Sollte jemand Verfassungsrichter sein, der Babys auch ab dem 7. Monat töten will?
21 Stimmen
4 Antworten
Du spielst vermutlich auf den Beitrag von SocialApologet an, über Frauke Brosius- Gersdorf.
Wenn man sich das ganz in Ruhe anguckt, merkt man schnell, daß sie keinesfalls für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt ist.
Der User SocialApologet hat ihre Aussagen falsch wiedergegeben.
Im Zweifel entscheidet Arzt und Frau.
Icb weiß es nicht..... Darüber streiten die Geister. Für mich ist dieser Zeitpunkt schon zu weit fortgeschritten und es kommt für mich ohne wirklich triftigem Grund einer mutwilligen Kindstötung gleich.
Was ich aber sagen kann, ist, dass jemand, der die Interessen bestimmter Parteien selbst vertritt und diese evtl. dann bedient, nicht von diesen in die Position eines Verfassungsrichters gehoben werden darf.
Es beginnt beim Abort und ersteckt sich dann über weitere Themen, die eine bekanntermaßen linksgerichtete Person dann eventuell nicht mehr "neutral" zu treffen vermag. Manche Gesetze und ihre Paragraphen sind auch dehnbar und bedürfen der Auslegung.
Hier wäre die klare Gewaltenteilung evtl. nicht mehr gewährleistet.
Nein, dazu ist man in aller Regel Arzt, die Dame ist Juristin.