Naja, da kann er mal zeigen, ob er wirklich was drauf hat oder nur sein Mundwerk gut funktioniert.
Die Anmerkung mit dem Gehalt ist natürlich einfach nur reisserisch, alles andere sind nunmal Tätigkeiten, die mit dem Amt einhergehen.
Naja, da kann er mal zeigen, ob er wirklich was drauf hat oder nur sein Mundwerk gut funktioniert.
Die Anmerkung mit dem Gehalt ist natürlich einfach nur reisserisch, alles andere sind nunmal Tätigkeiten, die mit dem Amt einhergehen.
Dazu solltest Du zuvor herausfinden, wie das mit Flucht- und Rettungswegen aussieht. Ich kenne zwei (komplette, mit Küche und Bad) Wohnungen im Dachgeschoss, die deswegen nicht weiter vermietet werden durften.
Deine "Frage" verwechselt, wie gerne mal, Meinungsfreiheit und die Sorge, auf geäußerte Meinung Widerspruch zu ernten, siehe die abgebildete Grafik selber.
Ganz nette Aussage, so zum Lächeln am Morgen. Abgesehen davon wirkt das sehr naiv und mal eben zusammengestoppelt, nur um mal wieder eine Schlagzeile zu bekommen.
Dass sich die Gute so für Deutschland interessiert, wo sie doch mitsamt Familie in der Schweiz wohnt.
Es ist völlig egal, wie es genannt wird.
Die bei euch zuständige Behörde feststellen, einen Antrag stellen und bezahlen. Ich vermute, das wird nichts, die Voraussetzungen/Hürden sind sehr hoch.
Dadurch würde das Land nicht sicherer, sondern unsicherer. Da hilft ein Blick in die USA.
Selbstverständlich wohnen Polizisten nicht in der Dienststelle.
Nein, die Probezeit gilt ab Ernennung zum Beamten auf Probe nach Abschluss der Ausbildung.
Eine vorige Ausbildung hat darauf keinen Einfluss. Auch Schwangerschaft und Wechselwunsch haben darauf keinen Einfluss, es sind und bleiben drei Jahre.
Als Beamter wechselt man nicht so einfach mal eben den Dienstherren.
Die wirklich wichtigen und interessanten Urteile sind nunmal die aus den höheren Instanzen. Aus deren Begründungen nehmen sich später urteilende Gerichte schon mal Anleihen in Sachen Argumentation.
Noch spannender wird es, wenn z.B. zwei OLG bei ähnlichen Sachverhalten zu divergierenden Entscheidungen kommen. Dies allerdings ist bei Mobbingsvorwürfen kaum zu erwarten.
Das ist mir vollkommen egal.
Die Gedanken sind frei.........
Du bist hier bei weitem nicht der einzige, der Probleme hat beim Denken.
Es ist gesetzlich festgelegt, ab welcher Höhe der Strafe (je nach Delikt) abgeschoben werden kann. Das gilt für Deutschland. Was Frankreich oder Portugal machen, ist deren Bier, weil deren Gesetze.
Sie ist es bereits, schau mal in dem 315d StGB.
Weil es so viel einfacher ist, zu hetzen.
Du redest davon, dass ein Unternehmen sein verliehenes Eigentum zurück haben möchte nach Ende des Vertrages. Ich erkenne darin nichts seltsames.
Ob der funktionierte, ob Du Mietzahlungen geleistet hast, alles völlig egal. Das Gerät gehört denen.
"Ausziehen den Mist oder Abfahrt" würde die Polizei sagen
So ist es.
Für eines vermutlich nicht. Dabei bleibt es aber in der Regel nicht. Gehackt werden die allerwenigsten Konten, meist ist es ein/eine Ex/Kumpel/Freund, der die Zugangsdaten kennt und mal eben großzügig einkauft.
Ist das nicht herrlich? Nennt sich Rechtsstaat. Alles bestens, juristisch gesehen. Das man so einen Dreck nicht singt ist jedem normal Denkenden klar.