Ladendiebstahl?

Waldmensch70  07.04.2022, 12:00

Und was ist Deine konkrete Frage an uns?

Der Text enthält nur Aussagen, keine Frage…

Dankefantworten 
Fragesteller
 07.04.2022, 12:02

Was auf mich zu kommt. Sorry das ich das nicht so gut vormuliert habe

4 Antworten

Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.

Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja vermutlich bereits gemacht.

2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Dazu schreibst du nichts, ggf. wurden dir diese auch erlassen oder kommen noch postalisch.

3. In der Regel erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.

4. Wegen der Anzeige: Vermutlich kriegst du einen Brief, in dem du dich zum Vorwurf äußern kannst (Ladendiebstahl geht über eine "Kurzanzeige", da ist das Vorgehen die Regel). Ggf. wirst du auch vorgeladen, das glaube ich aber nicht. In dem Fall könntest du der Vorladung nachkommen, nicht erscheinen oder um die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung bitten.

5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, kommt es darauf an, ob du als Heranwachsender noch nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem Erwachsenenstrafrecht verhandelt wirst. Beim Jugendstrafrecht, vermutlich so ~15 Sozialstunden, beim Erwachsenenstrafrecht würde ich auf einen Strafbefehl mit~100-200 € tippen.

Ich täte aber viel, viel Geld auf "Einstellung" wetten..

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja also zunächst einmal existiert das Vergehen des "Ladendiebstahles" per se gar nicht im deutschen Strafrecht. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen kriminologischen Begriff, welcher den Diebstahl (meist geringwertiger Sachen) innerhalb von Geschäften bezeichnet. Zum Tragen kommt somit die Norm des § 242 StGB. Du hast also "klassischen" Diebstahl begangen.

Das bedeutet Geldstrafe und maximale Freiheitsstrafe von 5 Jahren. https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Falls deine Geschichte stimmt, wird es vermutlich auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Und zudem: Verurteilungen zu Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze betragen sowie Freiheitsstrafen unter drei Monaten, finden idR. keinen Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis.

Soweit die juristische Seite. Ich hoffe dennoch, es ist dir eine Lehre und du machst das NIE wieder, du siehst ja, was du davon hast! Entschuldige dich und behindere die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht! Ich hoffe, du kriegst die Kurve!

Fragesteler123  03.08.2022, 10:56

Jedenfalls müssen Diebstahlsdelikte viel höher als Sachbeschädigung bestraft werden,

weil sich Straftaten ja nicht lohnen dürfen.

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Vielleicht eine Belehrung.

Nimm die reumütig an und versuch es nicht mit Ausreden, die die Bullen nicht interessieren.

Wenn du kein Einkommen hast, ist vorgesehen, dass du Hartz 4 beantragst. Das geht beim Jobcenter. Du hast kein Recht, dir das selbst bei irgendjemandem deiner Wahl zu bewilligen.

Natürlich musst du viel Strafe zahlen. Ich hoffe mit Hausverbot usw

Hahaajahaha  07.04.2022, 12:02

Oha XD als ob du noch nie was geklaut hast

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Waldmensch70  07.04.2022, 12:31
@Hahaajahaha
Oha XD als ob du noch nie was geklaut hast

Stell' Dir vor: Es gibt Leute, die das tatsächlich nicht für "normal" halten und noch nie in ihrem Leben etwas geklaut haben.

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Dommie1306  07.04.2022, 21:20
@Hahaajahaha

Hab ich z.B. auch noch nicht.

Traurig, dass es für dich scheinbar unvorstellbar ist, dass jemand noch nie geklaut hat...

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Chiara143  09.09.2022, 08:55

Das verfahren wurde höchstwahrscheinlich eingestellt, und wenn nicht, muss er höchstens 20 Sozialstunden ableisten. Wieso so gehässig? Anderen schlechtes zu wünschen ist kein Stück besser als ein Diebstahl im Wert von 40€

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