Mein Vater ist im März 2023 verstorben,

Mein Beileid.

nun bin ich Teil einer Erbengemeinschaft (2 Brüder, Stiefmutter, Onkel). Nun möchte ich ein Testament verfassen, ich welchem ich meinen Lebensgefährten als Ersatzerbe einsetzen möchte,

Wozu? Ein Ersatzerbe wäre hier zwecklos, denn du bist ja bereits Erbe des dir zustehenden Anteils eurer ErbG. Ernennst du also testamentarisch einen Dritten zu Deinem Erben (unter der Annahme, dass keine Abkömmlinge bzw. Pflichtteilsberechtigte existieren), dann erbt selbige Person auch deine Anteile aus der ErbG.

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Der nächste Wegwerf-Account..

wann dürfen endlich menschen aus gaza nach deutschland?

Nie.

wir wollen den menschen helfen

Dann hilft man vor Ort.

in gaza mit Wohnung

Niemand hindert dich daran, dort zur Aufbauhilfe zu erscheinen. Ich bin sicher, Gaza brennt darauf, dich beim Wiederaufbau zu erleben.

jobcenter antrag geld etc in deutschland

Wird es nie geben, und das ist auch gut so.

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Hallo ich glaube ich falle vom Glauben ab

Aha.

meine Nachbarin hat heute Vormittag auf ihren Stellplatz eine Absperrung gebaut eher ein Balken an ihren Stellplatz

Auf *ihrem* Stellpatz. Ebent.

sodass ich schweigkeiten haben beim ein und ausparken

Das ist wohl kaum das Problem der Nachbarin, soindern deines.

was kann ich da jetzt machen unter anderen rechtlich machen ?

Nichts. Lerne korrekt einzuparken oder geh zu Fuß. Wenn du deinen eigenen Stellplatz nur unter rechtswidriger Mitnutzung des Nachbarplatzes befahren kannst, bist du entweder ungeeignet zur Nutzung eines KFZ, oder die Stellplätze sind insgesamt falsch angelegt - dann müsste die WEG die Anordnung korrigieren, sofern räumlich möglich. In jedem Fall kann die Nachbarin Dritten selbstverständlich die unzulässige Benutzung ihres Stellplatzes untersagen.

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Typisches Geschwätz vom DIW-Fratzscher. Aus gutem Grund nimmt den niemand mehr Ernst; er sollte längst zurücktreten und sich wieder bei Rot-Grün verdingen, wo er thematisch und politisch auch hingehört.

Ein Pflichtjahr wird es ohnehin schon bald geben, auch wenn es den Deutschen nicht gefällt - aber als Wehr- respektive Ersatzdienst. Anders ist die nötige Reservistenstärke der BW nicht zu gewährleisten.

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Das ist eine freundliche Erinnerung, eben *weil* du in den Vorjahren freiwillig eine EStE abgegeben hattest. Das Schreiben sagt ja auch explizit, dass du nur abgeben musst, wenn du dazu verpflichtet bist (entweder aufgrund der Art der Einkünfte, sonstiger Gründe (Lohnersatzleistungen bezogen usw.) oder weil dich das FA dazu aufgefordert hat. Ob dies auf dich zutrifft, kann hier niemand wissen, und das Schreiben besagt auch diesbezüglich nichts. Es ist ein automatisch versandtes Erinnerungsschreiben, mehr nicht.

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Kampf oder Flucht?

Ich hatte in den letzten paar Jahren oft die Entscheidung zu Treffen, war damals öfter nachts unterwegs. Ich hab bis auf ein mal immer den Kampf gewählt und stand bis auf das eine mal wo nicht immer als letzter. Klar war entweder Glück oder durch Einschüchterung (der größte psycho gewinnt) , bin nicht der grösste, nicht der stärkste, aber hatte immer keine Skrupel wenn es um meinen Arsch ging, alles was erreichbar war als Waffe zu benutzen, Flaschen, Schlüssel, Stein oder was auch immer am Boden lag. Das eine mal wo ich mich für flucht entschieden hab war viele Jahre zuvor als ich von 4 Leuten gleichzeitig bedrängt wurde, am ende lag ich am Boden bis die Tritte halt aufgehört haben, da hab ich auch erst versucht mich zu wehren, aber null chance, dann hab ih den Usain Bolt gelacht ... Angefangen hab ich aber nie, bin nicht streitsüchtig, fühl mich auch immer sehr schuldig wenn ich jemand "unverhältnismäßig" was getan hab, des kommt dann ein paar tage später ob man des nicht hätte auch anders regeln können, ausser wenn freunde oder frauen angegriffen, werden, des war immer was anderes für mich... zum Glück ist die zeit wo das gang und gebe war vorbei, treibe mich auch nemme da rum wo man auch nur in solche Situationen kommen kann, es passiert noch vereinzelt 1-2 mal im Jahr weil heutzutage ist es egal wo du dich nachts aufhältst, manche wissen warum, aber darauf will ich jetzt nicht eingehen...

zurück zum Thema, welche Erfahrungen habt ihr? Habt ihr bessere Erfahrungen mit Flucht oder Kampf gemacht?

(ich muss noch erwähnen, dass sich die meisten Konflikte immer diplomatisch, oder durch Androhung von Gewalt haben regeln lassen, was immer am besten ist) die Frage bezieht sich auf Situationen wo diese Möglichkeiten versagt haben und nichts anderes bleibt.

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Ich hatte in den letzten paar Jahren oft die Entscheidung zu Treffen, war damals öfter nachts unterwegs.

Aha.

welche Erfahrungen habt ihr?

Ich habe mein ganzes Leben derartige Erfahrungen nicht machen müssen. Vielleicht solltest du mal entweder deine Sozialkontakte, deine Umfeld und/oder deine Vorlieben selbstkritisch hinterfragen.

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Wie kommt man nur auf so eine schwachsinnige Idee?

Sollte es zu einer Anzeige kommen, wird das Verfahren zwar vermutlich eingestellt. Zu einem Eintrag wird es also nicht kommen - dazu wäre eine Strafe von mehr als 90 TS nötig. Wobei die interessantere Frage eigentlich wäre, auf welchen Strafttatbestand die Anzeige abzielt. Diebstahl kann es nicht sein, Unterschlagung im eigentlichen Sinn m.E. auch nicht. Bliebe wohl nur Betrug, § 263 StGB. Das wäre tatsächlich strafrechtlich relevant, wenn es denn hier überhaupt zu einer Verurteilung oder einem Strafbefehl käme.

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Die eigentliche Frage ist hier aber, warum überhaupt eine Nachzahlung bei der ESt angefallen war. Bei Einkünften aus abhängiger Beschäftigung und/oder sonstigen Einkünften gem. § 22 EStG müsste eigentlich im Regelfall eher eine Erstattung sich ergeben als eine Nachzahlung - und bei Gewinneinkünften hätte die Lohnsteuerhilfe deine Erklärung gar nicht bearbeiten dürfen. Irgendwas kann da eigentlich nicht stimmen.

Ansonsten kannst du jederzeit formlos beim FA einen Antrag auf Verringerung der VZ stellen; das ist im Refelfall problemlos möglich (entweder per Brief/Fax oder via ELSTER).

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Hier muss man genau hinschauen - bist du in deinem OneDrive mit deiner Uni-Adresse oder deiner eigenen Mailadresse angemeldet?

Die Meldung von MS ist eine generelle Ermahnung, ggfs. in OD vorhandene Daten zu sichern, ehe der Zugriff gesperrt und der Inhalt gelöscht wird. Dazu muss man im Hinterkopf behalten, dass OD mit O365 nicht zwingend in Verbindung steht. Man kann OD selbstverständlich auch ohne ein O365-Konto nutzen; dazu braucht man nur einen gratis MS-Account. Somit bezieht sich der Hinweis einfach darauf, dass du sicherstellen sollst, evtl. tatsächlich im Uni-OD Verzeichnis abgelegte Dateien rauszusichern, ehe der Zugriff nach Ablauf des Abos (und der retention period) nicht mehr möglich ist.

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Das Sondernutzungsrecht ist ein Individualrecht; es wird bei einem Eigentümerwechsel *nicht* an den Erwerber übertragen. Ihr müsstet das nach dem Erwerb erst neu beantragen, und das wird so gut wie nie positiv beschieden. Ich würde hier nur dann einen Erwerb ins Auge fassen, wenn ihr das Objekt alternativ auch im Sinne der Widmung nutzen wolltet - sonst habt ihr ein Wochenendhaus, in dem eben gerade kein Daueraufenthalt zulässig ist, und in dem auch kein Wohnsitz begründet werden kann.

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ich war in einer zeitarbeitsfirma angestellt und war/bin jetzt seit 2 monaten krankgeschrieben.

Das tut mir Leid.

jetzt habe ich ne ordentliche kündigung vom arbeitgeber bekommen.

Keine Überraschung.

ist das Legal?

Natürlich. Eine AU steht einer Kündigung nicht entgegen, nur darf die AU selbst nicht bzw. nur unter besonderen Umständen Grund der Kündigung sein.

was kann ich jetzt machen?

Sofern die Kündigung formell korrekt ist, kannst du zwar Kündigungsschutzklage erheben, allerdings wozu? Suche dir einfach einen anderen Job, sobald du gesund bist.

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Vermieterin hat Zahlungsaufforderung von Gerichtsvollzieher bekommen wegen einer Zahnarztabrechnung von mir selbst?

Nein, hat sie nicht.

Der GerV hat ihr eine Drittschuldnerpfändung zugestellt, die sich auf die hinterlegte Mietkaution beziehen dürfte. Zahle einfach deine Schulden beim Zahnarzt, die demzufolge bereits tituliert sind, dann wird die Pfändung auch aufgehoben.

jetzt frage ich mich bloß, da ich sowas nie gesehen habe zuvor das ein Vermieter vom Gerichtsvollzieher eine Zahlungsaufforderung bekommt

Das ist der normale Gang, wenn man alle Mahnungen, Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide ignoriert.

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Es gibt ja schon viele Menschengruppen,

Nein.

die dieses menschenfeindliche Land

Lüge bzw. Wahnvorstellungen.

hassen und verachten:

Ja, vor allem antisemitische Islamfanatiker.

Der übliche Sermon des USA-Hassers.

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Arbeitgeber will mich abziehen (ich heul gleich)?

„Mein Arbeitgeber hat mir 37,61 € vom Lohn abgezogen wegen Arbeitskleidung/PSA. Ich habe die Ausrüstung noch und wollte sie zurückgeben. Er sagt aber, nach 3 Wochen sei das nicht mehr ‚unmittelbar‘ und daher bekomme ich das Geld nicht zurück. Ist das rechtens?“ Auch wenn es nur 37€ sind bin ich extrems auf das Geld angwiesen, leider.. Wer hat Recht? Er oder Ich? Bei weiteren Fragen gerne fragen.. Und was soll ich jetzt tun wenn er mein geld nicht gibt

Meine Nachricht an den Arbeitgeber:

Ich habe an 2 Tagen jeweils 8:00–17:00 Uhr gearbeitet, also 16 Stunden. Bei 15 € pro Stunde ergibt das 240 € brutto.

Ausgezahlt wurden mir nur 151 € netto. Das passt eher zu Steuerklasse 6 als zu Steuerklasse 1.

Außerdem wurde 37,61 € für persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe + Hose) abgezogen.

Im Ausgabebeleg steht aber:

„Für die Schutzausrüstung fallen keine Kosten an. Ich verpflichte mich jedoch im Falle eines Ausscheidens innerhalb von 6 Monaten, die Schutzausrüstung unmittelbar nach dem Austrittsdatum zurückzugeben. Andernfalls ist der Arbeitgeber berechtigt, den Warenwert abzüglich der beschäftigten Monate einzubehalten.“

Da ich die Ausrüstung zurückgeben möchte, sehe ich keinen Grund für einen dauerhaften Einbehalt.

Antwort des Arbeitgebers:

Die PSA wurde nicht unmittelbar (innerhalb von ein paar Tagen bis max. 1 Woche) zurückgegeben, daher wurde der Betrag einbehalten. Eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich.

Meine Reaktion:

In keinem meiner Dokumente oder im Ausgabebeleg steht etwas von „ein paar Tagen bis max. 1 Woche“. Dort steht nur, dass ich im Falle eines Ausscheidens innerhalb von 6 Monaten die Ausrüstung zurückgeben muss. Eine einwöchige Frist finde ich nirgends. Bitte nennen Sie mir die konkrete Stelle im Vertrag, falls es diese geben sollte.

Antwort des Arbeitgebers:

Es geht um ein Ausscheiden innerhalb von 6 Monaten, nicht um die Rückgabe der PSA.

Da die PSA nach über 3 Wochen nicht zurückgegeben wurde, kann nicht mehr von „unmittelbar“ die Rede sein.

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Rätselhaft.

Ich verpflichte mich jedoch im Fall eines Ausscheidens innerhalb von sechs Monaten, die Schutzausrüstung unmittelbar nach dem Austrittsdatum an .... zurückzugeben

Was an "unmittelbar" ist dir jetzt unklar? Der AG verlangt in der entsprechenden Klausel, dass du deine PSA in zeitlich unmittelbarem Kontext zurückgibst. Fairerweise wird man dem AN einige Tage Zeit zugestehen, damit er dieser Forderung folgen kann, und die Grenze nicht bei 48h ziehen - aber sicher keine drei Wochen. Als AG würde ich hier längstens eine Rückgabe binnen einer Woche erwarten. Eine längere Frist wäre nur bei Vorliegen entsprechender schwerwiegende Gründe akzeptabel, die ihre Ursache nicht im Machtbereich des AN haben dürfen.

MMn ist der AG hier im Recht.

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Das geht mit mMn keinem Browser, weil man das entweder über den Googleaccount oder entsprechende Programme löst. Ich vesteh auch nicht, was du hier eigentlich erreichen wilst - die Kontaktdaten aus der Kontakteliste im Google Account sind doch im jeweiligen Android-Gerät abrufbar, und können von dort als CSV-Datei exportiert werden.

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