Ich hab heute ein Brief vom Landgericht erhalten in der die Anklage gegen mich und 4 Mittäter erhoben wird. Ich saß 1 Monat in Untersuchungshaft wurde aber gegen Auflagen freigelassen(Haftbefehl wurde außervollzug gesetzt)
Nun wird mir folgendes vorgeworfen:
vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fallen in Tatmehrheit mit Notigung in Tatmehrheit mit Bedrohung
gemaß $ 1 Abs. 1 i. V. m. Anlage l zum BTMG, $$ 3 Abs. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BTMG, $$ 255, 249.
253, 223 Abs
7 224 Abs Nr. 2, 4 und 240, 241 Abs 2, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52.
1
53 StGB, $$ 1, 105 JGG
Was droht mir sollte das Gericht der Meinung sein das die Vorwürfe stimmen?
Zu dem steht da folgendes: Gemaß $$ 73, 73c StGB ist die Einziehung von Wertersatz in Hohe von 104.000,00 EUR gegen die Angeschuldigten
Heisst das ich muss 104.000 Euro bezahlen?
Ich bin 20 Jahre alt.
Laut 105 JGG soll es um Jugendstrafrecht gehen.