du ein anerkannten Züchter nimmst vom VDH der dir die richtigen Papiere mitgibt dann ist das kein Problem 🙂🙃
Hier findest Züchter 🙂
Der American Bully wird hier auch gezüchtet aber OK und wo auf deiner liste steht American Bully ?! Ich sehe den da nicht .
Hast du nur geantwortet ohne mein Text zu lesen? Ein American Bully ist eine junge nicht erbfeste Rasse aus den USA, die hier nicht existent ist. Hier ist es ein Fabelname für Mischlinge aus 5 Hunderassen, zwei davon stehen auf der Liste, es sind Mischlinge aus verschiedenen Staffords, Pitbull, American Bulldog, Englischer Bulldogge, Franz. Bulldogge.
Siehe hier:
https://en.m.wikipedia.org/wiki/American_Bully
Und nein Züchter sind das hier gewiss nicht, sondern Vermehrer, die ihre Listenhundmischlinge so versuchen unter das Volk zu kriegen, bedenke das Zucht und Handel verboten sind. Deswegen werden Pseudonamen verwendet.... Hier in Deutschland zählt am Ende nur das Papier, kein Stammbaum und es ist kein Rassehund. Da die Rasse entstand nachdem die Rasseliste hier eingeführt wurde, was auch ein Einreiseverbot für solche Hunde beinhaltet können das hier nicht die gleichen Hunde wie in den USA sein...
Ja ist er und damit darfst du ihn, wenn du alle Auflagen erfüllst nur aus dem Tierheim und Nothilfen holen.
Es gibt Bundesländer wo es anders ist, ich glaube das sind 2 oder 3 Stück.
In NRW ist aber das züchten und das kaufen von Züchter aller Listenhunde verboten. Auch von privat Personen.
Er wird als American Stafford mischling gezählt, also ja.
In NRW ist Amerikan Bulldog ein Listenhund,
http://www.tier.tv/hund/aufzucht-und-erziehung/listenhunde-in-deutschland
Wo liegt der Unterschied? Ist Bully nicht die Abkürzung von Bulldog?
Eine von der FCI anerkannte Hunderasse, die American Bully heißt, gibt es nicht.
Solltest du dies als Abkürzung des American Bulldog nutzen, dann
gehören diese Hunde mittlerweile auch zur Liste gefährlicher Hunde in NRW - mit den entsprechenden Auflagen.
Vor allen Dingen brauchst du VOR einer möglichen Anschaffung die behördliche Erlaubnis, einen solchen Hund überhaupt halten zu dürfen.
Ansonsten handelt es sich bei einem "Bully" um einen Mischling der entsprechenden Rassen und du als Halter müsstest nachweisen, dass es sich um keinen Mischling einer der aufgeführten Rassen handelt. Das wird dir aber nicht gelingen und auch ein Phänotyp-Gutachten wird ein entsprechendes (Listenhund)-Ergebnis bringen.
Hättest du gegoogelt hättest du rausgefunden das es eine Hunderasse die American Bully heißt. Das deine tolle FCI diese nicht anerkennt ist dem deutschen gesetztgeber schnuppe. Kölner gericht bestätigt dies auch nebenbei.
Ein Kölner Gericht hat 2020 ein Urteil gefällt das besagt ,
American Pocket Bullys seien keine Listenhunde.
https://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/der-american-pocket-bully-ist-kein-listenhund/