

was meinst du mit Voraussetzungen der Klage ?
in der Zulässigkeit wird im Punkt statthafte Klageart die Klage bestimmt und dann werden im folgenden die Zulässigkeitsvoraussetzungen geprüft.
was meinst du mit Voraussetzungen der Klage ?
in der Zulässigkeit wird im Punkt statthafte Klageart die Klage bestimmt und dann werden im folgenden die Zulässigkeitsvoraussetzungen geprüft.
Grundsätzlich kann der Miteigentumsanteil des Freundes gepfändet werden.
Abstraktions- und Trennungsprinzip.
Das Verpflichtungsgeschäft ist nur der "Vertrag", der Kaufvertrag mit den essentialia negotii ist bereits geschlossen -Kaufgegenstand, Parteien, Preis-, Sonst hätte ja der Käufer nicht schon bezahlt.
Du darfst Art 70 nicht mit 30 verwechseln. 30 regelt das Konkurrenzverhältnis. 70 regelt jedoch, dass grundsätzlich die Länder Gesetze erlassen dürfen, außer in den Fälle der Art 71-74 GG (gibt noch ein paar weitere Gesetzgebungskompetenzen, bsp 105 GG)
Naja, schriftlich wäre gut, ansonsten bedarf es keiner bestimmten Form. Ihr müsst halt darlegen warum ihr die Kaution haben wollt und dies schlüssig darlegen.
Es ist wahrscheinlich, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird.
Du machst ein normales Vertragsformular, verweist entweder auf die AGB oder du machst sie auf die Rückseite des Vertrages bzw. im Anhang.
Beim Vertragsschluss muss eindeutig auf die AGB hingewiesen werden und der Vertragspartner muss diese auch zur Kenntnis nehmen können.
Pflichtverteidiger arbeiten natürlich weniger, da sie wesentlich weniger Geld bekommen, als ein Verteidiger der nach Stunden abrechnet.
daher ist auch das Ergebnis meistens schlechter.
Überzeugung des Richters ist wie immer ausreichend.
das Gym musst du dann halt wie jeder normale Angestellte etc. NACH der Arbeit machen. Also so um 18.30-20.30