Kann ein Handy geortet werden von einem Notarzt oder Polizei wenn jemand in einem medizinischen Notfall ist?
Gehen wir mal davon aus das jemand einen medizinischen Notfall hat in einem Wald oder Schrebergarten oder in der Wohnung und die jenige Person kann nur noch "HILFE" sagen und niemand befindet sich in der Nähe für weitere Hilfe. Kann die Polizei oder Notarzt das Smartphone Orten um schnelle Hilfe zu leisten ODER ist so was NICHT möglich ??
7 Antworten
Wenn du die 112 gewählt hast und jemand drangegangen ist, brauchst du gar nichts zu sagen. Die können dich durch den Anruf orten.
Das weiß ich selber nicht so genau. Die Polizei, kann auf jeden Fall eine Ortung von Mobiltelefonen vornehmen. Das ist aber natürlich nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Es darf nicht "einfach so" eine Ortung erfolgen, da dies gegen das Persönlichkeitsrecht des Nutzers verstoßen würde. Es geht zunächst niemanden etwas an, wo sich dieser befindet. Soweit ich weiß, befinden sich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für solche Fälle im Telekommunikationsgesetz (es liegt ja keine Straftat von Seiten des Nutzers vor, insofern, sind Regelungen, die der Strafverfolgung dienen, diesbezüglich irrelevant). Ansonsten könnte man sich in solchen Fällen auch noch auf den "rechtfertigenden Notstand" nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) berufen. Sofern der Anrufer dazu noch in der Lage ist, kann er natürlich auch in die Ortung einwilligen. Das Problem mit Ortungen gerade im freien Gelände ist aber meines Wissens nach immer noch, dass man nur feststellen kann, innerhalb von welcher Funkzelle sich das Mobiltelefon befindet. Jenachdem, wie weit die Funkmasten dort auseinander stehen und das kann in weitläufigen Gebieten nuneinmal sehr weit auseinander sein, kommt dabei immer noch ein sehr großes Gebiet heraus. Auch, läuft die Ortung eben soweit ich weiß immer über die Polizei was bedeutet, dass diese erst informiert werden muss und dann wenn sie den Standort hat wiederum die anderen Kräfte bzw. die Leitstelle informieren muss. Das ist also schon ein Prozess, der leider eine Weile in Anspruch nehmen kann.
Mfg
Ja, das geht.
Es ist möglich, aber bei unseren Datenschutzgesetzen ist das wohl ein grösserer Verwaltungsakt. Das muss beantragt werden bei der Staatsanwaltschaft, und ein Richter muss es unterschreiben.
Nö, muss keiner unterschreiben.
Die Ortung im Notfall ist durch den Schutz von Leib und Leben gerechtfertigt. Es gibt klare rechtliche Regelungen, die die Nutzung von Standortdaten im Notfall erlauben, um schnell Hilfe leisten zu können.
Doch, rein technisch geht das, aber es ist nicht der Beste Weg.
Na das wissen wir ja alle.
Das war ja auch nicht die Frage.
... und die jenige Person kann nur noch "HILFE" sagen ...
Nein, falsch ist das nicht, das ist nur keine richtige Antwort auf die Frage!
Ok, ich habe auch nichts anderes von dir erwartet, und damit ist die Diskussion auch beendet.
Ach ja? Dann erkläre doch mal den besseren Weg.