Ladendiebstahl mit 16?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey Du. Da es deine erste Tat war, kann es sein, dass das Verfahren eingestellt wird. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe kommt aufgrund § 5 des Jugendgerichtsgesetz nicht in Frage. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, kommst du vor Gericht und erhältst höchstwahrscheinlich eine Strafe in Form von Sozialstunden. Diese sind in deinem Führungszeugnis später nicht sichtbar.

BlackDemon2004 
Fragesteller
 10.08.2020, 17:16

Vielen Dank für die sehr klare und eindeutige Antwort

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Kriegst eine Anzeige mit Anhörungsbogen zugeschickt. Die Tat nicht zugeben (äußere mich in der Verhandlung dazu). Da Ersttäter, wird das Verfahren eingestellt. So läuft's in der Regel. Ausnahmen möglich.

In Zukunft keinen Laden mehr stehlen!

Auf jeden Fall solltest du wissen, das Diebstahl sehr viel höher als Sachbeschädigung bestraft wird,

weil sich Straftaten ja nicht lohnen dürfen.

Dies dient der Abschreckung potentieller Täter.

Wenn der Diebstahl erlaubt wäre, dann würde das ja "jeder" machen, zugespitzt formuliert.

Das Motiv ist völlig verständlich, denn Vermögensvorteile sind objektive Vorteile.

Die Sachbeschädigung dagegen wird sehr gering bestraft.

Ollil1979  10.08.2020, 18:42

Allerdings hast du in deinem Fall nichts ernsthaftes zu befürchten.

Das Verfahren wird höchstwahrscheinlich eingestellt.

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BlackDemon2004 
Fragesteller
 10.08.2020, 21:01

Vielen Dank für die gute antwort

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