ladendiebstahl bei h&m - was jetzt?
ein freund und ich haben beim h&m sachen im wert von ungefähr 60-70€ geklaut und wurden erwischt. zugegeben haben wir vor der filialleitung nichts, und als die polizei gekommen ist haben wir weitere aussagen verweigert. videomaterial von der tat existiert nicht und es steht eigentlich aussage gegen aussage. nun will ich wissen - was passiert jetzt? die polizei hat gesagt es kommt ein brief aber was für einer kommt wurde nicht gesagt. was für eine strafe kommt auf uns zu (beide ersttäter)? müssen wir zur einer vorladung? kommt es ins führungszeugnis? und sollten wir uns einen anwalt für dieses delikt nehmen?
PS: wir sind 18 und 19 jahre alt
Wurde denn Diebesgut bei Euch sichergestellt? Und falls ja, habt ihr irgendwas zu dessen Herkunft gesagt?
wir haben halt davor ein paar klamotten gekauft und den rest in die tüte gepackt und als die leitung uns konfrontiert hat haben wir gesagt das wir die klamotten bezahlen wollten
3 Antworten
Sozialstunden sind wahrscheinlich.
Ihr könnt versuchen, das Verfahren einstellen zu lassen, gemäß StPO 153a - Einstellung gegen Auflagen und Weisungen.
Dazu tritt man mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt, und bietet dieser an, Auflagen und Weisungen zu erfüllen.
Wenn nach StPO 153a eingestellt wird, und nicht nach Paragraph 45, 47 JGG, wird auch die Einstellung des Verfahrens nicht ins Erziehungsregister übernommen.
Bei einer Verurteilung zu Sozialstunden erfolgt keine Eintragung ins Führungszeugnis, jedoch in das sogenannte Erziehungsregister - sofern das Jugendstrafrecht angewandt wird.
Die Einstellung des Verfahrens ist daher der beste Weg. Die Staatsanwaltschaft muss aber überzeugt sein, dass ihr die Tat nicht wiederholt und ihr die Auflagen erfüllt.
In dem Bezirk, wo die Straftat begangen wurde. Die Staatsanwaltschaften übernehmen meist Aufgaben mehrerer Landkreise. Schriftlich oder telefonisch kannst Du die Staatsanwaltschaft erreichen. Formuliere es aber so, dass du dich nicht selbst belastet. Du möchtest halt das Verfahren gemäß StPO 153a einstellen, und die Auflagen der Staatsanwaltschaft erfüllen.
du, vielen dank. du weist nicht wie sehr du mir grad damit hilfst. tausend dank
müssen wir zur einer vorladung? kommt es ins führungszeugnis? und sollten wir uns einen anwalt für dieses delikt nehmen?
ja, vmtl nein, nein
danke dir - würdest du zur vorladung gehen und aussagen?
Macht eh keinen Unterschied, verurteilt wirst du so oder so, wurdest ja auf frischer Tat ertappt
hm okay zur vorladung gehe ich glaub ich safe nicht vor allem ohne anwalt. glaubst du wir kommen mit einer geldstrafe davon?
Bist du blöd oder so?
Für was willst du einen Anwalt? Hast du zu viel Geld oder was?
Du wurdest auf FRISCHER TAT ERTAPPT. Du wirst so oder so verurteilt.
ja junge ich weiß aber ein anwalt kann immer was bewirken vor allem da es ein erstdelikt ist
So ein Blödsinn... Lass sein den Quatsch, dann zahlst du nur viel Geld für nix...
Ihr werdet vorgeladen.
Aussage gegen Aussage heißt erstmal gar nichts, der Richter kann eure Aussagen anzweifeln und euch trotzdem verurteilen.
Sollte euch eine Einstellung nach § 153a angeboten werden, solltet ihr das annehmen und nicht glauben in einem Hauptverfahren freigesprochen zu werden.
Dann kommt auch nichts ins Führungszeugnis.
glaubst du wir sollten tatsächlich zur vorladung gehen und aussagen weil viele anwälte eigentlich davon abraten überhaupt erst dort aufzutauchen?
Also wenn ihr alles blockt, kommt ihr sicher vor den Richter. Geht zum Anwalt und lasst euch beraten.
omg vielen dank!! und mit der Staatsanwaltschaft tritt man wie in den kontakt? ich will so wenig wie möglich mit der polizei kommunizieren und such anwaltskosten sparen - kann ich dann einfach selbst auf den staatsanwalt zugehen?