Ab wann zählt man eigentlich als Vorbestraft?
Meine Frage steht eigentlich oben :)
3 Antworten
Du bist vorbestraft, wenn du in der Vergangenheit rechtskräftig zu einer Kriminalstrafe verurteilt worden bist. Die Vorstrafe ist einschlägig, wenn gegen dich wegen einer gleichartigen Tat erneut ein Strafverfahren anhängig ist.
Nicht gleichzusetzen ist der Begriff der Vorstrafe mit einem eintragungsfreien Führungszeugnis. Eine einzelne Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 TS würde dort bspw. nicht aufgeführt werden (§ 32 II Nr. 5 lit. a BZRG), nichts desto trotz bist du in diesem Fall vorbestraft und das Ganze würde bei einer erneuten Hauptverhandlung im Rahmen der Verlesung eines BZR-Auszugs bekannt werden.
LG
Hm okay.
Es gibt auch eine „Strafe“, in den ein Verurteilter ein Buch lesen muss (Bestimmte Anzahl von Seiten) und glaub ich zusätzlich auch eine kleine Summe Geld zahlen muss (50€?)
Zählt das als vorbestraft? Und kommt das ins Führungszeugnis, was auch im Ausland (Z.b. bei einer Reise) an den Grenzkontrolle gesehen werden kann?
Nein, eine solche Strafe gibt es nicht, jedenfalls nicht in Deutschland. Kriminalstrafen sind Geld- und Freiheitsstrafe; sonstige Dinge können eine Auflage zur Einstellung eines Verfahrens nach dem allgemeinen Strafrecht, oder Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendstrafrecht sein, nicht aber eine Strafe.
Grundsätzlich sobald man von einem Gericht rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurde.
Allerdings darf man sich als unbestraft bezeichnen, sofern die Straftat nicht im Führungszeugnis eingetragen ist.
Sobald ein Gericht dich bestraft hat, bist du vorbestraft und bei weiteren Gerichtsverhandlungen wird das zu Rate gezogen.
Das Führungszeugnis wird aber erst ab einer gewissen Anzahl von Tagessätzen "beschmutzt".
Das Führungszeugnis wird aber erst ab einer gewissen Anzahl von Tagessätzen "beschmutzt".
Was genau bedeutet das?
Die Grenze für die Aufnahme im Führungszeugs ist "mehr als 90 Tagessätze", sprich eine Aufnahme ins FZ erfolgt ab 91 TS.
Also ist man auch vorbestraft, wenn man weder eine Freiheitsstrafe, noch eine hohe Geldstrafe erhalten hat?
Wenn man auch z.b. an einem Projekt teilnehmen musste, Sozialstunden usw….?