Vorbestraft? Bewerbung möglich?

7 Antworten

Grundsätzlich ist eine Ausbildung bei der Polizei mit einer Vorstrafe nicht möglich. Es gibt Ausnahmen, wenn es sich um eine geringe Vorstrafe handelt und die Charakterlich Eignung stimmt. Du solltest deine Verurteilung zu den Sozialstunden angeben, da es dir sonst negativ ausgelegt werden kann wenn es später herauskommen.

Angeben musst du das auf jeden Fall. Sonst fällst du wegen der Falschaussage raus.

Ob das relevant ist, entscheidet dann dein Dienstherr.

Das sind 2 Paar Schuhe.

Wer sich bei der Polizei bewirbt, darf aus beamtenrechtlichen Gründen nicht vorbestraft sein. Eine Vorstrafe besteht dann, wenn man zu 3 Monaten Haft oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt wurde. Das s geübt bei dir ja nicht der Fall zu sein, also darfst du dich um die Zulassung zum Eignungs- und Auswahlverfahren bewerben.

Wer zu diesem EAV zugelassen wird, muss sich der Prüfung seiner charakterlichen Eignung stellen. Alle Verfahren, auch eingestellte, sind anzugeben. Je nach Leumund bekommt der Bewerber dann eine Absage oder die Chance, sich im AC/SI zu seinen Verfehlungen zu äußern. Wie er das tut, ist entscheidend.

Die Antwort auf deine Frage ist also sowohl ein JA (musst du angeben) als ein NEIN (keine Vorstrafe).

Gruß S.