Ab wann zählt man eigentlich als Vorbestraft?

3 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Du bist vorbestraft, wenn du in der Vergangenheit rechtskräftig zu einer Kriminalstrafe verurteilt worden bist. Die Vorstrafe ist einschlägig, wenn gegen dich wegen einer gleichartigen Tat erneut ein Strafverfahren anhängig ist.

Nicht gleichzusetzen ist der Begriff der Vorstrafe mit einem eintragungsfreien Führungszeugnis. Eine einzelne Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 TS würde dort bspw. nicht aufgeführt werden (§ 32 II Nr. 5 lit. a BZRG), nichts desto trotz bist du in diesem Fall vorbestraft und das Ganze würde bei einer erneuten Hauptverhandlung im Rahmen der Verlesung eines BZR-Auszugs bekannt werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wahlverteidiger (§ 138 II StPO) in Wirtschaftsstrafsachen

Kallan 
Beitragsersteller
 16.08.2025, 23:08

Also ist man auch vorbestraft, wenn man weder eine Freiheitsstrafe, noch eine hohe Geldstrafe erhalten hat?

Wenn man auch z.b. an einem Projekt teilnehmen musste, Sozialstunden usw….?

ruhrgur  16.08.2025, 23:13
@Kallan

Nein, dabei handelt es sich um keine Kriminalstrafe, sondern entweder eine Auflage oder eine nach dem JGG verhängte Erziehungsmaßregel bzw. ein Zuchtmittel.

Kallan 
Beitragsersteller
 16.08.2025, 23:36
@ruhrgur

Hm okay.

Es gibt auch eine „Strafe“, in den ein Verurteilter ein Buch lesen muss (Bestimmte Anzahl von Seiten) und glaub ich zusätzlich auch eine kleine Summe Geld zahlen muss (50€?)

Zählt das als vorbestraft? Und kommt das ins Führungszeugnis, was auch im Ausland (Z.b. bei einer Reise) an den Grenzkontrolle gesehen werden kann?

ruhrgur  16.08.2025, 23:37
@Kallan

Nein, eine solche Strafe gibt es nicht, jedenfalls nicht in Deutschland. Kriminalstrafen sind Geld- und Freiheitsstrafe; sonstige Dinge können eine Auflage zur Einstellung eines Verfahrens nach dem allgemeinen Strafrecht, oder Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendstrafrecht sein, nicht aber eine Strafe.

Kallan 
Beitragsersteller
 16.08.2025, 23:49
@ruhrgur

Danke für deine Antwort.

Sobald ein Gericht dich bestraft hat, bist du vorbestraft und bei weiteren Gerichtsverhandlungen wird das zu Rate gezogen.

Das Führungszeugnis wird aber erst ab einer gewissen Anzahl von Tagessätzen "beschmutzt".


Kallan 
Beitragsersteller
 17.08.2025, 09:31
Das Führungszeugnis wird aber erst ab einer gewissen Anzahl von Tagessätzen "beschmutzt".

Was genau bedeutet das?

Still  17.08.2025, 09:32
@Kallan

90 oder 120 Tagessätze; ich weiß die Zahl gerade nicht.

Kallan 
Beitragsersteller
 17.08.2025, 09:37
@Still

Was genau heißt aber „Tagessätze“? Hab das schon mehrmals gelesen, aber ich verstehe es nicht.

Still  17.08.2025, 09:39
@Kallan

entweder den Tagessatz, wird am Einkommen berechnet, bezahlen, oder die Anzahl der Tage im Knast absitzen

Kallan 
Beitragsersteller
 17.08.2025, 09:59
@Still

Das heißt also, dann man 90 Tage im Gefängnis bleiben muss?

Answer1234567  20.08.2025, 23:41
@Still

Die Grenze für die Aufnahme im Führungszeugs ist "mehr als 90 Tagessätze", sprich eine Aufnahme ins FZ erfolgt ab 91 TS.