Ladendetektiv?
Ich männlich 14 habe mal beim H&M geklaut und wurde von einem Ladendetektiv erwischt, Hausverbot und Anzeige habe ich bekommen.. Nur wunder ich mich, wieso ich keine Fangprämie zahlen musste? Da dieser doch Fangprämie kriegt
4 Antworten
Da eine solche "Fangprämie", wenn überhaupt, wohl über die AGB des Ladens festgelegt ist, kann diese von einem Minderjährigen eh nicht rechtmäßig eingefordert werden, da der Vertrag, der zwischen Minderjährigem und dem Laden so zustande gekommen ist, schwebend unwirksam ist.
Die Fangprämie ist nicht in den AGB des Ladens sondern dem Arbeitsvertrag des Detektivs geregelt.
Vertragliche Vereinbarungen wie diese gelten aber nur zwischen den Vertragspartnern und nicht gegenüber einem Dritten. Klar kann der AG seinem AN das zahlen. Aber das ist der Punkt: Der AG zahlt das und nicht der Täter.
Aber so entsteht dem Betreiber nunmal ein Schaden, woraus sich Schadenersatzansprüche gegenüber des Verursachers, also des Ladendiebes ergeben.
Welcher im Einzelfall konkret zu beziffern wäre. Pauschalen sind möglich, aber dann wie geschildert aufgrund Vertrags zwischen Laden und Kunden und dann gilt das in meiner Antwort Geschriebene.
Vermutlich zahlt der Betreiber des Ladens keine Fangprämie und nur dann hätte er entsprechende Schadenersatzansprüche dir gegenüber.
Dann ruf`bei H&M an und veranredet Euch vor der Tür.
Du zahlst dann direkt gegen Quittung.
Wie kommst du bitte auf son Quark, du wirst nich nach irgendeiner Fiktion bestraft sondern reelen Gesetzen die du nachlesen kannst, irgendeine prämie is das blödsinn, und wenn der Detektiv sowas bekommt is das wohl einfach nur sein Gehalt der is nämlich meist fest angestellt.
Wieso steht dann überall etwas von Fangprämie? Klar muss es nicht stimmen, aber davon höre ich mega oft
Ähä gibts da auch ne bessere quelle als es steht irgendwo und man habe irgendwo irgendwas gehört?
Wäre diese Quelle ausreichend?
https://www.dahag.de/c/ratgeber/strafrecht/diebstahl/fangpraemie
Oder lieber die IHK?
Kurzum, ein Ladenbetreiber kann dem Ladendetektiv für jeden vereitelten Diebstahl eine Fangprämie auszahlen, ein Bonus zusätzlich zum Gehalt. Wenn der Betreiber eine solche Prämie auszahlt und nur dann, kann er in angemessener Höhe Schadenersatzansprüche gegenüber dem Ladendieb geltend machen, ohne den der Schaden ja nicht entstanden wäre.
Die Fangprämie ist nicht in den AGB des Ladens sondern dem Arbeitsvertrag des Detektivs geregelt. Die ist erstmal nur ein freiwilliger Bonus, den der Betreiber für jeden vereitelten Diebstahl zahlt.
Aber so entsteht dem Betreiber nunmal ein Schaden, woraus sich Schadenersatzansprüche gegenüber des Verursachers, also des Ladendiebes ergeben.
Aber das ist natürlich hinfällig, wenn der Betreiber keine Fangprämie zahlt, was hier der Fall gewesen sein wird.