Der Unterschied ist, das der chinesische Staat massiv mit Subventionen die eigene Automobilindustrie pusht, so dass die Chinesen ihre Autos deutlich günstiger anbieten können. Wären diese Subvention nicht, wären die auch nicht viel billiger als VW und co und dann würde kaum noch einer die chinesischen Fahrzeuge kaufen.

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Nein, ich würde lieber jemanden fragen oder selber laden.

Und ich würde auch niemanden fragen. Ich schaffe es auch eine Zeit ohne Handy.

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Gesuchtet hatte ich damals Herr der Ringe - die Schlacht um Mittelerde 1 und besonders Teil 2.

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Das sollte kein Problem sein. Ich würde dann behaupten, dass mein Handy zur Reparatur ist. Mal schauen was passiert.

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Das ist definitiv viel zu wenig, also unterbezahlt.

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Bescheuert.

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Deine Mutter hat vollkommen recht. Und ich kann Dir mit absoluter Sicherheit sagen, dass Du noch kein guter, sicherer Autofahrer bist. An dieser Aussage sieht man, dass Du Dich überschätzt.

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beweisfoto anfrage/ parkzettel?

Moin Leute,

ich hatte, die tage einen Strafzettel am Auto wegen fehlender Parkscheibe.(habe auf einem Parkplatz von einem Einkaufszentrum geparkt) und soll nun 30 euro zahlen. Als Beweis wurde angegeben, dass ein Foto gemacht wurde. Dieses Foto möchte ich jetzt sehen, zur Prüfung. Bevor ich die Strafe zahle, habe also die Firma angeschrieben, (mit Kopie des Strafzettels), die mir den Strafzettel ausgestellt hat. Und eine Anfrage auf Herausgabe des Beweisfotos gestellt. Haben mir dann geschrieben,

"Wir berufen uns mit/ in diesem Schreiben auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die an jeder Einfahrt der durch uns überwachten Parkplätze gut sichtbar aushängen. Mit dem Betreten bzw. Befahren des Privatgrundstücks erklären Sie sich automatisch (konkludent) mit den AGB einverstanden. Unsere Hinweisschilder sind, zusätzlich zu den Installationen an Zufahrten/Ausfahrten, gut sichtbar auf dem gesamten Parkplatz verteilt. Parkplatznutzer, die gegen die deutlich sichtbar ausgeschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, müssen mit Ausstellung von Vertragsstrafen rechnen.

Maßgebend für eine Vertragsstrafe ist ein Verstoß gegen unsere dort aushängenden AGB. Sie haben versäumt, Ihre Parkuhr sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren und haben damit gegen die Einstell- und Nutzungsbedingungen der Parkfläche verstoßen. Hierzu verweisen wir auf § 2.2 unserer AGB. Hierin ist der Nutzer verpflichtet, den Beginn seiner Nutzung („Ankunftszeit“) durch Verwendung einer Parkscheibe jederzeit nachzuweisen. Hierbei ist die Ankunftszeit auf der Parkscheibe einzustellen und diese so hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, dass sie jederzeit von außen einsehbar und die Ankunftszeit zweifelsfrei ablesbar ist. Für den Fall, dass dem Nutzer eine Parkscheibe nicht zur Verfügung steht, hat dieser seine Ankunftszeit aufzuschreiben und diesen Nachweis, anstatt der Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.

Laut Datenschutz-Richtlinie dürfen wir Beweisaufnahmen (Fotos) ausschließlich mit dem eingetragenen Fahrzeughalter teilen. Um den Fahrzeughalter zu ermitteln, müssen wir eine gesonderte Abfrage bei dem Kraftfahrtbundesamt veranlassen. Dieses ist bedauerlicherweise nicht kostenfrei, sodass wir Ihnen diese Abfragegebühr von 9,95 €, zusätzlich zu der bereits ausgestellten Vertragsstrafe, in Rechnung stellen müssen. Wir bitten um zeitnahe Rückmeldung. "

Ich bin aber unmittelbarer Empfänger des Strafzettels und Eigentümer des Autos. Dürfen die mir die 9.95 € Gebühr aufzwingen? ich möchte nur das foto sehen, bevor ich die strafe zahle.

danke für eure antworten.

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Ja, die dürfen die Kosten weitergeben.

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Also wenn die Mofa bauartbedingt um die 30 km/h fährt sagt keiner was, erstrecht nicht bei einer 40 Jahre alten Mofa. 37 km/h ist schon recht viel und bei einem 40 Jahre alten Mofa davon auszugehen, dass alles original ist, kann auch schnell ein Griff ins Klo werden.

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