Bei uns geklärter.Todesursache wird immer ein Arzt hinzugezogen zur sog. Leichenschau. Er muss den Toten untersuchen auf irgendwelche Hinweise einer äußeren Einwirkung bzw. zur Ermittlung der Todesursache. Wirkt etwas seltsam wird die Kripo bei der Staatsanwaltschaft (nach Beschlagnahme des Leihnams) eine Obduktion anregen.

Kommt allerdings der Hausarzt und stellt (weil er den Patienten mitsamt Vorerkrankung kannte) eine Todesbescheinigung mit "natürlicher Todesursache" aus, wird kein Todesermittlungsverfahren eröffnet.

Vor der Kremierung schaut nochmals ein Amtsarzt auf den Leichnam, stellt auch er nichts fest, ist der Drops gelutscht.

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Es lässt sich feststellen, ob etwas abstürzte oder gelöscht wurde. Finger weg. Was Du erschaffen oder erarbeitet hast, gehört dem Arbeitgeber.

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Schadenersatzpflicht liegt vor, Unfallflucht nicht, da Du die Identifizierung deiner Person/Unfallbeteiligung ermöglicht hast, er sie aber nicht wahrnahm.

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Der Haftbefehl geht nicht an den Verurteilten (der hatte vorher die Möglichkeit zu zahlen oder sich zu stellen). Der HB geht an die Polizei zur Vollstreckung.

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Es gibt in diesem Land Gesetzte und Verordnungen, die das Leben regeln. Und dazu gibt es Bußgeld- oder Strafvorschriften, die regeln, was passiert, wenn man die Gesetzte und Verordnungen missachtet und dabei erwischt wird.

Du hast dich zu spät umgemeldet, eine Vorschrift verletzt, daher bekommst Du ein Bußgeld. Ist so als ob Du nicht angeschnallt Auto fährst, eigentlich ganz einfach.

Was verstehst Du daran denn nicht? Und vor allem, was verspricht Du Dir davon, die Zahlung zu verweigern?

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Weil spätestens der zweite Wagen nicht rumkäme, da der erste vor ihm steht.

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Wenn Du es nicht machst, macht es ein anderer. Und wenn Rehienmetall es nicht liefert, liefert es ein anderer Konzern. Dadurch, dass Du dort nicht arbeitest, ändert sich nichts in der Welt.

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Was darf die Polizei bei einer Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung?

Hallöchen Leute,

mein Freund und sein Kumpel wurden gestern am Bremer Hauptbahnhof von Polizisten durchsucht, ohne konkreten Verdacht. Erstmal nichts schlimmes oder unnormales, da die Polizei dies ja „an solchen Orten“ auch ohne konkreten Verdacht präventiv darf. Die Polizei fand bei den beiden nichts, und ließ sie dementsprechend auch wieder gehen. Soweit so gut. Das Problem:

Es war eine Gruppe von 6 Polizisten, die die beiden dazu aufforderte, für die Kontrolle an einen Ort zu gehen, wo man sie nicht sehen würde (hinter einen Getränkeautomaten). Dies taten sie dann auch.
Die Polizisten drückten nun die beiden mit Gewalt an die Getränkeautomaten und durchsuchten sie. Ein Polizist schrie die beiden an, die dürfen ihren Kopf nicht bewegen, sonst passiere was. Mein Freund und sein Kumpel haben sich nicht der Durchsuchung verwehrt oder beleidigendes/gefährdendes Verhalten an den Tag gelegt, sie waren höflich, folgten den Anweisungen ohne Widerrede und fragten lediglich, was der Grund für die Kontrolle wäre (laut Polizisten kürzlich passierte „Vorfälle“). Die Polizeipräsenz schien gestern dort sowieso hoch zu sein, denn sie wurden in den nächsten 15 Minuten noch 2x von anderen Polizistengruppen kontrolliert (Was zugegebenermaßen doch schon sehr komisch ist, vor allem, da sie sich nicht verdächtig oder aggressiv etc. verhielten geschweige denn Straftaten begangen haben oder im Verdacht hierzu standen.)

Meine Frage nun - selbst wenn sie in das Profil von den Tätern der „vergangenen Vorfälle“ fallen würden und deshalb vielleicht auch so oft in diesem sehr kurzen Zeitraum kontrolliert wurden - rechtfertigt dies nun auch das doch sehr einschüchternde und aggressive Verhalten der Polizisten der ersten Kontrolle?

Danke für eure Antworten und LG :)

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Deutliche Ansprache zur Verhinderung von Missverständnissem gehört dazu. Unfreundlichkeit oder gar rabiates Handeln sind unnötig, solange alles normal läuft, also ohne Widerstand etc.

An einen Ort etwas Abseits vom Publikumsverkehr zu gehen, um eure Privatsphäre ein wenig besser zu schützen, finde ich schon in Ordnung.

Leider scheint schlechtes Benehmen auch vor Polizeibeamten nicht Halt zu machen.

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Wie ich es sehe, handelt es sich bislang um eine sog. Vertragsstrafe.

Diese hat wohl nichts mit einem etwaigen Strafverfahren wegen Betruges o.ä. zu tun; das käme bei Anzeige durch das Studio noch on top.

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In aller Regel liegen die Daten/Unterlagen beim Geburtsstandesamt der Person vor.

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In aller Regel haben solche Geschichten zur Folge, dass der Entsendestaat gebeten wird, die Person nach Hause zurück zu berufen. Derjenige wird zur 'persona non grata' erklärt, somit muss die Familie (weil Sohn vermutlich Minderjähriger) das Land verlassen, weil sein Immunitätsstatus an dem seines Vaters hängt.

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Diebstahl, Körperverletzung und Bedrohung, schon ein kleines Päckchen.

Etwa psychisch nicht ertragen können, das haben andere vielleicht auch, die, die Du schlägst, zum Beispiel?

Vor Gericht, gerade beim JGG, wird jeder Täter nach seiner Reife und seiner Schuld bewertet und verurteilt. Ganz individuell. Und bei Dir ist man der Meinung, es hilft nur ein Arrest. Du hast Rechtsmttel eingelegt, das ist gut, dann wird das nochmals überprüft.

Dickpics sind ein Thema für sich, im Moment ist da niemand gut drauf zu sprechen. Da gibt es vermutlich nochmal eine Packung.

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