Polizei holt Schülerin wegen Pro-AfD-Video aus Unterricht?

Das Ergebnis basiert auf 105 Abstimmungen

Ja, das ist völlig verrückt. 62%
Nein, das ist nicht so schlimm. 38%

10 Antworten

Ohne das Video gesehen zu haben lässt sich das schlecht beurteilen. Womöglich wissen die Polizisten mehr als wir über Video und Hintergrund.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Laie mit Interesse an Psychologie
xubjan  21.03.2024, 08:26

Du hast den richtigen Riecher.

Ja. Sie wussten mehr und aufgrund der Lügen der "Jungen Freiheit" mussten sie inzwischen weitere Details bekannt geben, um sich zu rechtfertigen. Demnach hat die Schülerin sich öffentlich vermummt, gleich mehrere Neonazi-Parolen und Codes verwendet inklusive "Heil Hitler". Da steckte deutlich was anderes dahinter, als die rechtsradikale Lügenpresse (Junge Freiheit) herum erzählt.

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JimiKnopf  21.03.2024, 15:33
@xubjan

Meinst du mit Heil Hitler die Helly Hanson Jacke die sie getragen hat ? Helly Hanson hat als Logo HH und HH ist Heil Hitler ?

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xubjan  21.03.2024, 15:46
@JimiKnopf

Du kannst das gerne überall wiederholen. Ich werde gerne die an dich gerichtete Frage auch hier wiederholen:

Ab wie vielen weiteren Codes und Parolen ist die Jacke deswegen gekauft worden, weil es genau diesem Slogan entspricht? Wie viele Neonazi-Parolen sind notwendig, dass das "HH" Logo wie bei allen Neonazis für genau das steht?

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Ranzino  24.03.2024, 17:28
@xubjan

dann sind alle Autofahrer aus HH also Nazis :p

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xubjan  24.03.2024, 18:30
@Ranzino

Hast du denn meine Fragen mal für dich beantworten können? Was kam heraus?

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xubjan  24.03.2024, 18:49
@Ranzino

Dumm nur, dass der Kommentator wohl exakt 0 Ahnung hat, was passiert ist. Er hat offenbar die Stellungnahme der Polizei nicht mal gelesen.

Sonst würde er das Wort "Schnüffelei" nicht erwähnen. Es hat hier niemand geschnüffelt. Es gab eine Mail einer "Hinweisgeberin".

Das hat auch nichts mit "Hysterie" zu tun. Würde man angehende radikale Islamisten oder linksautonome Gewalttäter entdecken, wie würde das Urteil dann wohl ausfallen? Aber bei Neonazi-Parolen und dergleichen sollen alle wegschauen? Lächerlich.

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Ranzino  24.03.2024, 19:11
@xubjan

um da grundsätzlich eine Kuh über den Eimer zu stellen: solange die AfD nicht verboten ist, darf sie sehr viel, die anhänger ebenfalls UND es geht die Schule nix an, was außerhalb passiert.
selbst die Polizei konnte ja nix machen; das war alles heiße Luft weil eben nicht strafbar.
dazu ist auch noch Europawahl in ~10 Wochen und AfD ist -Stand jetzt- zugelassen und Loretta hat das aktive Wahlrecht zur Wahl.
da hat der Staat schlicht Sendepause, solange nicht mehr passiert als Schlümpfe-Videos und Helly Hanson-Jacken usw.; sowas muss der Staat aushalten.

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xubjan  24.03.2024, 19:22
@Ranzino

Es geht hier gar nicht um die AfD. Es geht um Neonazi-Codes und um Neonazi-Slogans.

Oder identifiziert sich die AfD neuerdings mit diesen Slogans? Nach Halemba und Co. wäre es wohl zu erwarten, dass die AfD den nächsten Schritt gegangen ist.

Vielleicht solltest du auch erst mal überprüfen, worum es dabei überhaupt geht. Die rechtsradikale Zeitschrift "Junge Freiheit" hat jedenfalls klar gelogen bzw. alles weggelassen, was da relevant war.

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Nein, das ist nicht so schlimm.

Wenn man sich das Video anschaut wird es doch deutlich: Der Innenminister sagt die Schülerin wurde nicht an Mitschülern vorbei ins Lehrerzimmer geführt und eine Gefährderansprache dient der Prävention vor Straftaten, wie Volksverhetzung.

Was er nicht sagt ist, dass es in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie keine Migranten gibt und das TikTok-Video nicht zufällig entdeckt, sondern von dieser Schülerin aktiv beworben wurde. Und politische Propaganda in der Schule ist nun einmal verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:10
Der Innenminister sagt die Schülerin wurde nicht an Mitschülern vorbei ins Lehrerzimmer geführt und eine Gefährderansprache dient der Prävention vor Straftaten, wie Volksverhetzung.

Es gab keine Grundlage dafür anzunehmen, dass die Schülerin Straftaten wie Volksverhetzung begehen könnte. Die gesamte Gefährderansprache war deshalb offenkundig rechtswidrig. Der Staat darf nicht einfach machen, was er will, sondern muss sich an seine eigenen Gesetze halten.

Was er nicht sagt ist, dass es in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie keine Migranten gibt und das TikTok-Video nicht zufällig entdeckt, sondern von dieser Schülerin aktiv beworben wurde. 

Was hat der Migrantenanteil mit dem Vorfall zu tun? Und wieso sollte die Schülerin ein monatealtes Video in der Schule bewerben? Was Du behauptest macht keinerlei Sinn. Und eine Quellenangabe fehlt natürlich auch.

Und politische Propaganda in der Schule ist nun einmal verboten.

Wo hast Du das denn her? Ist natürlich falsch. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt auch in der Schule.

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FordPrefect  14.03.2024, 19:19
@Philippus1990
Wo hast Du das denn her? Ist natürlich falsch.

Nein.

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt auch in der Schule.

Richtig. Aber die Schulordnungen der Länder schließen politische Betätigungen an und in der Schule kategorisch aus.

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Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:23
@FordPrefect
Aber die Schulordnungen der Länder schließen politische Betätigungen an und in der Schule kategorisch aus.

Quelle?

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vanOoijen  14.03.2024, 19:35
@Philippus1990

Nein, das was die Schülerin gemacht hat war dasselbe wie in den 90ern Rechtsrock-CDs auf dem Schulhof zu verteilen. Und das ist eben verboten. Deshalb war das Vorgehen von Direktion und Polizei völlig richtig.

Derartige Agitation ist eben strafbar an Schulen. Und genau das hat diese Schülerin gemacht.

3
FordPrefect  14.03.2024, 19:39
@Philippus1990

*seufz*

Zitat:

"Jede politische Werbung ist in bayerischen Schulen verboten."

Zitat Ende.

Siehe auch Art. 84 Abs. 2 BayEUG.

3
Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:43
@FordPrefect

Das betrifft aber doch nur Parteien. Schüler können sich über Parteien äußern wie sie wollen.

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Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:44
@vanOoijen

"Derartige Agitation ist eben strafbar an Schulen"

Aus einem privaten TikTok-Video machst Du politische Agitation an der Schule, die auch noch strafbar sei. Atemberaubend.

1
FordPrefect  14.03.2024, 19:51
@Philippus1990

Nein, das greift in beide Richtungen. So auch die aktuelle Rechtsprechung diesbezüglich - politische Werbung darf auch von SchülerInnen nicht auf dem Schulgebiet verbreitet werden.

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Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:56
@FordPrefect

Schülern steht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu. Sie dürfen die von ihnen favorisierte Partei positiv erwähnen. Ob auch systematische Werbung mit Flyern zulässig ist, kann dahinstehen. Denn um eine solche geht es vorliegend nicht. Es geht sogar um außerschulische Äußerungen auf TikTok.

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vanOoijen  14.03.2024, 20:02
@Philippus1990

Flyer verteilen ist definitiv nicht zulässig Und der zeitgemäße Flyer ist das geteilte TikTok-Video.

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Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 20:03
@vanOoijen
Flyer verteilen ist definitiv nicht zulässig Und der zeitgemäße Flyer ist das geteilte TikTok-Video.

TikTok ist also Schulgelände? Glaube das sehen die Eigentümer etwas anders. XD

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OlliBjoern  15.03.2024, 16:45
@Philippus1990

"Es gab keine Grundlage dafür anzunehmen, dass die Schülerin Straftaten wie Volksverhetzung begehen könnte."

Es lag ja auch kein Anfangsverdacht einer Straftat vor.
Lies doch die Texte selber, die du verlinkst. Danke.

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rheinmoses  15.03.2024, 20:53

Was die Schülerin privat macht im Rahmen ihrer Internetaktivitäten geht die Schule grundsätzlich gar nichts an. Und das ist natürlich auch keine politische Propaganda in der Schule. Wie kommen Sie nur darauf?

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Senbu  15.03.2024, 21:13

Aber wenn Schüler für Grüne werben und auffordern zusätzlich Unterricht zu schwänzen, ist keine politische Propaganda? In den Medien habe ich jedenfalls keine Polizei Busse gesehen, die die Kids wieder in die Schule bringen oder Lehrkräfte, die die grün motivierten Aktionen der Schüler und Bewerbung unterbinden.

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Marco13145  17.03.2024, 22:37

Erstens, war das keine politische Propaganda, da Sie posten darf was Sie will und zweitens, eine Gefährderansprache erfolgt nur dann, wenn die Gefahr besteht eine weitere Straftat zu begehen. Für eine politische Partei einzustehen und diese zu wählen ist keine Straftat und das Risiko besteht dadurch auch nicht, straffällig zu werden.

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Richard30  20.03.2024, 21:31

Hat sie die Videos aktiv an andere verteilt? Das interessiert mich aber wirklich, was da alles dahinter steckt.

Wie läuft das ab mit so nem Video: Also sie postet das dann und jeder der auf ihr Profil klickt oder ihr Folgt, kann das dann quasi sehen, oder hat sie andere aktiv gekennzeichnet, damit die das sehen?

Was postet sie sonst für Videos, wie verhält sie sich Ausländern gegenüber und hab es schoneinmal Vorfälle die mit ihrer politischen Ausrichtung zu tun hatten?

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xubjan  21.03.2024, 08:25

Und mehr noch: Die Schülerin hat sich vermummt gezeigt, Neonazi-Parolen verwendet und noch einiges mehr. Wenn sie ein Opfer ist, dann nur von der rechtsradikalen Lügenpresse "Junge Freiheit" und Co. die einen Skandal erfinden, den es gar nicht gibt.

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Nein, das ist nicht so schlimm.

Na gut, ich zitiere mal aus der Pressemitteilung der Polizei:

"Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern.

Da der Grat zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist, entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der 16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu führen.

Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten.

Auch gegenüber der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung."

Weder lag hier jemals eine Anzeige (oder gar Anklage) gegen die Schülerin vor (es war lediglich ein Gespräch, auch in ihrem eigenen Interesse) noch war es so, dass die Schülerin selber oder ihre Mutter gegen den Einsatz waren.

Wo ist denn das Problem?

Dass man mit ihr gesprochen hatte?

Da steht doch auch: kein Anfangsverdacht einer Straftat.

Man ist halt hingefahren, um die Lage zu klären.
Die Betroffene hat Verständnis, aber du als Fragesteller nicht.

rheinmoses  15.03.2024, 20:55

Die Polizei hat mit ihr gesprochen, weil sie das Video gepostet hat. Dahinter steht die Drohung, dass die Polizei Maßnahmen ergreift, wenn sie weiter postet. Und das ist ein schwerer Eingriff in ihre Grundrechte. Die Polizei wird kaum gesagt haben, dass sie solche Posts weiter vornehmen kann. Das kann man nicht einfach bagatellisieren. im übrigen: nachdem die “ Lage geklärt“ war und sich ergeben hat, dass keinerlei Straftat vorlag, hätte die Polizei ohne weitere Tätigkeit abrücken müssen.

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xubjan  21.03.2024, 08:18
@rheinmoses
Die Polizei hat mit ihr gesprochen, weil sie das Video gepostet hat.

Nein. Sie hat mit ihr gesprochen, weil es Hinweise einer "Hinweisgeberin" gab, dass diese junge Dame sich öffentlich vermummt, Neonazi-Codes und Neonazi-Parolen geschwungen hat inklusive "Heil Hitler". Darum geht es.

 Und sie war sicher froh, dass die Sache keine weiteren Konsequenzen hatte. 

Ja, hoffen wir es mal und hoffen wir, dass wenigstens eine angehende Neonazi von diesem rechtsradikalen Weg abgebracht wurde. Hoffen wir es für die Demokratie.

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rheinmoses  15.03.2024, 20:59

Was soll die arme Schülerin denn machen, wenn die Polizisten suggestiv, fragen, ob sie Verständnis dafür hat? Sie ist doch einer Konfrontation mit drei (!) Polizisten überhaupt nicht gewachsen! Und sie war sicher froh, dass die Sache keine weiteren Konsequenzen hatte. Da wird sie sich doch nicht mit den Polizisten anlegen.

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Richard30  20.03.2024, 21:25

Hm also wärend einer Überprüfung zu kooperieren ist kein Zeichen, das wirklich gut zu finden.

Ich Frage mich aber, was hier noch alles dahintersteckt und warum man so einen Weg gewählt hatte. Ich meine hätte man ihr nicht nen Termin irgendwo auf der Wache geben können, wenn das jetzt relevant genug wäre um die Polizei einzuschalfen? Oder wussten die 3 Polizisten vorher nicht um welche Videos es sich gehandelt hatte?

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xubjan  21.03.2024, 08:19
@Richard30

Die Polizisten wussten sehr viel. Ausiöser war nicht das Video, sondern weitere Hinweise einer "Hinweisgeberin". Demnach hat sich die Dame öffentlich vermummt gezeigt, mehrere Neonazi-Codes und Neonazi-Parolen inklusive "Heil Hitler" geschwungen.

Die "Junge Freiheit" lässt diese Sachen konsequent weg und lügt damit. Sie missbraucht die angehende Neonazi als Opfer, um gegen die Polizei zu hetzen. Das ist der eigentliche Skandal. Die Polizei hat erst mal korrekt gehandelt.

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Richard30  21.03.2024, 12:35
@xubjan

Ah okay, also sie hatte diese Parolen dann aktiv gerufen gehabt?

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xubjan  21.03.2024, 12:37
@Richard30

Ob gerufen oder in Videos und Fotos von ihr eingebunden geht aus der Antwort der Polizei nicht perfekt hervor.

Sie verwendete das jedenfalls in ihren Profilen aktiv.

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Richard30  21.03.2024, 12:56
@xubjan

Okay verstehe.

Aber gut, das ganze hätte man dennoch eleganter lösen lönnen denke ich mir jetzt.

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xubjan  21.03.2024, 14:41
@Richard30

Vielleicht. Aber so oder so war das Vorgehen in sich erst mal berechtigt. Ich wette gerne: Die hier aufschreienden Leute des rechtsradikalen Rands würden sicher exakt 0 Einwände haben, wäre es eine "linke Zecke" oder ein angehender "Islamist" gewesen sein, den man exakt so aus dem Klassenzimmer geholt hätte. ;-)

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donkeyXP  20.03.2024, 22:09

Hast du das Interview mit ihr auf NIUS nicht angeschaut? Da sagt Sie was ganz anderes.

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xubjan  21.03.2024, 08:23
@donkeyXP

Es gibt also ein Interview mit der Mutter? Faszinierend. Du solltest mal auf das "Kleingedruckte" achten. Dort sagt also die Mutter, dass die Schulleiter mehr auf "Neonazi-Codes" usw. achten sollten. Nun haben wir da also eine Schülerin, die sich öffentlich vermummt, die gleich eine ganze Reihe dieser Neonazi-Codes und Erkennungszeichen, sowie Parolen öffentlich verwendet.

Wo genau ist hier nun der Vorwurf gegenüber der Polizei? Wenn die Mutter nicht einsehen will, dass ihre Tochter eine angehende Neonazi war oder sogar noch ist, dann liegt der Fehler sicher nicht bei der Schulleitung oder der Polizei.

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Ja, das ist völlig verrückt.

Unglaublich, was da wieder zu lesen ist!

Gefährderansprachen werden sonst im Bereich Terrorismus angewendet, und auch dort nur, wenn die Polizei aufgrund ihrer Beobachtungen davon ausgeht, dass es "5 vor 12" ist, weil es konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Straftat gibt.

Die Art und Weise, wie hier gehandelt wurde, kommt einem ein Skandal gleich!

Mit Staatsmacht und -Gewalt wird hier ein Satz wie "Deutschland ist blau" oder "meine Heimat" geahndet. Zumindest das Wort "Heimat" wird gerne in der Neonaziszene benutzt. Allerdings müsste es dann auch in einem solchen Kontext gegeben sein, und diesen kann ich aus den vorliegenden Informationen überhaupt nicht erkennen.

Wenn es also wirklich so gelaufen ist, wie hier beschrieben, dann muss dieser Vorfall politisch aufgearbeitet werden, und zwar rasch. Man stelle sich den Aufschrei in der Bevölkerung vor, wenn die Polizei das Selbe mit einem Fan der SPD oder der Linken/ BSW gemacht hätte wegen angeblichem "Kommunismusverdacht" oder so!

vanOoijen  15.03.2024, 18:40

Gefährderansprachen werden schon nach häuslichem Streit mit der Freundin gemacht wenn die Nachbarn die Polizei gerufen haben.

Und auch bei polizeibekannten Fußball-Ultras.

Lass mal die Kirche im Dorf.

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Philippus1990 
Fragesteller
 15.03.2024, 20:15
@vanOoijen

Und vorliegend gar es keinerlei Grundlage anzunehmen, dass die 16-Jährige in Zukunft Straftaten begehen würde. Die Gefährderansprache war somit rechtswidrig.

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vanOoijen  15.03.2024, 20:22
@Philippus1990

Das hast aber weder Du noch Alice Weidel zu beurteilen, deren ellenlangen Tweet dazu ich gestern auch gelesen habe.

Ich folge der Dame nämlich auf X.

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Philippus1990 
Fragesteller
 15.03.2024, 20:25
@vanOoijen

Doch, das beurteile ich. Und zwar öffentlich und wann immer mir danach ist.

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vanOoijen  15.03.2024, 21:08
@Philippus1990

Du bist lediglich Teil einer AfD-Kampagne und machst AfD-Propaganda.

Fair enough.

Aber dann ist es von mir auch fair das hier zu demaskieren.

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Philippus1990 
Fragesteller
 15.03.2024, 21:17
@vanOoijen
Du bist lediglich Teil einer AfD-Kampagne und machst AfD-Propaganda.

Ich hätte das auch kritisiert, wenn es einer linken Jugendlichen passiert wäre. Aber das ist in diesem Land ja nicht zu erwarten.

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rheinmoses  15.03.2024, 20:50

„Zumindest das Wort "Heimat" wird gerne in der Neonaziszene benutzt“ und daraus folgt, dass man diesen Begriff nicht mehr benutzen soll? Das ist doch völlig Gaga. Dieser Begriff hat mit Nazis absolut nichts zu tun. und man muss ihn auch nicht meiden, nur weil Nazis ihn auch gelegentlich verwenden. Das gilt für alle Begriffe, die Nazis verwenden, soweit sie nicht unzulässig sind

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xubjan  20.03.2024, 21:51

Unglaublich ist, dass du hier auf rechtsradikales Framing reinfällst. Die Schülerin hat sich mit Neonazi-Parolen und Vermummung im Profil gezeigt. Hat mehrere Neonazi-Codes verwendet. Das hat die Ansprache ausgelöst. Um die Videos ging es dabei gar nicht.

2

Wer ernsthaft zu diesem Thema rechtsextreme Publikationen wie die "Junge Freiheit" als Argumentationshilfe heranzieht, dem ist mMn sowieso nicht mehr zu helfen.

Ansonsten ist die Frage, ob hier ein Anfangsverdacht und somit eine Gefährderansprache zurecht bestand, weder durch XYZ, die Schlümpfe, die Weisen Zions oder die UNO zu entscheiden, sondern einzig und alleine durch ein Gericht.

MaxMusterman249  14.03.2024, 19:23
Verwendete Quelle: Junge Freiheit, NIUS, Welt, Pressemitteilung Polizei

Langsam wird’s albern.

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FordPrefect  14.03.2024, 19:28
@MaxMusterman249

Junge Freiheit: Rechts.

NIUS. Rechtes übles Schwurblermagazin der untersten Schublade, Kategorie Reichsbürgerwahn.

Welt: Tatsachenbeschreibung - die hier aber gar nicht zitiert wird. Natürlich nicht. Gleiches gilt für den Pressebericht. Niemand hat bezweifelt, dass es dieses Ereignis gegeben hat. In der Tat - langsam wird´s albern, wie sich die AFD-Parteigänger als Opfer inszenieren..

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MaxMusterman249  14.03.2024, 19:34
@FordPrefect

Aus der Welt und dem Polizeibericht geht allerdings hervor, dass es sich weitgehend so zugetragen hat.

Ich finde den Vorfall recht interessant und danke den pösen rächten Zeitungen, dass sie ihn aufgedeckt haben. Ein Spiegel oder eine Zeit hätten dies wohl kaum getan, selbst wenn es vor ihren Redaktionsbüros stattgefunden hätte.

1
Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:36
@FordPrefect
Junge Freiheit: Rechts.

Na und? Ist das verboten? Liest Du nur linke Medien? Das wäre intellektueller Inzest.

NIUS. Rechtes übles Schwurblermagazin der untersten Schublade, Kategorie Reichsbürgerwahn.

Junge, was hat NIUS mit Reichsbürgern zu tun? Ich glaube hier leidet jemand ganz anderes unter Wahn.

1
FordPrefect  14.03.2024, 19:41
@Philippus1990

NIUS ist ein sattsam bekanntes Medium der Querdenkerszene, und publizistisch ungefähr so glaubwürdig wie seinerzeit das Neue Deutschland, RT oder andere Propagandablätter.

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Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:34
Wer ernsthaft zu diesem Thema rechtsextreme Publikationen wie die "Junge Freiheit" als Argumentationshilfe heranzieht, dem ist mMn sowieso nicht mehr zu helfen.

Ich lese die konservative Wochenzeitung "Junge Freiheit" mit Gewinn. Sie hat diesen absurden Skandal überhaupt erst aufgedeckt und dafür gebührt ihr mein Dank.

Ansonsten ist die Frage, ob hier ein Anfangsverdacht und somit eine Gefährderansprache zurecht bestand, weder durch XYZ, die Schlümpfe, die Weisen Zions oder die UNO zu entscheiden, sondern einzig und alleine durch ein Gericht.

Ob der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, entscheiden in der Regel Polizei oder Staatsanwaltschaft - nicht Gerichte. Dass dieser hier nicht vorliegt, ist für jeden mit minimalen Kenntnissen im Strafrecht offenkundig. Und das hat ja auch die Polizei vor Ort so gesehen - und trotzdem eine rechtswidrige Gefährderansprache durchgeführt. Illegal hat sich hier also nur der Staat verhalten.

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FordPrefect  14.03.2024, 19:44
@Philippus1990
für jeden mit minimalen Kenntnissen im Strafrecht

Was offenbar auf dich nicht zutrifft.

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MaxMusterman249  14.03.2024, 19:51
@FordPrefect

Wo ist der Rechtsgrundsatz erfüllt, auf dem diese Ansprache an die Schülerin fußte? Sie selber hat keine Straftat getätigt.

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FordPrefect  14.03.2024, 19:53
@MaxMusterman249

Nochmal - die juristische Bewertung obliegt letztlich einem Gericht. Der Betroffenen steht der Rechtsweg offen. Alles andere ist nur hysterische Spekulation.

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xubjan  21.03.2024, 08:08
@Philippus1990
 Dass dieser hier nicht vorliegt, ist für jeden mit minimalen Kenntnissen im Strafrecht offenkundig

Nur dann, wenn er die Details kennt. Wenn er sich aber von der rechtsradikalen "Jungen Freiheit" belügen lässt und nicht auf die Idee kommt, dass dies eine Lüge sein könnte, was er liest, dann sollte er die Wörter "offenkundig" besser nicht verwenden.

Denn das einzige, was offenkundig ist: Dass hier ein Skandal inszeniert werden soll, der gar keiner ist.

Der eigentliche Skandal ist, dass hier Rechtsradikale eine Schülerin missbrauchen, um gegen die Polizei zu hetzen.

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xubjan  21.03.2024, 08:09
@MaxMusterman249

Ich hoffe auch, dass sie das tut. Damit öffentlich im Prozess festgestellt wird, dass sie eine angehende Neonazi war. Damit öffentlich festgestellt wird, dass die Polizei zu 100% korrekt gehandelt hat. Damit öffentlich festgestellt wird, was für widerliche Lügner am rechtsradikalen Rand herumlaufen.

Ja, ich hoffe es, dass irgendwer den Rechtsweg beschreitet.

Auf dass eure Diffamierung der Polizei im keim erstickt wird. Auf dass die Rechtsradikalen endlich mal lernen, dass man aufhören sollte, täglich zu lügen.

3
MaxMusterman249  21.03.2024, 10:27
@xubjan

Ach xubjan, glaubst du wirklich, ich lese noch deine Beiträge? Von allen Nutzern hier bist du mir der Unliebste und du weißt ganz genau warum.

Und jetzt entschuldige mich, ich muss meinen rechtsradikalen Beißreflex in den Griff bekommen.

dass sie eine angehende Neonazi war

Wer Nazi ist, bestimmst du oder wie? Wo erkenne ich da nur erschreckende Parallelen zu?

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xubjan  21.03.2024, 10:40
@MaxMusterman249

Dass du mit der Wahrheit auf Kriegsfuß stehst, ist bekannt, ja. Dennoch leben wir immer noch in einem freien Land und noch nicht in der AfD-Meinungsdiktatur. Insofern kann und werde ich dennoch weiterhin Lügen korrigieren und die Wahrheit dagegen setzen. Ob dir das gefällt oder nicht, ist komplett egal.

Wer Nazi ist, bestimmst du oder wie? 

Deine permanenten Versuche, das aufs Persönliche zu ziehen, sind einfach nur peinlich.

Gegenfrage: Was bedeutet es denn, wenn sie sich öffentlich vermummt und gleich mit mehreren Neonazi-Parolen und Neonazi-Codes auffällt? Was bedeutet es, wenn an der Schule offenbar ein Neonazi-Nest existiert, denn die Polizei wurde nun gerufen, weil gleich mehrere Hakenkreuze usw. angebracht wurden inklusive Parolen und weiteren Codes. Wer macht das wohl?

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rheinmoses  15.03.2024, 21:01

Aber man kann sich dazu eine fundierte Meinung bilden, besonders, wenn man wie ich ausgebildeter Volljurist ist.

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xubjan  21.03.2024, 08:06
@rheinmoses

Dann sollte man aber wissen, dass es besser ist, alle Seiten anzuhören. Wenn nämlich die Polizei berichtet, dass die fragliche Schülerin sich vermummt zeigte, Neonazi-Codes und Neonazi-Parolen schwang inklusive "Heil Hitler", was fängt ein Volljurist dann mit dieser Info an? Wenn er zudem dann sieht, dass der Fragensteller aufgrund des Weglassens dieser relevanten Details von der "Jungen Freiheit" belogen wurde, was sagt einem Volljuristen das dann?

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