Gefährderansprache der Polizei?
Wie oft rückt eine Streife der Polizei bei einem zu Hause an um diese GA durchzuführen, wenn diese bereits mehrfach vor Ort war und man diesen nicht die Wohnungstür geöffnet hat. Ist denen das nicht dann irgendwann zu blöde und die hinterlassen diesbezüglich einen Brief mit Aufforderung die diesbezüglich zu kontaktieren bzw. einem einen Vorladungstermin beim Revier in den Briefkasten zu hinterlassen?
4 Antworten
bekomm dein Leben in den Griff und lass die entsprechenden Taten; dann steht auch keine Polizei vor deiner Haustüre und verlangt Zutritt.
Du solltest Dich als "Hegel" bezeichnet zu werden, wirklich geehrt fühlen. Hegels Philosophie gehört nämlich zu den größten Meisterwerken des menschlichen Geistes in allen Epochen. Jedenfalls erheblich besser als Aluhutträger sogar in XL zu sein.
Nachdem dir der Boden schon vor 4 Tagen zu heiß geworden ist und Überlegungen in ein anderes Land zu flüchten beschrieben wurden, die Befürchtungen vorliegen, dass nachts um 23.45 Uhr die Polizei die Türe eintritt wie aus einer anderen Frage deinerseits zu sehen ist, kommt als drittes die Frage nach der Beschuldigtenbelehrung und endlich die Angaben Beleidigung und Bedrohung. Also völlig überzogene Fragen.
Die Geschichte ist aber noch lange nicht erledigt und befindet sich wohl gerade noch bei der Polizei. So, nun stell dir mal vor, die Akte geht an die Justiz. Was glaubst du, wie beurteilt ein Staatsanwalt die Geschichte, wenn du die Gefährderansprache positiv über dich ergehen lässt, oder dich grundsätzlich querstellst und alle Bemühungen, dich vernünftig anzusprechen, negierst? Glaubst du wirklich, dass dann die Beurteilung der Justiz gleich ausfällt?
Ich weiß nicht, ich kann mir aber vorstellen, dass du gerade an deiner Zukunft schraubst - und zwar negativ.
Klar. Da du erst vor 5 Tagen nach einem Fahrzeug nach bestandener FE-Prüfung sinnierst, bist du ganz sicher schon dort. Ohne entsprechende Ausbildung, ohne Arbeit, viel Spaß.
Ich habe meinen Führerschein (Klasse B, bis einschl. 7,5t) seit 1988. Und nun?
Am einfachsten wäre es, die Tür zu öffnen und mit den Polizisten zu sprechen. Sie werden nicht locker lassen.
Habe ich inzwischen..., sie konnten ihren ersten Satz nicht beenden, weil ich diesen mittels Schreckschusswaffe in deren Gesicht geschossen habe.
Und warum sorgst Du nicht einfach dafür, daß die Polizei bei Dir gar keine GA (mehr) halten muß - z.B. indem Du einfach alles unterläßt, was diese dazu veranlassen könnte?
Schon mal darüber nachgedacht?
Ich bin bereits im südamerikanischen Ausland und die bundesbananiche Justiz kann mich mal.