Bekommt man kostenlos einen Anwalt gestellt?
Angenommen man begeht eine Straftat und man kann sich aber keinen Anwalt leisten bekommt man dann einen kostenlos zur Verfügung gestellt?
5 Antworten
Nur wenn eine notwendiger Fall der Verteidigung vorliegt. Darüber entscheidet das Gericht, dann bekommt man auch einen Pflichtverteidiger wenn man selber genug "Kohle" hat, aber keinen Wahlverteidiger selber bestellt.
Allerdings holt sich die Staatskasse im Falle einer Kostenauferlegung das Honorar vom Angeklagten wieder zurück.
Nein. Selbst der Pflichtverteidiger in manchen Fällen ist grundsätzlich nicht kostenlos.
Ja, das sind sogenannte "Pflichtverteidiger".
Es wäre schön, wenn du deine Aussage auch mit Argumenten unterstützen würdest
Die Aussage „wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, wird ihnen einer gestellt”, kommt aus amerikanischen Krimis und ist selbst in den USA oft nicht zutreffend.
Ob dir in Deutschland ein Pflichtverteidiger bestellt wird oder nicht, hat nichts mit deinem Einkommen zu tun; ob ein Fall der notwendigen Verteidigung besteht oder nicht, ist das einzig maßgebliche Kriterium. Prozesskostenhilfe (diese ist von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig) wird nur im Zivilrecht gewährt.
Das wäre ja hier der Fall....
Der FS benennt keinen Beispielfall, insofern kann dies auch nicht „hier” der Fall sein. Verbrechen ist kein Synonym für Straftat, die meisten Straftaten sind Vergehen.
Nein wäre es nicht. Was ein Verbrechen ist, wird in § 12 StGB definiert.
Aber darum geht es ja sowieso nicht, sondern um die Frage, ob ein Pflichtverteidiger bei geringem Einkommen bestellt wird. Die von mir zitierten Paragrafen zeigen, dass es dabei nicht um das Einkommen geht, sondern um bestimmte Sachverhalte.
Jemand, der Straftaten begeht, wird gemeinhin als Verbrecher bezeichnet. Aber realistisch gibt es den Unterschied zwischen Vergehen (nicht so wild) und Verbrechen (nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafandrohung).
Du hast das Recht, einen Verteidiger deiner Wahl zu benennen (dies kann im Übrigen auch ein Hochschullehrer und jede sonstige fachkundige Person sein, du musst dich nicht zwingend an einen RA wenden), willst du einen RA als Verteidiger benennen, so hast du auch erst einmal dessen Kosten zu tragen.
Ein Pflichtverteidiger wird dir nur bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) vorliegt. Dein Einkommen ist hierfür unerheblich. Über eine Erstberatung hinausgehende Beratungshilfe sowie Prozesskostenhilfe werden im Strafrecht nicht gewährt.
LG
Die Frage ist, wann man sich keinen leisten kann.
Grundsätzlich bekommt man einen gestellt.
Aber wenn der Lamborghini un der Garage steht
Grundsätzlich bekommt man einen gestellt
Nein. Wann Anspruch auf Pflichtverteidigung besteht, wird durch die StPO sehr klar vorgegeben. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind hierbei kein Faktor.
Dann bitte nicht nur besser wissen und einfach labern. Sondern mit quellen.
Sonst bekomme ich die ruhr
https://yourlogicalfallacyis.com/de/beweislast
Du bist hier derjenige, der ins ohne Angabe einer Quelle behauptet hat, man würde grundsätzlich einen RA gestellt bekommen. Zur tatsächlichen Rechtslage verweise ich auf meine eigene Antwort und den Kommentarstrang unter der Antwort von @BrascoC. Man muss hier auch nicht alles immer wieder durchkauen...
Nein, Pflichtverteidigung hat nichts mit dem Einkommen zu tun.