Ist gültig, wird durch Auslegung ermittelt, dass du noch die gleiche Person bist

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An sich schon, kann halt entsprechend angewendet werden. Wäre ja schon eine bewusste Umgehung.

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Liegt denn überhaupt eine Willenserklärung der Mutter vor?

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A) Mangelfolgeschaden

b) keine rügeobliegenheit im B2C

C) gibt keine, für den Schaden 3 Jahre ab Ende des Jahres in dem der Mangel aufgetreten ist -> 31.12.2018

für die Bluse nach BGB und aktuellem Recht 1 Jahr Beweislast Umkehr und 2 Jahre nach Kauf.

D) Schadensersatz bezüglich der Hose, bezüglich der Bluse Nacherfüllung nach 437ff BGB Neulieferung oder Nachbesserung

e) SE + Neulieferung

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Schadensersatz würde im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden, was hätte die Lizenz für die Bilder gekostet.

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Jo, das erlangte musst du rausrücken.

ansonsten, kannst du hier von Gefängnis ausgehen. Wahrscheinlich 2-3 Jahre

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Erlaubnistatbestandairrtum

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Die Vollmacht wird wohl beweis genug für den Vertrag sein. Weiterhin muss der Anwalt zwar informieren, dass er dich über die Kosten belehrt hat. Regelmäßig wird das aber entsprechend getan worden sein, zumal landläufig bekannt ist, dass ein Anwalt nicht umsonst arbeitet und dies auch gar nicht darf.

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nur für den 13 jährigen

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Wirst wohl in den Arrest müssen, kommt dann später, wohl in den Sommerferien

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Ja geht, Chance hoch bis sehr hoch .

mach ne Therapie

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Kannste mit rechnen, dass das als Flucht/Fluchtversuch ausgelegt wird und dann geht es dauerhaft in Uhaft

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Müsste lediglich rechtlich vorteilhaft sein, mit der Begründung die du gebracht hast., zusätzlich nicht bekommt er dadurch ja die Möglichkeit einen Vertrag zu schließen.

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Man würde dir einen Anhörungsbogen schicken, wenn du glaubhaft machst, dass du Samen sammelst wird nichts passieren.

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