Wie ist es im Gericht?
Aufgrund deines Alters findet die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anwesend sind entsprechend ein Vertreter der Staatsanwaltschaft (Amts- oder Staatsanwalt für Jugendsachen), ein Jugendrichter, ggf. ein Protokollführer und ggf. ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe.
Die HV startet mit dem Aufruf der Sache. Nach Verlesung der Anklageschrift erhältst du die Möglichkeit, dich zur Sache einzulassen. Anschließend findet die Beweisaufnahme durch Inaugenscheinnahme, Verlesung von Urkunden sowie Vernehmung von Zeugen statt – welche Beweismittel seitens der StA in deinem Fall benannt wurden, kannst du der Anklageschrift entnehmen.
In Jugendsachen wird eine Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe verlesen, sofern diese keinen Vertreter zur HV geschickt hat. Nach Abschluss der Beweisaufnahme müssen dann noch die Schlussanträge gestellt werden, wenn es zu keiner Einstellung kommt. Die StA ist hierbei zuerst an der Reihe, danach die Verteidigung. Das letzte Wort hast in jedem Fall du.
Ohne Verteidiger zur HV zu erscheinen, ist äußerst unklug. Dies solltest du bitte mit deinen gesetzlichen Vertretern noch einmal schleunigst besprechen. Dass der anberaumte Termin bereits morgen ist, ist ungut, aber eine Bestellung ist weiterhin möglich (§ 137 I 1 StPO). Solltest du ohne Verteidiger für Gericht erscheinen und kein Fall der notwendigen Verteidigung bestehen, würde ohne einen Verteidiger verhandelt werden. Da du vorm Jugendrichter angeklagt bist, weise ich aber vorsorglich darauf hin, dass dieser derartige Situationen kennt und im Zweifel auch Dinge erklären kann, die du ggf. nicht verstehst.
Was wird mir passieren?
Ohne Vorsatz hast du auch keine Straftat begangen. Entsprechend wäre auf einen Freispruch hinzuarbeiten. Da die StA aber Anklage gegen dich erhoben und das Gericht diese zugelassen hat, geht erstere aktuell davon aus, dass eine Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist. Nicht zuletzt aus diesem Grund wäre es äußerst dringend anzuraten, dass du mit einem Verteidiger an der HV teilnimmst.
Gelingt es nicht, das Gericht von deiner Unschuld zu überzeugen – und das ist ohne Verteidiger leider umso wahrscheinlicher – hättest du im Fall einer Verurteilung angesichts des Schadenswertes und der Tatsache, dass bereits ein Ausgleich erzielt werden konnte, mit Erziehungsmaßregeln zu rechnen. Zuchtmittel sind unwahrscheinlich, allenfalls die Ermahnung durch den Jugendrichter käme hier in Frage.
LG