Das kann man pauschal nicht sagen, da es unendlich viele Möglichkeiten gibt.

Die kurze sehr vereinfachte Antwort ist im Grunde: dann wenn es nicht anders geht. Und wann das der Fall ist, ist eben immer vom konkreten Einzelfall abhängig —> daher allgemeingültige Antwort unmöglich

Wenn man z.B. körperlich definitiv unterlegen ist und die nächst stärkere Verteidigungsmöglichkeit z.B. eine Pistole ist, dann kann auch die Pistole das mildeste wirksame Verteidigungsmittel sein das im Moment zur Verfügung steht.

Juristisch betrachtet gehört dazu zwar noch mehr, aber ich denke das würde den Rahmen hier sprengen.

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Nein wenn du es abgebrochen hast, wird keine Anruf aufgebaut worden sein.

Wird ein Notruf aufgebaut und wieder unterbrochen versucht die Leitstelle eigentlich immer zurückzurufen, denn es könnte ja auch sein, dass der Notruf selbst auch ungewollt abgebrochen wurde. Passiert das nicht, hast du wahrscheinlich rechtzeitig abgebrochen.

Außerdem selbst wenn man im Ende wirklich einen Notruf abgesetzt hätte: dort sitzen auch Menschen am anderen Ende. Hätte man dort die Lage erklärt wäre das Thema aller Wahrscheinlichkeit nach gegessen.

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In der Regel ziehen die das bis zum Ende durch. Aus nem ganz einfachen Grund: diejenigen die das Bearbeiten machen oft nichts anderes außer Bußgeldverfahren. Das ist dann deren einzige Aufgabe.

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Also grundsätzlich: ja man kann auch für Kommentare angezeigt werden. Gesetze gelten auch im Internet und auch dafür kann man belangt werden.

In diesem Fall liegt nach meiner Auffassung aber nichts strafbares vor. Da wird also nicht kommen würde ich mal stark vermuten.

Hättet ihr jetzt sonst was an Beleidigungen oder so da hingeschrieben, würde das wieder anders aussehen.

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Eine Ampel funktioniert immer in Verbindung mit der Haltelinie.

Ein Rotlichverstoß wäre es nur dann gewesen, wenn du bei Rot zeigender Ampel über die Haltelinie gefahren wärst. Da das nicht der Fall war, war es kein Verstoß.

Blinkt die Ampel gelb ist sie defekt oder außer Betrieb (haben manche z.B. Nachts). In diesem Fall gilt nicht die Ampel, sondern die Beschilderung.

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Weiß es nicht. Es ist die Mechanik die so gebaut ist, dass automatisch die Drehzahlunterschiede ausgeglichen werden.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: würdest du mit dem rechten Rad festgefahren und das linke wäre auf Asphalt, würde der Wagen trotzdem stecken bleiben, da die Mechanik im Differential keine Kraft auf das Rad auf dem Asphalt übertragen könnte.

Solche Probleme treten eben dadurch auf, dass das Differential sowas nicht aktiv steuern kann. Es passiert einfach aufgrund der Bauart

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Manche Anbauteile sind zum freien verbauen zugelassen, dann muss man damit nicht zum TÜV. Diese Teile haben, wie Lachenpur schon sagte, eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE).

Zu beachten ist dabei aber, dass pro Baugruppe nur ein Teil mit ABE zugelassen ist. Man dürfte also nicht Fahrwerk und Felge mit ABE kombinieren. Grund dafür ist, dass die ABE nur dann gilt, wenn der Rest der Baugruppe im Originalzustand ist. Möchte man das kombinieren, muss man wieder zum TÜV.

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Ich finde Datenschutz grundsätzlich wichtig, finde die Ausgestaltung sollte aber doch anders sein und mehr mit gesundem Menschenverstand.

Finde es z.B. nicht gut, dass vielen Behörden in Sachen Kriminalitätsbekämpfung und Terrorvorbeugung durch Datenschutz teils unüberwindbare Steine in den Weg gelegt werden. Die Behörden könnten mit dem jetzigen Stand der Technik sehr viel, sie dürfen es aber nicht.

Da sich an diesem Punkt bestimmt schon wieder einige getriggert fühlen betone ich, dass es hier um Verfolgung schwerer Straftaten, organisierter Kriminalität und Terrorismus gehen soll und nicht um den Falschparker mit einem Überwachungsnetz vom SEK verhaften zu lassen.

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Strafanzeige, was machen?

Hallo, ich beziehe mich bei dieser Frage auf meine letzte Frage, bei der es um die Strafanzeige an meinen Vater ging. https://www.gutefrage.net/frage/wurde-mein-vater-angezeigt
Zusammengefasst hat mein 70-jähriger, etwas seniler Vater seine Karte verloren, wusste das nicht und ist in den Bus eingestiegen. Er konnte bei der Kontrolle kein Ticket vorzeigen, wurde wütend als ihm Schwarzfahren vorgeworfen wurde und hat mit den Kontrolleuren verbal gestritten. Er bekam dann eine Rechnung für 60€

Das ist an einem Freitag passiert. Ich habe am darauf folgenden Montag bei dem Busbetrieb angerufen, die Situation geschildert und die 60€ mit Echtzeitüberweisung sofort gezahlt, mit Bestätigung des Bearbeiters dass das Geld ankam. Die Karte konnte es bis heute nicht finden, sonst hätte er lediglich 10€ zahlen müssen.

Er hat mir gestern weitere Fotos zu der Strafanzeige gesendet (erstes Foto bei der ersten Frage sichtbar). In den folgenden Seiten muss mein Vater eine dieser Optionen ankreuzen:

• Ich möchte mich äußern (bei dieser Option würden wir alles wie hier äußern und darauf hoffen, dass der Vorsatz für die Strafe damit nicht gegeben ist).

• Ich gebe die Straftat zu

▪︎ Ich gebe die Straftat nicht zu

▪︎ Ich möchte mich nicht äußern

▪︎ Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden 

Was wäre in diesem Fall die beste Option. Wie hoch wäre die Geldstrafe bei nicht Einstellung oder die Geldauflage in der letzten Option ?

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Dir wird hier niemand eine exakte Antwort darauf geben können, da die übliche Antwort bei solche Juristereien „es kommt drauf an“ ist.

Entsprechend wird der Weg zum Anwalt ratsam sein. Falls ihr euch für den Anwalt entscheidet wäre die Option „Ich möchte mich nicht äußern“. Das bedeutet auch nicht, dass ihr nie die Gelegenheit bekommen werdet euch zu Äußern, sondern nur bei der Polizei. Womöglich stellt der Staatsanwalt die Sache sowieso ein und spätestens vor Gericht könnte man die Geschichte so vortragen.

Gibt man die Straftat zu, ohne dass die Staatsanwaltschaft überhaupt vor hatte die Sache zur Anklage zu bringen ist daher meiner ganz persönlichen Auffassung nach ein Eigentor. Aber ich bin wie gesagt kein Anwalt und kann daher auch nur meine Laienhafte Einstellung zu der Sache geben (die bitte nicht als Rechtsberatung verstanden werden soll).

Wichtig: der Anwalt kann auch erst aufgesucht werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Sache zur Anklage bringt. Man kann auch warten und erstmal auf Einstellung hoffen wenn man nicht voreilig Geld ausgeben will.

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Die Regeln auf Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel haben sich nicht geändert.

Das hat nämlich nichts mit dem verbot der Substanz, sondern mit dem Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit zu tun.

Alkohol ist z.B. ja auch legal und trotzdem am Steuer verboten.

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Nein das Spiel spawnt dann automatisch dort Gegner. Das Skript funktioniert so, dass sie dich früher oder später erschießen.

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Ermittlungsverfahren dennoch bewerben?

Momentan wird gegen mich ermittelt, wegen Häuslicher Gewalt.

Zusammenfassung: Mein ältere Bruder wurde aggressiv und ist auf mich losgegangen. Ich habe erst angefangen zu schlagen, als ich dachte, er würde unsere Mutter angreifen. Später kam die Polizei, aber wir beide haben die Anzeige für Körperverletzung zurückgezogen.
Die Polizei hat uns beide angezeigt wegen Häuslicher Gewalt.

Ich möchte mich bei der Bundeswehr bewerben als Soldat auf Zeit, aber wegen ein laufendes Ermittlungsverfahren, weiß ich nicht, ob ich mich jetzt bewerben sollte, da mir erzählt wurde, dass sie mich wahrscheinlich ablehnen werden.
Ich weiß auch nicht wie lange es dauern wird bis das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Mir wurde erzählt, dass es höchstwahrscheinlich zur keine Anzeige oder sonstiges kommt, wegen zu wenigen Beweisen, und da es auch keine Opfers gab in dieser Situation.

Ich habe diese Woche auch bei dem zuständigen Sachbearbeiter angerufen, er meinte, er hätte am Montag die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, aber mir nicht gesagt wie lange es noch dauern wird.

Ich habe mir gedacht, dass ich diese oder nächste Woche die Formulare für die Bewerbung der Bundeswehr absende. vielleicht, würde bis zum Auswahlverfahren, dass Ermittlungsverfahren eingestellt werden, aber ich weiß nicht, was passieren wird, wenn das nicht der Fall sein sollte und ich abgelehnt werde.
Könnte ich mich danach nochmal bei der Bundeswehr bewerben, und wenn ja, wann könnte ich mich wieder bewerben?
Wie wahrscheinlich ist es, dass sie mich ablehnen?

Ich habe es bei der Bewerbung angegeben, dass gegen mich ermittelt wird und werde es auch erwähnen.

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Du musst, wie du bereits richtig gemerkt hast, jedes Verfahren angeben.

aber wir beide haben die Anzeige für Körperverletzung zurückgezogen.

Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen. Man kann nur den Strafantrag zurückziehen, d.h. das persönliche Interesse an der Strafverfolgung. In Fällen häuslicher Gewalt geht die Staatsanwaltschaft jedoch in der Regel von öffentlichem Interesse aus und verfolgt die Sache von Amts wegen. Es ist dann völlig irrelevant was ihr wollt.

Solange laufende Verfahren gegen dich bestehen ist das Einstellungsverfahren oder zumindest die Einstellung nicht möglich soweit ich weiß.

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Ist ein Inkassoschreiben per E-Mail wirksam?

Hey Leute!!

Ich habe vor ca. 2 Wochen eine E-Mail von einem Inkassounternehmen bekommen, die mich zu einer Zahlung auffordern. Die Inkassofirma wurde von einem großen Finanzdienstleister beauftragt und ich habe das E-Mail Postfach wirklich nur für diesen Account. Da ich schon lange "Kunde" bei dem Unternehmen bin und nie so wichtige E-Mails wie diese hier bekommen habe, bin ich nur ein paar mal im Monat maximal in dem Postfach.

Bezahlen hätte ich die Forderung bis gestern gemusst, aber ich habe wie gesagt das Postfach bis jetzt nicht geöffnet. Da die Frist abgelaufen ist und seit 1 Woche auch Zinsen hinzukamen, frage ich mich inwiefern das rechtlich überhaupt in Ordnung ist?! Denn Inkassoschreiben oder Mahnungen kriegt man ja häufig über E-Mail, bei Nicht-Antworten oder zur Sicherheit bekommt man aber zusätzlich noch einen Brief. Alle anderen E-Mail Postfächer checke ich auch jeden Tag, aber in dem Fall lag ja kein Grund vor. Die Inkasso E-Mail war auch nicht irgendwie besonders hervorgehoben, sie sah aus wie jede andere E-Mail von dem Unternehmen, wovon ich täglich 20 Stück bekomme.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Denn ich will eigentlich auf den Brief warten und dann natürlich widersprechen und im Internet habe ich nur gefunden dass ein Verbraucher nicht täglich seine E-Mails checken muss und daher eine Mahnung per E-Mail vor Gericht nicht standhalten würde, da das Inkasso nicht beweisen könne, dass ich die E-Mail empfangen/gelesen hab.

Danke :)

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Grundsätzlich ist die Kommunikation per E-Mail rechtlich gültig.

Wenn du bei einem Dienstleister eine E-Mail Adresse hinterlegst und selbst angibst darüber erreichbar zu sein, dann würde ich nach meiner persönlichen Auffassung auch erwarten dich darüber erreichen zu können.

Insofern dürfte die Forderung per E-Mail völlig legitim sein.

Im übrigen weißt du selbst am besten, was du wem schuldest. Wenn an die Forderung begründet ist, würde ich da anrufen, den Irrtum aufklären und zahlen. Da die Gegenseite in aller Regel ja Interesse an einer Lösung hat, läuft das oft unproblematisch ab.

Ist es unbegründet dann widersprechen. Seriöse Inkassobüros bearbeiten keine bestrittenen Forderungen.

Das unklügste was man machen kann, ist die Sache zu ignorieren (diese ganzen Scam Inkassos mal ausgenommen). Erhält das Inkassobüro keine Antwort, gehen sie davon aus, dass du kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung hast und würden letztlich gerichtliche Schritte einleiten, welche du im Falle einer Entscheidung zu deren Gunsten zudem auch zahlen müsstest.

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Weil man nicht möchte, dass sich Leute nur dann an die Tempolimits halten, wenn sie von dem Blitzer wissen.

Diese Apps sind ein technisches Hilfsmittel und dienen eben genau dazu.

Zu deiner Frage unter den anderen Beiträgen, warum die Warnung im Radio dann nicht verboten sei: das ist eben kein technisches Hilfsmittel, wo du eine Anfrage stellst und das Gerät dir die Information gibt, sondern basiert auf dem Austausch zwischen Menschen. Das zu unterbinden wird schwierig.

Folgender (zugegeben etwas stumpfer) Vergleich, aus dem es womöglich etwas deutlicher wird: wenn du in einer Klausur aktiv einen Spicker oder sonstiges Hilfsmittel nutzt, ist es für dich verboten. Wenn die Person vor dir aber einfach so die Lösung vor sich hermurmelt, dann kann man dir dafür keinen Vorwurf machen, auch wenn du im Zweifel auch davon profitierst.

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