

Selbstverständlich kann man auch Inhaber erloschener Rufnummern für eine gewisse Zeit ermitteln.
Selbstverständlich kann man auch Inhaber erloschener Rufnummern für eine gewisse Zeit ermitteln.
Bei uns geklärter.Todesursache wird immer ein Arzt hinzugezogen zur sog. Leichenschau. Er muss den Toten untersuchen auf irgendwelche Hinweise einer äußeren Einwirkung bzw. zur Ermittlung der Todesursache. Wirkt etwas seltsam wird die Kripo bei der Staatsanwaltschaft (nach Beschlagnahme des Leihnams) eine Obduktion anregen.
Kommt allerdings der Hausarzt und stellt (weil er den Patienten mitsamt Vorerkrankung kannte) eine Todesbescheinigung mit "natürlicher Todesursache" aus, wird kein Todesermittlungsverfahren eröffnet.
Vor der Kremierung schaut nochmals ein Amtsarzt auf den Leichnam, stellt auch er nichts fest, ist der Drops gelutscht.
Alle meinen, Crypto und ab durch den Mixer sei das Nonplusultra. Da ist schon noch was machbar. All das, was Du schreibst ist nicht, ohne Spuren zu hinterlassen, machbar. Bei der realtiv hohen Schadenssumme wird evtl. mehr Aufwand betrieben.
Nein, es wäre des Ende des Rechtsstaates, wenn nicht die Unschuldvermutung gälte im Strafrecht. Egal bei welchem Delikt.
Ich sage gar nichts zu denen, ich ignoriere sie.
Es lässt sich feststellen, ob etwas abstürzte oder gelöscht wurde. Finger weg. Was Du erschaffen oder erarbeitet hast, gehört dem Arbeitgeber.
Schadenersatzpflicht liegt vor, Unfallflucht nicht, da Du die Identifizierung deiner Person/Unfallbeteiligung ermöglicht hast, er sie aber nicht wahrnahm.
Der Haftbefehl geht nicht an den Verurteilten (der hatte vorher die Möglichkeit zu zahlen oder sich zu stellen). Der HB geht an die Polizei zur Vollstreckung.
Fakt ist.... es macht Sinn..... absolut (als Antwortersatz für ein einfaches "Ja")
Es gibt in diesem Land Gesetzte und Verordnungen, die das Leben regeln. Und dazu gibt es Bußgeld- oder Strafvorschriften, die regeln, was passiert, wenn man die Gesetzte und Verordnungen missachtet und dabei erwischt wird.
Du hast dich zu spät umgemeldet, eine Vorschrift verletzt, daher bekommst Du ein Bußgeld. Ist so als ob Du nicht angeschnallt Auto fährst, eigentlich ganz einfach.
Was verstehst Du daran denn nicht? Und vor allem, was verspricht Du Dir davon, die Zahlung zu verweigern?
Weil spätestens der zweite Wagen nicht rumkäme, da der erste vor ihm steht.
Wenn Du es nicht machst, macht es ein anderer. Und wenn Rehienmetall es nicht liefert, liefert es ein anderer Konzern. Dadurch, dass Du dort nicht arbeitest, ändert sich nichts in der Welt.
Bis zum Gesamtgewicht von 750 Kg (Anhänger mit Ladung) würde ich mal tippen.
Die Höhe der Geldstrafe bei einer Straftat richtet sich immer nach dem Einkommen des Täters, nicht nach der Höhe des Schadens.
Wie entfernt ist dieser Verwandte denn? Lebt er noch?
Deutliche Ansprache zur Verhinderung von Missverständnissem gehört dazu. Unfreundlichkeit oder gar rabiates Handeln sind unnötig, solange alles normal läuft, also ohne Widerstand etc.
An einen Ort etwas Abseits vom Publikumsverkehr zu gehen, um eure Privatsphäre ein wenig besser zu schützen, finde ich schon in Ordnung.
Leider scheint schlechtes Benehmen auch vor Polizeibeamten nicht Halt zu machen.
Wie ich es sehe, handelt es sich bislang um eine sog. Vertragsstrafe.
Diese hat wohl nichts mit einem etwaigen Strafverfahren wegen Betruges o.ä. zu tun; das käme bei Anzeige durch das Studio noch on top.
In aller Regel liegen die Daten/Unterlagen beim Geburtsstandesamt der Person vor.
In aller Regel haben solche Geschichten zur Folge, dass der Entsendestaat gebeten wird, die Person nach Hause zurück zu berufen. Derjenige wird zur 'persona non grata' erklärt, somit muss die Familie (weil Sohn vermutlich Minderjähriger) das Land verlassen, weil sein Immunitätsstatus an dem seines Vaters hängt.
Diebstahl, Körperverletzung und Bedrohung, schon ein kleines Päckchen.
Etwa psychisch nicht ertragen können, das haben andere vielleicht auch, die, die Du schlägst, zum Beispiel?
Vor Gericht, gerade beim JGG, wird jeder Täter nach seiner Reife und seiner Schuld bewertet und verurteilt. Ganz individuell. Und bei Dir ist man der Meinung, es hilft nur ein Arrest. Du hast Rechtsmttel eingelegt, das ist gut, dann wird das nochmals überprüft.
Dickpics sind ein Thema für sich, im Moment ist da niemand gut drauf zu sprechen. Da gibt es vermutlich nochmal eine Packung.