Vorladung Zeuge Polizei Gefährdung Straßenverkehr?
Hallo ich habe eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei erhalten Gefährdung im Straßenverkehr überholvorgang jedoch um das Auto wo es geht ist mein Auto warum muss ich da als Zeuge aussagen was passiert wenn ich nicht Aussage wird das Verfahren dann eingestellt und was kommt dann ?
5 Antworten
Du bist nur verpflichtet zu erscheinen, wenn der Vorladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Das müsste dann auch auf der Vorladung draufstehen. Wenn nicht dann nicht.
Wenn du nicht erscheinst, dann wird die Akte erstmal ohne deine Aussage zur Staatsanwaltschaft gegeben. Da kann es dann passieren, dass man auf deine Aussage verzichtet oder, dass die Staatsanwaltschaft die Polizei beauftragt dich vorzuladen.
Dann würde der Fall eintreten, dass du in jedem Fall verpflichtet bist zu erscheinen und Auszusagen. Tust du das nicht kann auch Zwang folgen in Form von Geld oder ultima Ratio sogar erzwingungshaft.
Stimmt nicht, denn die Akte kommt von der Staatsanwaltschaft.
Nope. Die Polizei fertigt eine Ermittlungsakte über ihre getätigten Ermittlungen und gewonnene Erkenntnisse an und diese wird dann an die Staatsanwaltschaft geschickt zur weiteren Entscheidung.
Woher sonst sollte die Staatsanwaltschaft denn Kenntnis von der Lage haben?
Das steht mittlerweile in über 90 % der Zeugenladungen
So ein Unsinn. Offenbar hast du noch nicht viele Vorladungen von der Polizei gesehen.
Nope. Die Polizei fertigt eine Ermittlungsakte
Nö, die Polizei nimmt eine Anzeige auf und sendet diese unverzüglich an die zuständige Staatsanwaltschaft, denn Diese, und nur Diese, entscheidet ob es überhaupt ein Ermittlungsverfahren gibt.
Woher sonst sollte die Staatsanwaltschaft denn Kenntnis von der Lage haben?
Na durch die Polizei, steht doch hier oben drüber.
So ein Unsinn. Offenbar hast du noch nicht viele Vorladungen von der Polizei gesehen.
Hat sich was mit Unsinn. Ich gehe jede Wette mit Dir ein das ich schon mehr Polizeivorlagen, Prozessvorlagen und was in dem Bereich noch so gibt gesehen habe als Du. Inklusive der Einladungen die ab uns an mal selbst bekommen habe.
Nö, die Polizei nimmt eine Anzeige auf und sendet diese unverzüglich an die zuständige Staatsanwaltschaft, denn Diese, und nur Diese, entscheidet ob es überhaupt ein Ermittlungsverfahren gibt.
Nicht ganz. Die Polizeibeamten vor Ort (meistens Wachdienst/Streife) nehmen die Anzeige auf. Diese wird dann zur Sachbearbeitung an die Kriminalpolizei geschickt. Die Ermittelt dann (lädt Zeugen vor usw.) und gibt die Erkenntnisse in Form einer Akte an die Staatsanwaltschaft.
Und da kommt dann der Punkt von dir ins Spiel. Nur die Staatsanwaltschaft darf entscheiden wie es weitergeht. Da hast du vollkommen recht. Ob eingestellt oder angeklagt wird oder was auch immer.
Aber um diese Entscheidung treffen zu können benötigt sie Informationen. Solche Infos sind aus einer Strafanzeige nicht zu entnehmen. Die ist nur wenige Seiten lang, wovon auch nur ein Teil aus Sachverhalt besteht. Daher ist die Staatsanwaltschaft auf die Ergebnisse aus der Ermittlungsakte angewiesen.
Die Polizeibeamten vor Ort (meistens Wachdienst/Streife) nehmen die Anzeige auf.
Soweit richtig.
Diese wird dann zur Sachbearbeitung an die Kriminalpolizei geschickt.
Nö, die geht an den Staatsanwalt, denn, wie bereits geschrieben nur der Staatsanwalt kann entscheiden was damit geschieht.
Aber um diese Entscheidung treffen zu können benötigt sie Informationen.
Richtig und diese Informationen, deren Art und Umfang, fordert sie dann von der Polizei an.
Nur so wird es gehandhabt.
Wenn das so ist, dann mache ich meinen Job offenbar seit mehreren Jahren falsch, indem ich die Anzeigen zur Weiterbearbeitung zur Kripo schicke statt zur Staatsanwaltschaft. Genau wie zig Kollegen. Iwie hat sich aber noch keiner beschwert darüber.
Und was genau ist deine Informationsquelle?
Job offenbar seit mehreren Jahren falsch, indem ich die Anzeigen zur Weiterbearbeitung zur Kripo schicke statt zur Staatsanwaltschaft.
Das muss nicht falsch sein, es gehen die Anzeigen dann von dort zusammen mit allen anderen Sachen an die StA. Eigene Ermittlungen sind im Grunde gar nicht grossartig gewünscht und vor allem nicht notwendig. Ich habe das schon stocksauere Staatsanwälte erlebt.
Vor allem bei Kleinkriminalität muss man sich nicht mehr Arbeit machen als man muss. Ein Grundsatz der für Beamte besonders gilt.
Und was genau ist deine Informationsquelle?
Mein ehemaliger Beruf.
Zunächstmal müssen sie bei einer rein polizeilichen Vorladung nicht folgen. Das wäre nur der Fall, wenn der Ladung ein Antrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§163 Abs 3 StPO).
https://dejure.org/gesetze/StPO/163.html
Die Staatsanwaltschaft verfolgt grundsätzlich Straftaten. Ordnungswidrigkeiten werden von der Staatsanwaltschaft nur im Zusammenhang mit Straftaten verfolgt. Heißt wenn der Ladung ein Antrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, geht es um eine mögliche Straftat und nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit. Für den unwahrscheinliche Fall, das dem so ist, sollten sie unbedinkt einen Anwalt hinzuziehen, sofern sie ihren Führerschein noch brauchen.
warum muss ich da als Zeuge aussagen
Vermutlich weil die Polizei noch nicht weis ob sie der Fahrer waren.
was passiert wenn ich nicht Aussage wird das Verfahren dann eingestellt und was kommt dann ?
Die Polizei wird versuchen den Fahrer zu ermitteln. Ist das erfolglos, kann es passieren, das ihnen das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt wird. Allerdings müßte auch erstmal der Sachverhalt geklärt werden.
Da es in jeden Fall um Punkte gehen dürfte, sollten sie sich überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Das kostet Geld, welches in der Regel nicht erstattet wird.
Das wäre nur der Fall, wenn der Ladung ein Antrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§163 Abs 3 StPO).
Das ist in mehr als 90 % der Fälle der Fall und steht auch auf der Zeugenladung und ist auch an dem Aktenzeichen zu erkennen. Nur in wenigen Fällen befragt die Polizei Zeugen selbstständig. Das kommt z. B. noch an Tatorten vor, da muss man nicht aussagen.
geht es um eine mögliche Straftat und nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit. Für den unwahrscheinliche Fall, das dem so ist
So unwahrscheinlich ist das nicht, es könnte sich nämlich um diesen Verdacht handeln:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html
sollten sie unbedinkt einen Anwalt hinzuziehen, sofern sie ihren Führerschein noch brauchen.
Nun mal nicht gleich über das Ziel hinausschiessen, Anwaltshonorare in Strafsachen haben es in sich. Da geht zu Anfang unter 500 Euronen nichts, zumal das schonmal etwas ist mit dem man einen zumindest einen Teil der Geldstrafe oder des Bussgelds bezahlen kann. Da ist es besser zunächst den Rat zu befolgen den man vom Anwalt ohnehin erhält: Klappe halten und nicht aussagen.
Ist das erfolglos, kann es passieren, das ihnen das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt wird.
Das wird beim ersten Mal nicht passieren, es wird ihm aber sehr wahrscheinlich angedroht.. Allerdings sollte man es damit nicht übertreiben, spätestens beim nächsten Mal wird diese Anordnung wahrscheinlcher.
warum muss ich da als Zeuge aussagen
Du musst gar nichts aussagen. Du kannst aussagen. Wahrscheinlich wird angenommen, dass du gefahren bist. Dann bist du schnell Beschuldigter.
Das Verfahren wird sicher nicht eingestellt, nur weil du nichts dazu aussagt.
Wenn du nicht aussagt, ergeht ein Bußgeldbescheid, oder der Staatsanwalt erhebt Anklage, weil es sich um eine Straftat handelt.
Du bist gefährlich überholt worden?
Dann wird jemand anders den Überholer angezeigt haben.
Geh hin und sag aus, was du gesehen hast.
Kann es vielleicht sein das Du gerade mal nicht der Fahrer warst?
Grundsätzlich musst Du als Zeuge aussagen und als solcher auch der Ladung Folge leisten. Allerdings musst Du nichts aussagen womit Du Dich selbst belasten könntest.
Geh also zur Vernehmung und sobald klar ist das Du hier Beschuldigter bist verweigere die Aussage, gleiches gilt auch wenn Du damit Famihienangehörige beschuldigen könntest.
Grundsätzlich musst Du als Zeuge aussagen
Nein. Diese Pflicht gibt es nur vor Gericht. Aber erscheinen muss er.
Nein, das gibt es für Zeugen bereits seit 2017 nicht mehr.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html
Abs. 3
Das steht mittlerweile in über 90 % der Zeugenladungen, denn das hier:
Stimmt nicht, denn die Akte kommt von der Staatsanwaltschaft.