

Nein, ein Minijob mit 520 € kann man nur einmal ausführen.
Die Verdienstgrenze liegt bei einem regelmäßigen Monatslohn von 520 € (Stand 2023).
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Eine kurzfristige Beschäftigung als Student kann zusätzlich zu geringfügigen Minijobs für max. 70 Tage übernommen werden (Stand 2023). Auch wenn mehr als 6.420 € im Jahr verdient wird, sind beide Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei. Somit kann es durchaus lukrativ sein, zwei Minijobs als Student zu haben – wenn darunter eine längerfristige und eine vorübergehende Tätigkeit ist. https://www.jobruf.de/studium_ratgeber/arbeiten_als_student/450_euro_job_student.html#