Kaufland geklaut und erwischt?

4 Antworten

Von Seiten des Geschäftes wird meist ein Hausverbot ausgesprochen.

Da Du erwachsen bist, wird der Strafrahmen durch das StGB vorgegeben. Schau mal bei der Einzelnorm §242. Bei Dir dürfte es sich allerdings um einen minder schweren Fall handeln Geringfügigkeit), zumal Du, wie Du sagst noch nicht vorbestraft bist und es sich um einen geringen Wert handelt.

Derzeit wird die Grenze der Geringwertigkeit zwischen 25 und 30 Euro angenommen. Der Diebstahl geringwertiger Sachen, gem. § 248 a Strafgesetzbuch ist ein sogenanntes Antragsdelikt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also vorweg: Ich bin KEIN Jurist, deswegen sind meine Worte mit Vorsicht zu genießen.

Die Strafanzeige geht zu einem Gericht und dann wird das Verfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Falls doch ein Strafbefehl kommt: Wenn du zahlst, bist du rechtskräftig verurteilt. Wenn du widersprichst, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Wenn du wenig Geld hast und einen Anwalt willst, kannst du bei deinem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dann bekommst du einen Schein ausgestellt, mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst, der dich dann (weitgehend) kostenfrei berät. Infos: https://service.justiz.de/beratungshilfe

Zum Thema Fangprämie: Die halte ich für rechtswidrig. Du hast mit Kaufland KEINEN Vertrag abgeschlossen, der dich zur Zahlung der Fangprämie verpflichtet, oder? Entsprechend würde ich argumentieren: Du hast keinen Vertrag abgeschlossen, der dich zur Zahlung verpflichtet. Punkt.

Wenn du Post von Kaufland bekommst, indem sie die Fangprämie von dir haben wollen, dann ...

1. widerspreche schriftlich (am besten per Einschreiben) und

2. zeige Kaufland wegen versuchtem Betrug (§ 263 StGB) an. Kannst du bei der Polizei (ggf. Online-Wache) oder Staatsanwaltschaft machen. Ich würde die Strafanzeige direkt per Einschreiben an die Staatsanwaltschaft schicken.

EinfachMensch23 
Fragesteller
 21.02.2024, 00:18

Das ist doch mal eine wirklich hilfreiche Antwort, du kriegst ein Hilfreich von mir, dankeschön!

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verreisterNutzer  20.04.2024, 10:11

Also Fangprämien bis 50 Euro sind gerichtssicher. Die muss man zahlen, da man die AGBs mit Betreten des geschäftes akzeptiert und auf eine etwaige Fangprämie mit Schildern hingewiesen wird.

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In erster Linie Hausverbot und dann ein Bußgeld.

EinfachMensch23 
Fragesteller
 20.02.2024, 23:28

Wie viel Bußgeld wird das genau sein?

Danke für die schnelle Antwort!

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Ich wurde bei einer Sache im Wert von 120€ erwischt, die haben gesagt Polizei kommt aber dann wird mein Vater angerufen und dann war alles okay. Hab auch kein Brief bekommen das heißt musste auch kein Bußgeld bezahlen aber bin nicht volljährig weiß kicht wie das bei dir ist

Jesko224  20.02.2024, 23:33

Mit 13 kann man auch keine echte Strafe bekommen. Erste Konsequenzen gibt es erst ab 14. Die fallen dann aber schon recht stark aus.

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Julius132  20.02.2024, 23:34
@Jesko224

Man kann aber im Vorstrafenregister eingetragen werden glaub ich

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Jesko224  20.02.2024, 23:39
@Julius132

Selbst das können sie glaube ich nicht. Theoretisch kann man also einen 13 Jährigen überall hinschicken und klauen lassen...

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Julius132  20.02.2024, 23:40
@Jesko224

hä oha wusste ich garnicht. Hatte Angst das mich das mal irgendwann bei meiner jobwahl beeinflussen wird, aber ich klaue eh nicht mehr

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Jesko224  20.02.2024, 23:41
@Julius132

Hoffe ich. 120€ ist ja schon eine gewisse Summe an Geld.

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Bommelchen00  21.02.2024, 13:07
@Jesko224

Na super! 👍

Das kannte ich von meinen Söhnen auch, das heißt du bist in den so genanten Rüpeljahren.

Hoffentlich gibt es von den Eltern Konsequenzen.

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