Die rhetorische Figur der "Verteidigung der Freiheit" entbehrt jeglicher inhärenter Ehrenhaftigkeit. Vielmehr fungiert sie als ideologisch codiertes Narrativ, das in politischen Diskursen zur Legitimation autoritärer Maßnahmen instrumentalisiert wird. Betrachtet man etwa den Fall eines staatlichen Akteurs mit Regierungsverantwortung, der Individuen dazu zwingt, sich an einem militärischen Konflikt zu beteiligen, der außerhalb ihrer persönlichen Verantwortlichkeit liegt, so offenbart sich eine strukturelle Diskrepanz zwischen der behaupteten moralischen Intention und der tatsächlichen Handlung. Ein solcher Akteur bleibt in erster Linie ein Vollstrecker staatlicher Zwangsgewalt – nicht ein heroischer Verteidiger abstrakter Prinzipien.
Selbst wenn die zugrunde liegende Motivation des politischen Entscheidungsträgers aufrichtiger Natur wäre – was angesichts der Komplexität politischer Machtstrukturen fragwürdig bleibt –, ist sein Handeln im Ergebnis nicht der Freiheit selbst verpflichtet. Es dient vielmehr der psychischen Selbstvergewisserung, ein moralisch integeres Subjekt zu sein. Die kognitive Struktur, in der sich dieser Mechanismus vollzieht, ist darauf angelegt, durch narrative Selbstbestätigung eine Art neuronaler Belohnung zu generieren, die den Handelnden als Verteidiger eines höheren Gutes erscheinen lässt, obwohl sein Verhalten faktisch mit der Verursachung von Leid verbunden ist.
Die fundamentale Frage, wie Zwang gegenüber anderen als Ausdruck von Edelmut oder Altruismus interpretiert werden kann, bleibt unbeantwortet – und das zurecht. Die oftmals bemühte moralische Rationalisierung, man handle im Dienste eines größeren Guten, verdeckt lediglich die Tatsache, dass auch diese Argumentation einer egoistischen Struktur folgt.
Ob Konzepte wie Freiheit oder Demokratie objektiv als wünschenswerte Zielgrößen gelten können, bleibt eine erkenntnistheoretische Frage. Unabhängig davon offenbart sich jedoch, dass deren Verteidigung – wenn sie unter Zwang durchgesetzt wird – in erster Linie dazu dient, die Selbstkonstruktion des Handelnden zu stabilisieren. Das Leid derjenigen, die gegen ihren Willen zur Verteidigung gezwungen werden, fungiert nicht als notwendiges Opfer zur Sicherung kollektiver Werte, sondern als psychologisches Vehikel zur Bestätigung individueller moralischer Kohärenz.
Die argumentative Struktur vieler Befürworter von Zwangsrekrutierung kollabiert bei näherer Analyse entweder in affektive Abwehrmechanismen oder in die Offenbarung eines Hedonismus: Sie geben an, nur in einer freiheitlich-demokratischen Welt zufrieden leben zu können. Auch wenn sie dies mit dem Glück anderer verknüpfen – etwa durch empathische Verbundenheit –, bleibt das Glück der anderen lediglich Mittel zum Zweck des eigenen Wohlbefindens.
In keiner Phase dieser Argumentationsketten lässt sich ein genuin altruistisches Moment identifizieren. Die Unterstützung zwangsbasierter Maßnahmen lässt sich daher nicht losgelöst vom individuellen Nutzeninteresse denken. Wer Zwangsrekrutierung befürwortet, operiert auf einer egoistischen Grundlage – und es bedarf einer ernsthaften ethischen Reflexion, ob ein solcher Egoismus hinreichend legitimiert ist, wenn er das Leid und den möglichen Tod anderer bedingt.
Das normative Ergebnis dieser Überlegung ist klar: Eine Handlung, die auf der Zuweisung von Verletzung oder Tod an Dritte beruht, um die eigene psychologische Stabilität oder moralische Selbstachtung zu wahren, unterscheidet sich ethisch nicht von der unmittelbaren, rechtswidrigen Ausübung von Gewalt oder Tötung. Die Differenzierung zwischen instrumentellem Zweck und moralischem Mittel verflüchtigt sich.
Natürlich kann Freiheit für den einzelnen auch positiv sein – als Ermöglichung individueller Autonomie, als Plattform für Selbstverwirklichung und als institutionalisierte Form kollektiver Handlungsfähigkeit. Doch auch diese Perspektive bleibt letztlich funktional: Sie rechtfertigt Zwang nur deshalb, weil sie dem Subjekt eine emotional anschlussfähige Sinnstruktur bietet. Damit ist sie eine semantische Hülle – ein normativ aufgeladener Begriff, der resistent gegen Kritik ist, aber keine moralische Substanz garantiert.
Dieser Text ist verfasst aus der Sicht eines Individuums, das kein Interesse daran hat, für Interessen Dritter Leid zu ertragen, es handelt sich hierbei natürlich ebenfalls um ein egoistisches Motiv. Es geht hier nicht um eine Rechtfertigung dieses Egoismus, sondern um seine transparente Darstellung. Ja – es ist egoistisch, nicht für andere leiden zu wollen, ebenso ist es egoistisch, andere leiden zu lassen, um daraus Bestätigung oder moralische Kohärenz zu gewinnen.
Es ist nun dem Leser überlassen, beide Perspektiven hinsichtlich ihrer moralischen Gewichtung zu evaluieren. Fest steht: Keine der beiden Haltungen enthält ein altruistisches Element. Beide folgen egoistischen Interessen – das eine vermeidend, das andere ausnutzend. Weder das eine noch das andere dient den Interessen des Lesers; beide dienen nur sich selbst.