Wann bin ich vorbestraft?
Ich muss für eine Bewerbung zum öffentlich Dienst eine Erklärung über Vorstrafen und aktuelle Strafverfahren unterschreiben.
Ich hab vor ca 10 Jahren leider kleine Diebstähle(playstation Spiele bei saturn) begangen und wurde erwischt und einmal zu paar Sozialstunden verdonnert. Zählt das als Vorstrafe?
5 Antworten
Jede Verurteilung ist eine Vorstrafe. Die Frage ist, ob sie im Führungszeugnis sichtbar ist. In deinem Fall steht diese Vorstrafe nicht im Führungszeugnis, womit du dich "nicht vorbestraft" nennen darfst obwohl du es nicht bist.
Im Öffentlichen Dienst ist es jedoch anders. Wenn du aufgefordert bist, alle strafrechtlichen Dinge aufzulisten, dann gehört auch die Nennung dieser Verurteilung dazu.
Machst du das nicht, kann man dich bei Bekanntwerden entlassen.
Nein, nach so langer Zeit nicht mehr. Wenn Du sicher gehen willst könntest Du ein Führungszeugnis beantragen.
Deiner Schilderung zufolge giltst du wohl nicht als vorbestraft. Steck mal deine Nase ins BZRG §32 und §34.
Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du vorab auch selbst ein Führungszeugnis beantragen.
Eher nein.
Du könntest auch ganz einfach mal, dein Polizeiliches Führungszeugnis anfordern.
Soweit ich weiß verfallen solche Sachen nach ein paar Jahren.