Wann bin ich verpflichtet der Polizei zu helfen?

Bei lebensbedrohlichen Situationen 75%
Bei jedem Gefallen 25%
Alles was mit dir zu tun hat 0%
Garnicht 0%
Ich weiß es auch nicht 0%

4 Stimmen

Paradiesplatz  15.07.2025, 14:17

was meinst du mit helfen: körperlich mit anpacken oder Auskünfte geben?

white555 
Beitragsersteller
 15.07.2025, 14:20

Alles was mit der Polizei zu tun hat eigentlich

Paradiesplatz  15.07.2025, 14:23
No Go Area

sind ja aber die Bereiche, wo potentiell die Polizei ja eher weniger präsent ist?

white555 
Beitragsersteller
 15.07.2025, 14:24

Eher viel unterwegs mit Mannschaftswagen

6 Antworten

Bei lebensbedrohlichen Situationen

Und auch nur wenn du dich dafür nicht in Gefahr begeben musst.

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.


Paradiesplatz  15.07.2025, 14:16

zu 2) laufen wohl die ersten Prozeße gegen "Schaulustige" die Rettungsfahrzeuge behindert haben.

Das kommt immer auf die jeweilige Einzelfallsituation an. Der §323c Strafgesetzbuch (StGB), definiert eine allgemeine Hilfeleistungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese gilt allerdings nicht bzw. diese entfällt, wenn man sich bei der Hilfeleistung einer erheblichen Gefahr, insbesondere einer erheblichen Gefahr für das eigene Leben oder die Gesundheit, aussetzen müsste oder, wenn dadurch andere wichtige Pflichten, zum Beispiel die Aufsichtspflicht bei einem Kleinkind, vernachlässigt werden müssten. In diesen Fällen, ist die Hilfeleistung nicht zumutbar. Jetzt kann man sagen, dass wenn zum Beispiel die entsprechend ausgebildeten und bewaffneten Polizeibeamten angegriffen werden und mit dieser Situation nicht zurecht kommen würden, dann wäre meiner Meinung nach niemand als "Normalbürger" dazu verpflichtet, der Polizei aktiv Hilfe zu leisten, da dies nicht ohne eine erhebliche Gefahr für einem selber, möglich wäre. Man wäre allerdings dann dazu verpflichtet, bei der Polizei anzurufen und die Situation zu schildern, sodass weitere Kräfte nachrücken. Generell muss man sagen, dass aber immer der jeweilige Einzelfall entscheidend ist, so wie eingangs bereits erwähnt. Ist derjenige, der die Polizei angreift offensichtlich nicht bewaffnet und man selber ist zum Beispiel ein 140Kg Bodybuilder, dann könnte man eventuell dazu verpflichtet sein, aktiv die Polizei zu unterstützen.

Mfg

Sollte da ein angeschossener Polizist liegen, bzw Schwerverletzt, dann gilt da natürlich auch eine Pflicht Hilfeleistungen auszuüben, wie bei jedem anderen Menschen auch. Natürlich nur, wenn die Eigensicherheit gewährleistet ist.

Strafgesetzbuch, strafrechtliche Nebengesetze, Owi-Recht, Präventionsgesetze und -rechte der Polizei und Polizeibehörden, örtliche Vorschriften.

So einfach ist das nicht, dafür benötigt man a) einen Einzelfall, denn daran orientiert sich jegliche Aussage oder b) ein allgemeines Rechtsstudium.

Alles andere ist so nicht zu beantworten.

Dann wenn du es kannst ohne dich in Gefahr zu begeben. Dann bist du aber verpflichtet die Polizei zu rufen. Ebenso darfst du andere nicht vom helfen abhalten.

heißt: brauchen sie ne aussage von dir, solltest du sie auch machen. Ansonsten hast du ne Anzeige wegen Behinderung der Justiz am Hals.


superseegers  15.07.2025, 18:32

Einen solchen Straftatbestand gibt es nicht. Die Polizei ist zudem nicht Teil der Justiz.