Den Grund für den Schwindel und die Angstzustände kann der Arzt ermitteln. Vielleicht organische, aber vielleicht psychosomatische Gründe.

Dein Arzt kann dich dazu beraten.

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ALG-2 ist an Bedingungen geknüpft. Hartz-IV wird somit nicht bedingungslos ausgezahlt.

Die Person muss mindestens 3 Stunden arbeiten können, muss hilfebedürftig sein, und muss mit dem Jobcenter kooperieren. Weitere Voraussetzungen kannst Du hier nachlesen:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Obdachlosigkeit hat vielerlei Gründe. Auch Krankheiten spielen teilweise dabei mit eine Rolle. Wer gesundheitliche Probleme (z. B. seelische Probleme, Drogenabhängigkeit) hat, und nicht mit dem Jobcenter kooperiert, kann nur schwer Leistungen erhalten.

Obwohl Deutschland ein Sozialstaat ist, werden Sozialleistungen an Bedingungen/Voraussetzungen geknüpft.

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Wenn der Ruhepuls nicht sinkt, empfehle ich ein Krankenhaus aufzusuchen, um ernsthafte Schäden am Herzen zu verhindern. Der Puls wurde richtig gemessen nehme ich mal an.

Der Puls ist dringend behandlungsbedürftig. Sage deinen Eltern mal Bescheid. Diese sollen mal bitte den Puls messen.

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Bei StGB 263a Computerbetrug handelt es sich um ein Vergehen.

Vergehen sind einstellbar, wenn dem die Staatsanwaltschaft zustimmt.

Wenn du der Geschädigten die 500 Euro zurückzahlst - am besten in einer Summe, dann ist das eine Ausgangssituation, die eine Einstellung wahrscheinlicher macht.

Es gibt den StPO 153a, Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen. Dieser Paragraph ist ein mächtiges Instrument. Wenn du also genügend Geld hast, oder ihr das Geld schnell zurückzahlst, kannst du die Staatsanwaltschaft darum bitten, einzustellen nach StPO 153a.

Du kannst aber auch beispielsweise 700 Euro anbieten, 500 Euro für die Geschädigte, 200 Euro als Geldbuße für die Einstellung des Verfahrens. So würde ich das machen. Notfalls eine Ratenzahlung. Wende dich dazu an die Staatsanwaltschaft.

Ansonsten gilt:

StGB 263a Computerbetrug:

Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft. (bei Erwachsenenstrafrecht)

Sozialstunden, Jugendarrest oder Haft (bei Jugendstrafrecht)

https://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt2/computerbetrug.html (Absatz Maestro-Karte)

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Ohne identifizierbare Fingerabdrücke wird normalerweise kein Personalausweis ausgestellt, es sei denn es ist medizinisch begründet. Siehe:

Personalausweisgesetz § 5 Absatz 9
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert. Fingerabdrücke sind nicht zu speichern, wenn die Abnahme der Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

Bei keiner medizinischer Notwendigkeit, also Vorsätzlichkeit ist davon auszugehen, dass kein Personalausweis ausgestellt wird.

Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html

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Sowohl der Optiker, als auch ein Augenarzt kann die Sehstärke messen. Der Optiker kann auch erklären, wie man Kontaktlinsen richtig in das Auge einsetzt.

Es gibt Tageslinsen, Monatslinsen, Jahreslinsen. Es gibt aber auch Monatslinsen, die man auch über die Nacht tragen kann. (Night&Day Linsen)

Ein Optiker kann dich dazu beraten, z. B. Apollo Optik oder Fielmann.

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Eine Pilzinfektion wird durch Pilze ausgelöst. Häufiger Krankheitserreger ist der Candida albicans.

Bei 50 Prozent der gesunden Menschen ist er in der Mundhöhle oder im Darm nachweisbar. Symptome treten daher bei immungeschwächten Personen auf.

HIV ist nicht die Ursache des Pilzes, aber HIV begünstigt eine Vermehrung des Pilzes.

Bei Vorliegen einer Pilzinfektion kann der Arzt dagegen etwas verschreiben. Der Arzt stellt jedoch die genaue Diagnose.

Quellen und weitere Informationen:

https://www.netdoktor.de/krankheiten/soor/mundsoor/

https://www.gesundheitsinformation.de/pilzinfektion-der-mundhoehle-orale-candidose.html

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Nein, das ist nicht möglich. Die Freigaben im Kino sind rechtlich bindend.

Ausnahme: Bei Filmen mit FSK12 dürfen erwachsene sorgeberechtigte Personen (z.B. Eltern) ihre Kinder begleiten.

Eine festgesetzte Altersbeschränkung ist laut Jugendschutzgesetz im Kino eine absolute Pflicht, wenn Filme öffentlich vorgeführt werden sollen.
Geht es um das Jugendschutzgesetz im Kino ist die Bewertung „FSK ab 12 Jahren“ ein Sonderfall. Mit personensorgeberechtigten Begleitern, oft sind das die Eltern, dürfen auch sechsjährige Kinder diese Filme besuchen. Bei anderen Beschränkungen ist das nicht möglich. Ist also ein Film ab 16 freigegeben, gilt: Mit Begleitperson oder ohne, es ist nicht möglich, einen Kinofilm ab 16 schon mit 15 zu sehen.

Quellen:

https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-kino/

https://www.cinemaxx.de/informationen/fsk-und-jugendschutz

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Du kannst die Straftat bei der Polizei anzeigen.

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Außerdem kann die Arbeitskollegin gekündigt werden.

Mehr Informationen dazu:

https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html

https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-wegen-taetlichkeit

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Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) trat am 01. Dezember 2021 in Kraft. Seitdem kann man die Zahlungen mindern, wenn der Telekommunikationsanbieter der versprochenen Leistung nicht nachkommt.

Viele Internetkunden haben und hatten das Problem, dass die versprochene Geschwindigkeit nicht erreicht wird oder wurde.

Rechtlich rückwirkend Geld einzufordern in dieser Thematik ist schwierig. Denn man muss als Kunde mit mangelndem Produkt, den Dienstleister darauf aufmerksam machen (mahnen). Auch müsstest du beweisen, dass die Geschwindigkeit nicht erreicht wurde. Auch konnten sich Provider oftmals rauswinden, da sie schrieben "bis zu 50 Mbit/s."

Es hat sich also seit dem 01. Dezember 2021 viel getan. Nun agieren die Provider - denn mit der Novelle des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben die Kunden deutlich mehr Rechte gegenüber dem Dienstleister. Die Abweichung zur geworbenen Internetleistung darf nur noch gering sein.

Mehr Informationen dazu:

https://www.techbook.de/connectivity/tkg-novelle-aenderung-vertrag

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/134-scheuer-tkg-novelle-tritt-in-kraft.html

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Es handelt sich um Programme, die Daten beziehen, aber auch Daten teilen. (Peer to Peer)

Wenn legale Programme geteilt werden, ist das kein Problem.

Oftmals wurden diese Programme aber genutzt, um urheberrechtliche-geschützte Werke herunterzuladen, aber auch hochzuladen.

Deswegen standen und stehen diese Programme in der Kritik. Das Herunterladen und Teilen von urheberrechtlich-geschützten Werken ist nämlich strafbar.

Mehr Informationen dazu:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Peer-to-Peer

https://de.m.wikipedia.org/wiki/BearShare

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Moin,

es gibt keine gesetzliche Speicherfrist.

Aber viele Provider speichern die IP-Adresse trotzdem um sich rechtlich abzusichern. Denn diese Möglichkeit besteht im Zuge der Rechung stellen.

Einige speichern 2 Wochen, andere 1 Woche. Ich würde also sagen: wenige Wochen.

Bist Du Opfer einer Straftat, muss du sofort der Polizei/Staatsanwaltschaft alle Informationen übergeben, damit diese schnell einen richterlichen Beschluss einholen kann und die IP-Adresse ermitteln kann.

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Moin,

die Schwere Körperverletzung, StGB 226 ist ein Verbrechen.

Verbrechen werden nicht unter 1 Jahr bestraft, außer in minderschweren Fällen. Der Versuch bei Verbrechen ist strafbar.

Der Tatvorwurf ist ernst. Bitte hole dir einen Anwalt.

Quelle:

1.) https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

Absatz 1

2.) https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schwere_K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)#Versuch

Der Versuch ist strafbar. Es handelt sich um ein Verbrechen, nicht um ein Vergehen.

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4

Alle aufgelisteten Sprüche sind gut. Jedoch sind Nummer 4 und Nummer 7 sehr stimmig.

Ich tendiere aber mehr zu Nummer 4 - da es meiner Meinung nach, am meisten zutrifft und gut formuliert ist.

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Empathie hat etwas mit der Erziehung zu tun. Unterscheiden zu können, was richtig und was falsch ist.

Aber es hat auch etwas mit Bildung und Intelligenz zu tun. Sich in andere Menschen hineinversetzen zu können - emotionale Intelligenz.

Aber auch Erfahrungen helfen, besser Menschen zu verstehen. Jemand, der z. B. obdachlos ist, weiß wie schwer und hart das Leben sein kann.

Menschen, die empathielos sind, haben daher andere charakterliche Eigenschaften.

Doch scheinbar sind sehr viele Menschen nicht so und ich frage mich oft warum.

Wegen den oben genannten Eigenschaften - Menschen unterscheiden sich.

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