Verliert man als Beamter nur seinen Job wenn man bei der AfD Mitglied ist, oder auch schon wenn man sie nur wählt?
7 Antworten
Im Normalfall nicht. Für Wahlen gilt auch immer noch das Wahlgeheimnis.
Kritisch könnte es jedoch werden, wenn die betreffende Person einen Job ausübt, wo ein Eid auf die demokratische Verfassung geschworen werden muss, und sie neben ihrer beruflichen Tätigkeit Mitglied in irgendwelchen eindeutig rechtsextremen Vereinen etc. ist. Das will sich dann logischerweise nicht so recht vertragen....
Stimmt auch wieder. Demzufolge würde ich einen Beamten, der privat Mitglied bei der Partei "Die Heimat" (ehem. NPD) ist, vermutlich als kritisch einstufen. Seine Loyalität zur demokratischen Verfassung könnte man ernsthaft in Zweifel ziehen.
Könnte man.
Aber dazu müsste man das erstmal wissen.
Und Beamte sind nicht verpflichtet anzugeben wann sie in welche Partei eintreten.
Nein, das stimmt natürlich. Allerdings kann das im "Unterfunk" dennoch die Runde machen, was diese Personen privat so treiben und demzufolge bleibt so etwas oftmals kein Geheimnis. Gerade in überschaubaren Ortschaften, wo fast jeder jeden kennt....
Für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis braucht man aber weit mehr als irgendwelche Latrinenparolen.
Das würde im Zweifelsfall an einem zuständigen Gericht liegen, das zu entscheiden. Das wäre wie üblich sehr vom jeweiligen Einzelfall und allen damit zusammenhängenden Details abhängig. Da gibt es kein festes Raster, nach welchem man gehen könnte. Man muss jeden Fall individuell betrachten und auswerten.
Völlig illusorisch.
Das gelingt ja nicht mal bei bekannten Gesichtern wie Bernd Höcke oder Nikolai Nehrling.
Das ist deine Auffassung. Aber ich nehme mal an, dass du als nicht zuständige Person auch nicht in den beschriebenen Fällen ausreichend drin steckst, als dass du das als externer Laie ausreichend beurteilen könntest.
Das ist deine Auffassung.
Nein. Dass ist ein Fakt.
Bernd Höcke ist sowohl in der AfD, als auch verbeamtet.
Als Lehrer (sein ursprünglicher Beruf) ist er unbefristet beurlaubt. Das ist bekannt. Warum die bisherigen Versuche gewisser Instanzen, ihn den Beamten-Status zu entziehen, vor Gericht gescheitert sind, maße ich mir nicht an, vertieft zu beurteilen.
Hier kommt wieder das von mir erwähnte ins Spiel: man steckt als Externer in dem jeweiligen Einzelfall mit all seinen Details einfach nicht ausreichend drin.
Wir sehen also: es funktioniert nicht.
Es gibt auch keinen einzigen Fall wo das mal geglückt wäre.
Ist deine persönliche Meinung. Ist okay.
Wie das fernab irgendwelcher medienaufmerksamer Fälle aussieht, kannst dagegen auch du nicht sagen.
Sollte dir nachgewiesen wird, dass du aktiv gegen die Verfassung handelst dann Ja.
Nur, weil du eine bestimmte Partei wählst kann dir das aber nicht passieren, da wir geheime Wahlen haben.
Bisher passiert genau nichts
- Sind Beamte nicht verpflichtet anzugeben ob und in welcher Partei sie sind.
- Woher soll der Dienstherr wissen wann welcher Beamte in welche Partei eintritt?
- Woher soll der Dienstherr wissen wer was gewählt hat?
- Glaubst du wirklich, dass man wegen "Gerede" gekündigt werden kann und dass so eine Kündigung vor Gericht Bestand hätte?
Grade nen Beitrag gesehen wo man bei der Polizei vorher durchleuchtet wird.
Und was hilft das wenn man erst danach in die Partei eintritt?
Wenn Beamte eine Erklärung abegeben müssen, dass sie keiner extremistischen Partei angehören oder mit einer solchen sympathisieren und es stellt sich hinterher als falsch heraus, bekommen sie mehr Probleme. Und der Inlandsgeheimdienst, der bereits zweckentfremdet handelt, findet es heraus...
Gruß Fantho
Beamte müssen aber keine Erklärung abgeben!
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Und ein Beamter kann auch nicht einfach entlassen werden.
Beamte müssen aber keine Erklärung abgeben!
Sollte nicht so sein. Aber ich habe einen Bericht gehört, dass bei Bewerbung resp. Einstellung dies so sein werden soll...
Es st ja nur als Vorschlag eines Innneministers in den Raum geworfen worden...
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Gebe ich Dir vollkommen recht. Aber die Zeitgeist ändert sich seit ein paar Jahren...
Und ein Beamter kann auch nicht einfach entlassen werden.
In diesem Fall schon, denn zB wird die AfD als extremistisch eingestuft und gilt somit als Demokratiefeind bzw. steht nicht zu einer FDGO. Laut dem Inlandsgeheimdienst (VS). Ob dies juristisch festgehalten wurde, oder nicht, interessiert den Politikern nicht.
Dies ist aber der Eid eines Beamten, sich für die Demokratie und für die FDGO einzustehen. Daher gibt es hier einen Eid-Bruch, der eine Kündigung zur Folge haben kann.
Was hier der Innenminister für krude Vorschläge aufweist, widerspricht aber in sich schon der Verfassung.
Gruß Fantho
Aber ich habe einen Bericht gehört, dass bei Bewerbung resp. Einstellung dies so sein werden soll...
Selbst wenn das so wäre: Das wäre ein extrem stumpfes Schwert weil der Beamte im Zweifel erst nach der Einstellung bzw. Verbeamtung in die Partei eintritt.
Wenn man ganz dreist ist, tritt man während der Bewerbung kurz aus und danach wieder ein.
Derzeit weder noch. Zunächst mal ist die Wahl geheim, d.h. niemand kann jemanden alleine wegen einer Wahlentscheidung kündigen, da es dafür keinerlei Grundlage gibt.
Etwas anderes ist die Mitgliedschaft oder auch eine Wahlwerbung (für egal welche Partei). Hier stellt sich selbstverständlich für Beamte die Frage ob die Partei in der man Mitglied ist oder für die man Wahlwerbung betreibt auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Diverse Landesämter für Verfassungsschutz haben die AfD bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Einstufung wurde auch durch Gerichte bestätigt. In diesen Bundesländern halte ich es für fragwürdig, Beamte zu berufen die Mitglieder der AfD sind. Etwas anderes ist es wenn die betreffenden Personen bereits verbeamtet sind, die Hürden dürften dann ewas höher liegen. Am Ende werden Gerichte entscheiden.
Die Einstufung der AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch wird derzet gerichtlich geprüft. Hat die Einstufung Bestand, dann halte ich auch auf Bundesebene eine Berufung von AfD Mitgliedern in den Beamtenstatus für falsch. Beamte die Mitglied in der AfD sind werden sich meiner Ansicht nach einer Einzelfallprüfun unterziehen müssen.
Und bevor jetzt jemand "Gesinnungsjustiz" schreit, es sei daran erinnert dass wir das in der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland schon mal hatten. Der Radikalenerlass wurde flächendecked auf Mitglieder der DKP angewendet, obwohl die DKP nie erboten war. Und das betraf nicht nur Beamte, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Alle Beamten haben einen Eid auf die Verfassung geschworen!