Das ist ein Konvolut von Missverständnissen.

In Deutschland gibt es diesbezüglich *nur* die Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist nur eine besondere Erhebungsform derselben, und wird nur bei abhängig Beschäftigten vom AG direkt bei der Gehaltsabrechnung kalkuliert und direkt an das FA abgeführt. Je nachdem, ob man nun am Ende des Kalenderjahres (==Steuerjahr) mehr absetzbare Kosten oder mehr zusätzliche Einnahmen aus anderen Gewinnarten bezogen hat, kommt es dann im Folgejahr bei der Berechnung der tatsächlichen persönlichen ESt-Last entweder zu einer Erstattung durch, oder zu einer Nachzahlung an das FA. Und nur im Rahmen der EStE wird auch das genaue zvE (==zu versteuerndes Einkommen) errechnet. Der persönliche Grundfreibetrag ist übrigens bei der Lohnsteuerberechnung durch den AG bereits eingerechnet.

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Der Begriff Socket stammt aus der Interprozesskommunikation. Da hier rein gar nichts an Infos steht, nicht einmal, um was für eine Ausbildung es sich handeln soll, ist das auch alles, was man dazu beitragen kann.

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112 Meter Wohnung zu groß zu zweit?

Hallo!

och und meine Freundin (beide 22) ziehen aus unserer jetzigen Wohnung um.
sie macht eine Ausbildung und ich arbeite Remote ab jetzt in einer Agentur. Wir ziehen um, weil uns die Raumaufteilung nicht gefallen hat und die Wohnung eig wie ein großer Raum war.
wir haben eine Wohnung nun gefunden, die 115 qm hat und auch wirklich einfach großartig ist. Sogar der Preis ist top weil die verMieter er einen entspannten nachmieter suchen statt damit Geld zu machen. Heißt für die Fläche ist sie sehr günstig.

ich habe aber ein Zweifel, weil ich einerseits nichts weis, ob das vielleicht auch einfach zu Gros ist für zwei Personen und ob es vielleicht sich auch einfach Nciht gehört in so ein große Wohnung zu zweit in unseren alter zu ziehen (wenn auch nur für 1-2 Jahre Max).
an sich ist es schon praktisch, weil ich benötige auch ein Büro und sie ein Bereich für ihre Ausbildungsaktiviäten.
dennoch.. 115 ist schon echt groß. Hat vielleicht jemand Erfahrung? Findet ihr mein Scharmgefühl (auch wenn wir es zu 100% selber zahlen und sie wie gesagt günstig ist) gerechtfertigt?
gibt es andere Gründe warum so eine große vielleicht Quatsch wäre? Lage und co ist auch top.

will nicht das Leute denken könnten, dass ich angeben will mit sowas.. was ich nicht tun würde aber u.B eine verwandte wohnt in einer deutlich kleineren und hat zwei Kinder und ein Mann. Also faktisch würde auch eine kleinere passen (so lange ein Büro vorhanden ist). Zu dem wird auch die Zeit knapp, denn wir hatten schon gekündigt und müssen zum 1.12 raus.und Wohnungssuche ist wirklich ein Krampf.
da ist die Wohnung ohne frage sehr preiswert.

mir bist bewusst, dass es eine komische Frage ist.

bin gespannt auf die Rückmeldungen

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Herzlichen Glückwunsch, aber beachtet vor Unterschrift auf dem MV auch, wie hoch die NK für die entsprechend größere Wohnung ausfallen - am Besten NK Abrechnungen der Vorjahre einsehen.

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Nun

  • entweder du musst eine zusätzliche Null vorwählen (Telefonanlage), oder
  • die beiden Rufnummern existieren nicht, oder
  • der Festnetzanschluss ist für Auslandstelefonate (ggfs. auch für alle abgehenden Gespräche) gesperrt.
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Ja!

Teils, teils.

Das Argument mit Feinstaub und Müll ist natürlich triftig. Und dass es insbesondere in Ballungsräumen eher kein Spaß ist, sondern schon mehr wie ein Kriegsgebiet aussieht an Silvester, ist auch richtig.

Andererseits wäre es ein totales Verbot IMHO über das Ziel hinausgeschossen, denn es steht den Kommunen ja durchaus im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei, entsprechende lokale Begrenzungen oder Verbote zu erlassen.

Hingegen wäre ein Verkaufs- und Anwendungsverbot von Böllern (und eben nicht von Pyrotechnik im egentlichen Sinn) auch und nicht zuletzt wegen der Lärmbelästigung für Mensch und Tier mMn durchaus sinnvoll.

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Kurze Antwort: Ja.

Längere Antwort: Es ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers, sich vor Ausführung einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse zu verschaffen. Das tatsächliche Risiko, dass der/die Eigentümer die Änderungen - sofern ohne vorige Zustimmung erfolgt - wieder rückgängig machen respektive der Umstand, dass die Anlage durch den Einbau Teil des Gebäudes wird und in das Eigentum der Hauseigentümer somit übergeht, trägt alleine der Auftraggeber.

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Die Sozialversicherungsnunmer wird auf Antrag bei der ersten abhängigen Beschäftigung durch die DRV generiert und zugewiesen. Da auch ein Praktikum eine abhängige Beschäftigung gegen Entgelt darstellt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese abzufragen, respektive in diesem Fall neu zu beantragen. Mit der Steuer-ID, die ab Geburt automatisch jeder Bürger erhält und per Brief mitgeteilt bekommt, hat das rein gar nichts zu tun.

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Heirat mit Ehevertrag oder doch nur als Zugewinngemeinschaft? Was gibt es für Möglichkeiten?

Hallo zusammen, mein Freund und ich wollen heiraten.

Nun ist die Frage wie wird das am geschicktesten machen, Ehevertrag oder nicht. Ich bin als Beamte der finanziell schlechter verdienende, werde aber aufgrund dessen das meine verstorbenen Großeltern eine Firma mit 300 Mitarbeitern hatten und meine Mutter sich nach deren Erbe ihren Anspruch auszahlen lassen hat dementsprechend wahrscheinlich auch mehr erben.

Desweiteren sind Immobilien im Familienbesitz, Fahrzeuge , etc. welche auch entsprechend vererbt werden.

Gemeinsam mit meiner geschiedener Mutter und meinem Bruder ist auch ein Haus im Besitz, welches ich und mein baldiger Ehemann momentan renovieren und dann natürlich auch einziehen wollen. Der baldige Ehemann hat momentan daran keine Anteile..

Ebenso haben meine Großeltern mir und auch meinem Bruder zu Lebzeiten noch eine Gewerbeimmobilie vermacht, in welcher meine Mum niesbrauch hat und auch noch Mieter drin sind.

Mein Ehemann erbt natürlich auch, aber es wird wahrscheinlich weniger sein. Ich (wir) sind uns unsicher wie wir das mit Vertrag oder nicht Vertrag machen sollen..

  1. Soviel ich mich schon einlesen konnte, ist eigentlich Erbe bei einer normalen Ehe in der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen, ist dies korrekt?
  2. Mieteinahmen auch aus einem geerbten Objekt zählen als Zugewinn, ist auch korrekt?
  3. Wenn man eine Ehevertrag macht, wie regelt man da das alles? ..ich will natürlich auch nicht meinem Mann groß benachteiligen. Geschweige den dran denken, dass wir uns mal trennen werden.
  4. Hab ich was vergessen oder muss man noch was beachten?

Viele Grüße & Danke

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Bitte berate dich

a) mit einem Steuerberater und

b) mit einem Anwalt.

Und ja, ein Ehevertrag ist hier m.E. nicht nur sinnvoll, sondern auch fast zwingend.

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ich habe vor zwei Monaten Nahrungsergänzungsmittel, Duschgel und Boxer Shorts über ein Weiterleitungsunternehmen nach Deutschland geschickt.

Das alleine ist schon auffällig.

Das musste über so ein Unternehmen gehen, weil die Firma nicht nach Deutschland liefert.

Ja, warum wohl nicht?

Heute habe ich jetzt eine Nachricht bekommen, dass die Einfuhr für die Nahrungsergänzungsmittel und das Duschgel verweigert wurde.

Was auch korrekt zu sein scheint, denn beide Produkte entsprechen nicht europäischem Recht in der für D gültigen Fassung. Steht doch auch genau so im Begleitschreiben (das übrigens ausgesprochen detailliert und freundlich gehalten ist).

Frage mich wirklich was ich jetzt machen soll.

Nichts. Du müsstest dir vom jeweiligen Hersteller die entsprechenden Nachweise liefern lassen in deutscher Sprache, die es nicht geben wird. Die Ware wird somit zurückgeschickt und/oder vernichtet.

Was die Boxershorts anbelangt, wäre eine Rückrage diesbezüglich vielleicht sinnvoll; evtl. ist dieser Artikel bei den beanstandeten Produkten unter den Tisch gefallen, und könnte ggfs. separat zugestellt werden - oder du müsstest ihn beim Zoll direkt abholen.

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Jetzt würde mich interessieren, wie ich diese Ausgaben steuerlich geltend machen kann.

Gar nicht. Wie du richtig schreibst, handelt es sich um eine Privateinlage, die im Rahmen deiner Buchführung auch genau so einzutragen ist.

Steuerlich ist das irrelevant, da du als Gewerbetreibender oder Freiberufler sowieso zwischen betrieblichem und privatem Vermögen haftungstechnisch nicht trennen kannst.

Wichtig wäre mir speziell zu wissen, ob Privateinlagen einen steuerlichen Vorteil erzeugen bei der Berechnung der Einkommenssteuer.

Nein.

Denn ich investiere ja aktiv Geld in mein Unternehmen und mindere meine gesamten Einnahmen.

Buchhalterisch wie steuerlich ist es völlig unbeachtlich, von welchem Konto du Rechnungen an dich bezahlt hast. Du minderst keineswegs deine Einnahmen, sondern zahlst ganz einfach deine Eingangsrechnungen.

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Wir haben vor ca. einem Monat einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass sein Teil "quasi" erledigt ist und er bereits eine Überzahlung von 2500 Euro geleistet hat, die auf den Anteil der anderen mit angerechnet wurden, da die anderen beiden nicht zahlen (beide sind zahlungskräftig).

Das ist die logische Folge der gesamtschuldnerischen Haftung. Dem Gericht ist es völlig egal, welcher der Schuldner hier zahlt.

Da die anderen beiden Schuldner ganz offensichtlich nicht zahlungsfähig sind (sonst würden sie gepfändet), holt sich das Gericht die Summe eben von demjenigen, der es ist.

Nun ist meine Frage, ob er -in Absprache mit dem Gericht- die Ratenzahlung aussetzen kann

Nein. Der Betreffende hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Erstattung der Anteile der anderen beiden Verurteilten, aber den müsste er selbst einklagen - was nichts bringen wird, wenn beide nichts pfändbares besitzen.

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mit meinem Vermieter nicht klar jeden tag stress

Du kannst kündigen mit der geltenden Frist von drei Monaten.

im internet steht

Vieles.

man kann sofort ausziehen ohne Einhaltung wenn man stress mit Vermieter hat ?

Kannst du, aber dann musst du trotzdem drei Monate lang weiter die Miete zahlen. Und die wird er sich auch holen, notfalls per Pfändung.

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Rätselhaft.

Ich habe 7 Jahre meine schwer demente Mutter betreut und das Pflegegeld durfte ich behalten .

Daran zweifelt ja auch niemand.

Meine Mutter wollte das ich immer das ganze Geld, ihr Rente, vom Konto hole damit meine beiden Geschwister später nichts bekommen sollen.

Das ist eine reine Behauptung deinerseits, die Erstens durch dich zu beweisen wäre, und Zweitens am Anspruch der Geschwister rechtlich nichts ändert.

Es handelt sich hier um eine Summe von ca. 185.000 €

Das Geld gehörte der Mutter, und sie konnte zu Lebzeiten zwar frei darüber verfügen (zumindest solange sie nicht entmündigt war bzw. unter Betreuung stand), aber Geschenke sind 10 Jahre rückwirkend anteilig auf die Pflichtteile der Erben im Erbfall anrechenbar. Sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB.

Das Gericht gibt meinen Geschwistern Recht und ich soll ihnen ihren Anteil ausbezahlen.

Völlig zurecht.

Es gibt aber eine gute Bekannte von mir als Zeugin die bestätigen kann das meine Mutter das mal zu mir gesagt hat .

Das mag sein, ändert aber mit oder ohne Beleg nichts an der Rechtslage. Schenkung ist Schenkung. Anders sähe es nur dann aus, wäre ein Teil oder die gesamte Summe durch die Erblasserin selbst verbraucht worden. Im vorliegenden Fall wäre mMn der Tatvorwurf der Untreue zumindest nicht pauschal von der Hand zu weisen, da ja die Mutter dement war, und eine Kontovollmacht dem Bevollmächtigten nicht das Recht gibt, nach Belieben zu agieren. Selbst wenn das Gericht zum Schluss käme, es habe hier nur eine Schenkung aber keine Untreue vorgelegen, wäre der anteilige Betrag dennoch im Zuge der Erbschaft der Erbmasse hinzuzufügen.

Hier sollte mMn tunlichst eine außergerichtliche Einigung hergestellt werden. Bitte suche dir dringend einen Anwalt.

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Was für ein Mac ist das denn genau?

Das Problem ist vermutlich, dass eine komplette Neuinstallation des MacOS ein entsprechendes Bootmedium voraussetzt, um die Festplatte neu zu initialisieren. Und die Funktion Internet Recovery hat ihre Tücken - per WLAN geht das bei älteren Modellen zum Beispiel teilweise gar nicht, weil da das WLAN entweder gar keine oder nur eine sehr einfache Verschlüsselung haben darf.

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Wenn die FE behördlich eingezogen wurde im Rahmen eines Verfahrens bzw. sichergestellt wurde aufgrund Verstößen, bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens durch das Gericht oder die STA mMn nur der Rechtsweg der Klage.

Ob das aussichtsreich wäre oder nicht, kann hier niemand beurteilen. Je nach Falllage dürfte ein Anwalt hier ohnehin ratsam, wenn nicht sogar erforderlich sein.

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Auf Insolvenzbekannmachung steht alles drinne

Na das will ich doch auch hoffen.

ist das rechtens?

Ja.

Wo ist Datenschutz

Der greift hier gerade nicht. Das Insolvenzverzeichnis ist per Gesetz öffentlich - was dem Antragsteller übrigens bekannt ist, denn dem hat er mit Antragstellung selbst zugestimmt.

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3 Dchultage würde ich verpassen.

Vergiss es.

Ich hab die Schulleitung gefragt und die meinten dass das auf keinen Fall geht

Was an "auf keinen Fall" ist jetzt unklar?

aber es muss doch irgendwie gehen?

Nein. Jedenfalls nicht über das Ende der Ferien hinaus. Musst du halt alleine zurückfliegen.

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Damit ich Zugriff auf den Agentur-Account von Facebook bekommen kann, hat man mein Facebook Profil verknüpft.

Das alleine halte ich schon rechtlich für fragwürdig. Wer hat das denn bitte veranlasst?

Nun wurde mein Facebook-Account gehackt und die Hacker haben sich Zugriff auf den Business Manager der Agentur verschafft und alle Rechte entzogen.

Und das ist genau das Problem damit. Hier bist nämlich du als Selbstständige selbst haftbar zu machen, wenn es hart auf hart kommt, weil du sehr wahrscheinlich entweder in deinem Honorarvertrag oder in einem anderen Kontext unterschrieben hast, stets ausreichend Vorkehrungen für diesen Fall zu treffen, und deine Konten, bzw. die Daten der Kunden, welche du betreust, nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. BYOD hat seine Tücken, und zwar nicht nur im Bereich der in ein Unternehmen eingebrachten Hardware. Und: Als Selbstständige braucht man für soclhe Fälle den entsprechend aufgestellten Rechts- sowie Vermögensschadenversicherungsschutz.

Jetzt will die Agentur mir meine Rechnung für geleistet Arbeit nicht bezahlen, weil ich für den Hack verantwortlich gemacht werde und weil denen dadurch zusätzliche Arbeit entstanden ist.

Damit kommst du tatsächlich ggfs. sogar günstig weg, aber das solltest du dir dann auch schriftlich geben lassen. Je nach den Summen, um die es hier geht, solltest du dich aber evtl. rechtlich beraten lassen. Ohne Details zu kennen, könnte m.E. die Agentur - welche dem Kunden vermutlich den Schaden mindestens teilweise ersetzen muss - dich hier in Regress nehmen. Und das könnte dann deutlich teurer werden als das ausstehende Honorar.

NB.: Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass du dein eigenes System genutzt hast, und nicht bei der Agentur vor Ort einen der dortigen PCs oder Laptops. Das wäre dann nämlich auch keine Selbstständigkeit mehr, und sowohl du als auch die Agentur hätten noch ganz andere Probleme als das strittige Honorar.

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