Bewerbung Polizei mit 20 Sozialstunden abgeleistet?
Ich habe mich bei der Polizei beworben und alles bestanden. Jetzt warte ich nur noch auf die Leumundsprüfung.
Gestern ist mir eingefallen „das da mal was war.“ Mit 14/15 habe ich 20 Sozialstunden wegen Diebstahl ableisten müssen, ich habe diese Information aber nicht bei der Bewerbung angegeben. Weil ich es einfach nicht mehr im Kopf hatte.
heute bin ich 23. MEINE FRAGE:Kann man das bei einem erweiterten Führungzeugnis oder im Bundeszentralregister noch sehen oder ist eine Löschung erfolgt?
Was soll ich tun? Soll ich sie kontaktieren und darauf hinweisen oder lieber abwarten?
5 Antworten
Ist halt ne Frage, wahrscheinlich wurde das Verfahren eingestellt. Das nicht angeben von solchen Sachen macht dich aber prinzipiell ungeeignet Beamter zu sein
mal Vergleichend https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/eignung/vgmainz190402.htm
Kann man das ..//..im Bundeszentralregister noch sehen
Klar kann man das noch sehen. Und auch im Erziehungsregister, welches ein Auszug aus dem BZR ist, und welches erst mit Ablauf des 24 Lebensjahres gelöscht wird.
Kann man das bei einem erweiterten Führungzeugnis ..//.. noch sehen
Ein Diebstahl hat mit dem erweiterten Führungszeugnis genau gar nichts zu tun. Dort werden hauptsächlich Sexualdelikte gelistet.
Was soll ich tun?
Ich würde das nachmelden. Schlimmer ist, dass sie von selbst darauf kommen.
Hast Du denn einfach nichts eingetragen in der Bewerbung oder hast Du angegeben, dass Du frei von Verurteilungen bist?
Die Löschfristen kenne ich nicht, aber die dürftest Du einfach herausbekommen.
Ich weiß leider nicht mehr wie die Frage ausgerichtet war . Es liegt leider schon mehrere Monate zurück.
Ich meinte das, weil es ja ein Unterschied wäre etwas zu verpennen anzugeben oder aber zu sagen, dass Nix gewesen ist.
Viel Erfolg.
Das ist problematisch. Wenn du ihnen nicht zuvor kommst, war's das. Sie brauchen dazu ggf nichtmal eine fremde Behörde, wenn der Fall in der eigenen Datenbank angelegt wurde.
Gruß S.
"Das da mal was war", ist natürlich negativ, wenn du das im Einstellungs-Fragebogen "vergessen" hattest.
Nein, ist es nicht. Das steht in jedem Falle im Erziehungsregister.