Kaufland geklaut und erwischt?
Ich wurde vor circa. einer halben Stunde beim Ladendiebstahl im Kaufland erwischt, der Wert der geklauten Ware liegt unter 5€, eine Anzeige wird auf jeden Fall erstattet.
Ich bin nicht vorbestraft und habe sonst noch nie bei Kaufland geklaut, ich bin 23 Jahre alt und habe mich auch entschuldigt, was wird auf mich zukommen?
Zum Beispiel Fangprämie und weitere Folgen der Anzeige..
3 Antworten
Von Seiten des Geschäftes wird meist ein Hausverbot ausgesprochen.
Da Du erwachsen bist, wird der Strafrahmen durch das StGB vorgegeben. Schau mal bei der Einzelnorm §242. Bei Dir dürfte es sich allerdings um einen minder schweren Fall handeln Geringfügigkeit), zumal Du, wie Du sagst noch nicht vorbestraft bist und es sich um einen geringen Wert handelt.
Derzeit wird die Grenze der Geringwertigkeit zwischen 25 und 30 Euro angenommen. Der Diebstahl geringwertiger Sachen, gem. § 248 a Strafgesetzbuch ist ein sogenanntes Antragsdelikt.
Also vorweg: Ich bin KEIN Jurist, deswegen sind meine Worte mit Vorsicht zu genießen.
Die Strafanzeige geht zu einem Gericht und dann wird das Verfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Falls doch ein Strafbefehl kommt: Wenn du zahlst, bist du rechtskräftig verurteilt. Wenn du widersprichst, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Wenn du wenig Geld hast und einen Anwalt willst, kannst du bei deinem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dann bekommst du einen Schein ausgestellt, mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst, der dich dann (weitgehend) kostenfrei berät. Infos: https://service.justiz.de/beratungshilfe
Zum Thema Fangprämie: Die halte ich für rechtswidrig. Du hast mit Kaufland KEINEN Vertrag abgeschlossen, der dich zur Zahlung der Fangprämie verpflichtet, oder? Entsprechend würde ich argumentieren: Du hast keinen Vertrag abgeschlossen, der dich zur Zahlung verpflichtet. Punkt.
Wenn du Post von Kaufland bekommst, indem sie die Fangprämie von dir haben wollen, dann ...
1. widerspreche schriftlich (am besten per Einschreiben) und
2. zeige Kaufland wegen versuchtem Betrug (§ 263 StGB) an. Kannst du bei der Polizei (ggf. Online-Wache) oder Staatsanwaltschaft machen. Ich würde die Strafanzeige direkt per Einschreiben an die Staatsanwaltschaft schicken.
Also Fangprämien bis 50 Euro sind gerichtssicher. Die muss man zahlen, da man die AGBs mit Betreten des geschäftes akzeptiert und auf eine etwaige Fangprämie mit Schildern hingewiesen wird.
Das ist doch mal eine wirklich hilfreiche Antwort, du kriegst ein Hilfreich von mir, dankeschön!
Ich wurde bei einer Sache im Wert von 120€ erwischt, die haben gesagt Polizei kommt aber dann wird mein Vater angerufen und dann war alles okay. Hab auch kein Brief bekommen das heißt musste auch kein Bußgeld bezahlen aber bin nicht volljährig weiß kicht wie das bei dir ist
Selbst das können sie glaube ich nicht. Theoretisch kann man also einen 13 Jährigen überall hinschicken und klauen lassen...
Na super! 👍
Das kannte ich von meinen Söhnen auch, das heißt du bist in den so genanten Rüpeljahren.
Hoffentlich gibt es von den Eltern Konsequenzen.
Mit 13 kann man auch keine echte Strafe bekommen. Erste Konsequenzen gibt es erst ab 14. Die fallen dann aber schon recht stark aus.