Wie lange gelten Vorstrafen?
Ich habe mal vor über 10 Jahren bei einem Subunternehmer für DHL gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis endete sehr unschön und ich habe damals ziemlichen Mist gebaut.
Mein damaliger Chef des Subunternehmens ist insolvent gegangen und hat keine Löhne mehr gezahlt. Da ich total geblendet war, habe ich aus lauter Panik teilweise mein Leben durch Einnahmen während der Zustellung finanziert (Nachnahmezahlungen von Paketen), was etwa 800 Euro waren, die ich aber später dann wieder zurückgezahlt habe.
Als das dann raus gekommen ist, wurde ich von DHL sofort entlassen, habe eine Anzeige und Geldstrafe erhalten, welche ich durch Sozialstunden abarbeiten konnte. Ich habe keinen Lohn von meinem damaligen pleite gegangen Chef erhalten und habe aufgrund von Sorge unüberlegt und panisch gehandelt. Das war ein sehr großer Fehler, den ich bereut habe und meine Lehren daraus gezogen habe.
Derzeitig habe ich seit 6 jahren einen verantwortungsvollen Job als Schichtleiter. Grundsätzlich habe ich keine kriminelle Veranlagerung.
Nun bin ich auf Jobsuche und habe mich bei der Deutschen Post als Briefzusteller beworben (Online) und angegeben, daß ich Vorstafen habe, aufgrund der damaligen Geschichte. Die Deutsche Post sucht Mitarbeiter.
Frage ist nun.... meine Vorstrafe ist doch eigentlich aus dem Führungszeugnis gelöscht oder? Wie stehen die Chancen, genommen zu werden? Hätte ich gar nicht angeben müssen, daß ich vorbestraft war??
3 Antworten
Bist Du sicher, dass du überhaupt vorbestraft bist/warst? Immerhin gab es nur eine Geldstrafe, die Du mit Sozialstunden abarbeiten konntest.
Als Faustregel kann man für die meisten Fälle festhalten, dass eine Verurteilung dann nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird,
- wenn das Register nur eine Verurteilung enthält und
- wenn sie – im Falle einer Geldstrafe – bei unter 90 Tagessätzen liegt, oder
- wenn sie – im Falle einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten – zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das kann ich Dir nicht sagen. Vielleicht einfach nochmal Online bewerben?
je nach Art der strafbaren Handlung ist die Speicherfrist entweder 10 Jahre oder 20 Jahre.
Hallo :)
Die Fristen sind je nach Tat unterschiedlich. Ich würde die empfehlen bei der zuständigen Behörde dies abzufragen. Sie sind verpflichtet dir Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben.
Grüße
ne so wirklich sicher bin ich mir da ehrlich gesagt nicht.