Hätte Israel jemals gedacht, dass Iran so starke Waffen hat?

Nein, weil der Iran außer russischem Schrott wenig strategisch nutzbare Waffensysteme besitzt. Dass der Iron Dome unter massivem Beschuss nicht alle anliegenden ballistischen Raketen abfangen kann, war und ist bekannt. Gemessen am tatsächlichen Aufwand hat der Iran bisher rein gar nichts erreicht - von hunderten abgefeuerten Raketen sind nur einige wenige bis zu ihren Zielen durchgedrungen. Im Gegensatz zum Iran hat Israel überhaupt keine Raketen bisher einsetzen müssen, außer zum Abfang einfliegender Geschosse. Die ersten Ziele Israels waren Luftverteidigung und nukleare Einrichtungen, und die wurden alle von Kampfflugzeugen aus gezielt attackiert.

Na was sagt ihr?

Der Iran kann nichts, und von seinem Atomwaffenprogramm wird nichts übrig bleiben. Gut für die Welt.

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Was versteht Ihr unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"?

Ist eine Zwischenüberschrift aus der Einkommensteuererklärung, Anlage KAP.

Man könnte das auch eindeutig formulieren - aber wo kämen wir da hin, wenn staatliche Formulare allgemeinverständlich wären :-(

Wann aber ist ein Kapitalertrag dem Steuerabzug "unterlegen"?

Klar ist die Zuordnung, wenn die Bank bereits Zinsabgeltungssteuer abgezogen hat. Und auch dann, wenn die (i.d.R. ausländische) Bank keine Steuer abgezogen hat.

Was aber, wenn die Bank nur deshalb keine Zinsabgeltungssteuer abgezogen hat, weil ein Freistellungsauftrag vorliegt? 

Die Erläuterungen im Netz, so sie eigene Formulierungen verwenden, schreiben zu "nicht dem Steuerabzug unterlegen", dass dies die Kapitalerträge seien, " für die keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% einbehalten wurden."

So zu finden in der Hilfe von Steuerprogrammen:

https://www.smartsteuer.de/online/ausfuellhilfen/anlage-kap-ausfuellhilfe/

https://apps.datev.de/help-center/documents/9294377

aber auch das Finanzamt NRW schreibt "Sofern kein Steuerabzug von Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen vorgenommen wurde, sind Sie verpflichtet diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung anzugeben."

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/ausnahmen-von-der-abgeltungswirkung

Tja, bei ausreichendem Freistellungsauftrag wurde kein Steuerabzug vorgenommen. 

Wäre mir aber neu, dass daraus eine Pflicht zur Steuererklärung folgt.

Andererseits werden zwar einige Beispiele genannt für inländische Erträge, von denen keine Steuer einbehalten wird - aber Freistellungsaufträge sind da nicht genannt.

Was ist da los? Mag ja sein, dass ich als Nicht-Jurist die Formulierung "dem Steuerabzug unterliegen" falsch verstehe - aber "kein Steuerabzug vorgenommen" lässt IMO keinen Interpretationsspielraum.

Habt Ihr die Formulierung in der Anlage KAP sofort verstanden? Wo gebt Ihr die Zinsen an, von denen wegen Freistellungsauftrags keine Steuer einbehalten wurde?

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Man kann es sich aber auch selbst schwer machen. ;-)

Was versteht Ihr unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"?

Nun, völlig überraschenderweise verstehe ich darunter Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterworfen wurden.

Tja, bei ausreichendem Freistellungsauftrag wurde kein Steuerabzug vorgenommen. 

Richtig - dafür gibt es die Freistellungsaufträge ja. Nur dürfen die den Freibetrag von € 1.000.--/p.a. nicht überschreiten. Sind hingegen keine Steuern bisher abgeführt worden, *ohne* dass ein Freistellungsauftrag vorlag, dann ist das im Rahmen der EStE zu melden und nachzuholen.

Wäre mir aber neu, dass daraus eine Pflicht zur Steuererklärung folgt.

Das war schon immer so. Unerheblich wäre es steuerlich nur dann, wenn die nicht abgeführten Steuern unterhalb des Steuerfreibetrags von € 1.000.-- *insgesamt* (also unter Einbeziehung derjenigen Erträge, für die Freistellungsaufträge gestellt wurden) geblieben wären. Aber auch dann sind sie in der EStE zu deklarieren.

NB: Warum nutzt du nicht einfach ein x-beliebiges Steuerprogramm? Die € 35.-- sind doch wirklich gut angelegt.

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Hier wurden Dienstleistungen via Handyrechnung bezahlt; die Aufzählung ist nur beispielhaft zu verstehen. Im Einzelnachweis sollte eigentlich genaueres zu Art und Umfang der getätigten Abrechnungen bzw. Käufe zu finden sein.

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Ganz schlechte Idee.

Die Beiträge zur bAV waren zur Laufzeit nämlich sozialversicherungsfrei. Wenn sie nun gekündigt und ausbezahlt wurde, sind nicht nur Steuern nachzuzahlen, sondern zudem auch die seinerzeit nicht erhobenen SV-Abgaben nachzuentrichten. Ich würde dringend raten, nachzufragen, ob die Kündigung noch storniert und der Vertrag mitgenommen werden kann. Alternativ ruhend stellen lassen!

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Hier stimmt doch nichts.

die DDR

hat damit schon ein gar nichts zu tun, denn es handelt sich um einen Streit zwischen AG und AN. Genausogut könnte man die UNO, Bernd das Brot oder Mork vom Ork als Vergleich hinzuziehen.

Nur weil er eine Vorlesung besucht hat, wurde ihm gekündigt.

Eine Vorlesung zu besuchen steht jedem frei, nur dass Herr S. keine hält, weil er weder promoviert geschweige denn habilitiert ist. Hier geht es um eine Lesung. Textverständnis mangelhaft.

Mal sehen, ob dem entlassenen der Kündigungsschutz zugestanden wird.

Wie jedem AN steht es ihm frei, binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Übrigen ist für eine ordentliche betriebliche Kündigung gar kein spezifischer Grund vonnöten.

Interessant auch, wie hat der Arbeitgeber davon Wind bekommen?

Interessant ist eher, warum diese Kündigung überhaupt irgendeinen Zusammenhang mit der Lesung haben soll. In der Kündigung selbst steht ganz sicher nichts davon.

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Meinung des Tages: Könntet Ihr Euch vorstellen, das Rentenalter im Ausland zu verbringen?

Das Thema Rente interessiert Euch? Wir haben für Euch einen Artikel geschrieben, in dem Ihr viele interessante Fakten lesen könnt. Schaut gern vorbei!

Inflation, hohe Energiekosten, viel Regen und vor allem eine massive Anspannung in der Gesellschaft. Bessere Zeiten hat es in Deutschland sicherlich schon gegeben und das thematisiert die Gesellschaft auch sehr gerne. Besonders Altersarmut und das suboptimale Rentensystem Deutschlands besorgen viele Menschen – kein Wunder, dass immer mehr Rentenzahlungen ins Ausland gehen.

Die Entwicklung innerhalb der letzten 20 Jahre

Vergleicht man den heutigen Stand mit dem von vor 20 Jahren, so erkennt man: Die Zahl der ins Ausland gezahlten Renten ist um 37 Prozent angestiegen. Dadurch erhalten also immer mehr Menschen ihre Rente im Ausland. Im vergangenen Jahr wurden 1,72 Millionen ins Ausland bezahlt, 2001 waren es 1,26 Millionen.

Gründe für den Anstieg

Ein großer Grund für diesen Anstieg dürften unter anderem die Einwanderer sein, die früher nach Deutschland kamen und nun ins Rentenalter gekommen sind. Diese kehren zum großen Teil in ihre Heimatländer zurück. Dazu gehören beispielsweise Italien, Spanien, Griechenland, Jugoslawien und auch die Türkei. Viele dieser Einwanderer seien laut dem Vorsitzenden der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherung vor allem in den Sechziger- und Siebzigerjahren nach Deutschland gezogen.

Aber das ist nicht der alleinige Faktor – vielen sind die Lebenserhaltungskosten in Deutschland inzwischen zu hoch und sie versprechen sich, in anderen Ländern mehr für ihr Geld zu bekommen. Andere wiederum möchten ihren Ruhestand dort verbringen, wo sie früher im Urlaub waren. Und bei vielen Menschen an den Grenzen ist der Wohnsitz ohnehin schon oft im Nachbarsland oder es wartet der (Ehe)Partner dort.

Die beliebtesten Länder

Gerade letzterer Punkt, also eine spezifische geografische Nähe dürfte erklären, warum Platz eins und zwei der beliebtesten „Renten-Auswanderungsländer“ Österreich und die Schweiz sind. Nach Österreich gehen 29.649 Rentenzahlungen, in die Schweiz 27.663. Platz drei bis acht belegen Spanien (23.277), die USA (22.001), Frankreich (18.931), die Niederlande (11.265), Polen (8.650) und Kanada (8.400). Die letzten beiden Plätze in den Top Ten belegen Australien (8.168) und Italien (8.040).

Besonders die USA und Kanada verlieren aber an Rentenauswanderern und Beliebtheit – vermutlich aufgrund der hohen Lebenserhaltungskosten. Immer beliebter hingegen werden Länder in Osteuropa, da die Kosten für den Alltag dort vergleichsweise niedrig liegen.

Rentenversicherung fördert Auswandern

Auf der Website der Rentenversicherung prankt plakativ der Slogan „Genießen Sie Ihren Ruhestand am Wunschort. Ob Mallorca, Paris oder Florida, jeder erhält seine deutsche Rente auch im Ausland“.

Dass die Rentenversicherung gerne sieht, wenn Rentner ins Ausland gehen, ist keine wirkliche Überraschung – denn jeder derartige Wegzug entlastet das deutsche Gesundheitssystem.

Zu beachten ist allerdings, dass die tatsächliche Höhe der Rentenauszahlung auch von verschiedenen Faktoren abhängt – etwa ob der Wohnort dauerhaft verlegt wird oder auch welches Zielland es ist.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, Ihr werdet mit Eurer Rente in Deutschland über die Runden kommen?
  • Würdet (oder seid) Ihr ins Ausland ziehen, wenn Ihr in Rente seid? Falls ja – welches Land wäre Euer Favorit?
  • Was spricht für Euch dagegen, die Rente im Ausland zu verbringen, was wären die Vorteile, in Deutschland zu bleiben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team 

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Warum keine Option "Anderes..."?

Nicht jeder hat Anspruch auf Renten oder Pensionen.

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Darf man Rigidur EE auf dem Boden für den Bau einer bodengleichen Dusche verwenden, die verfliest wird?

Es wäre super, wenn mir die Frage ein gelernter Trockenbauer oder jemand gelerntes aus dem Sanitärbereich beantworten könnte.

Es geht nämlich um folgendes Problem: Ich bin Mitte Januar in meine erste eigene Wohnung gezogen von einem privaten Vermieter, der ausländische Handwerker engagiert hatte, weil die Wohnung sanierungsbedürftig war. Die haben soweit auch alles neu gemacht, insbesondere das komplette Bad. Diese Handwerker haben im Bad eine bodengleiche Dusche gebaut. Als ich eingezogen bin, konnte ich die Dusche ungefähr drei Wochen benutzen, bis es anfing, dass die Fugen sich nach und nach immer ein bisschen gelöst hatten und schlussendlich dann auch noch das Wasser vom Duschen zu meinem Nachbarn unter mir durch seine Decke getropft ist. Als Notlösung hat dann ein Handwerker, die Fugen der bodengleichen Dusche entfernt und mit Sanitärsilikon ersetzt. Auch das ging dann nur für 2-3 Wochen gut. Danach konnte ich wieder die Dusche nicht mehr nutzen, weil das Sanitärsilikon sich gelöst hat. Dann konnte ich über 5 Wochen die Dusche nicht nutzen. In der Zeit sind die Fliesen auf dem Boden irgendwie in die Höhe gestiegen, zwei Fliesen in den Wänden der Dusche haben einen Riss bekommen und es roch auch irgendwie nach Kanalisation/abgestandenem Wasser.

Jetzt haben die Handwerker die kompletten Fliesen auf dem Boden der bodengleichen Dusche entfernt und zu sehen ist eine Platte wo Rigidur EE steht.

Was sagt ihr dazu? Ich bin nämlich völlig verzweifelt, was das angeht und ich habe auch irgendwie Angst, die Dusche irgendwann wieder zu nutzen, wenn die Handwerker mit der Dusche wieder fertig sind. Ich wäre daher über eine Einschätzung sehr dankbar :-)

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Rigidur ist Rigips. Das kann man zwar als Bodenelement nehmen, allerdings verstehe ich den Sinn hier nicht. Wenn das Bad bodengleich neu gemacht wurde, dann hätte ich jetzt erwartet, dass der Untergrund der neuen Dusche aus Fließestrich mit entsprechendem Aufbau erstellt worden wäre. Wenn da unter den Fliesen nur der Rigips liegt, was befindet sich dann unter dem Rigips?

Wenn die Bodenkonstruktion des gesamten Raumes allerdings auf Holzbohlen mit Aufbau beruht (Altbau ohne Betondecken), dann würde ich das sogar verstehen. Nur - dann ist die Konstruktion mMn Pfusch. In solchen Fällen sollte man gar nicht erst versuchen, bodengleiche Duschen einzubauen, sondern auf reguläre Duschkabinen oder Wannen zu setzen. Die Holzbohlenböden haben immer einen Schwingungseffekt, den die darüber liegenden Elemente ausgleichen müssten, damit es nicht bei den Fliesen zu Rissen in den Fugen und daraus resultierenden Wasserschäden kommen kann. Evtl. wurde hier nur eine dünne Schicht Ausgleichsmasse verteilt, darauf der Rigips gepackt und darüber gefliest. Das wird vermutlich nie halten.

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Hier bewegen wir uns im Strafrecht, und zwar bereits im Bereich der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB (korrigiert)). Suche dir einen Anwalt, denn den wirst du brauchen. Mit einer Geldstrafe dürfte das nicht mehr abgetan sein, mMn wird das mindestens Freiheitsstrafe mit Bewährung nach sich ziehen (je nach Aktenlage und Strafregister). Zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten kommen sowieso noch hinzu.

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Werden die Energiepreise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Israels auf den Iran steigen?

Der Angriff kann nicht völkerrechtswidrig sein, da der Iran seit der Machtübernahme der Mullahs nach dem Sturz des Schahs immer wieder die Vernichtung des Staates Israel angedroht bzw. angestrebt hat. Das iranische Atomprogramm ist eine unmittelbare Bedrohung des Weltfriedens, und unbedingt zu vernichten.

Den Ölpreis würde das nur dann tangieren, wenn die Straße von Hormus für den Tankerverkehr blockiert würde, was aber die internationalen Streitkräfte insbesondere der USA verhindern werden.

Bzw. nach der Antwort vom Iran

Der Iran hat nichts, mit dem er Israel ernsthaft attackieren könnte. Es wird die üblichen Raketen und Drohnen geben, die wieder nichts erreichen werden, wie jedes Jahr zuvor auch.

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