Strafzettel nach TÜV

8 Antworten

Zahlen. Widerspruch wird nicht anerkannt werden.

Viele Werkstätten bieten einen TÜV Check an, den Du lange im Voraus hättest planen können, dass er 4 Wochen vor TÜV Fälligkeit durchgeführt wird. Oft bieten diese Werkstätten ebenso an, dass die direkt "das Siegel ergattern".

Du hast die Dir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht genutzt und somit bist Du ohne TÜV (nicht auf dem Weg zur Prüfstelle) angehalten worden. Du hättest ab Folgemonat nicht weiter fahren dürfen.


Marjelle 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 18:51

Ja, ich war halt länger im Ausland, da kann sowas schon passieren...

Wiesel  20.05.2025, 18:55
@Marjelle

Vor mir brauchst Du Dich nicht rechtfertigen 😘.

Aber auch TÜV Fälligkeiten kann man im Smartphone Kalender abspeichern und Erinnerungen mehrfach festlegen. Bspw 6 Monate vorher TÜV bis xx/27 ... Termin zum Check machen.

Und sag mir nicht, dass Dein Smartphone zu Hause war 😁

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/hauptuntersuchung/hauptuntersuchung-auto-fristen

Was soll ich tun, wenn die HU während eines längeren Auslandsaufenthalts fällig wird?
Holen Sie die HU unverzüglich nach der ersten Wiedereinreise in die Bundesrepublik nach. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Ihnen als Halter*in infolge des überzogenen HU-Termins nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Deutschland mit gültiger HU verlassen und die HU nach Wiedereinreise nicht schuldhaft verzögert haben. Ausgenommen hiervon sind unter Umständen solche Fahrzeuge, die aufgrund sicherheitsgefährdender Mängel sofort stillzulegen wären. TÜV SÜD ist ungeachtet des Auslandsaufenthalts wie alle Überwachungsinstitutionen dazu angehalten, eine vertiefte Prüfung durchführen, sobald die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde.

IANAL: Ggf. kannst du das also anfechten, du hast ja eine Bestätigung, dass du dort warst, aber noch Mängel repariert werden mussten.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Naja, du hast ja noch keinen neuen TÜV ;-) Erst wenn die Plakette klebt...

Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Wagen ohne gültigen TÜV und somit ist das Bußgeld rechtmäßig.


Funship  20.05.2025, 21:23

Haste mal ne gesetzliche Grundlage?

Der Knackpunkt ist hier folgender: das du schon beim Tüv warst ist nicht relevant.

Warum ist das so? Du sagst selbst du hast die Plakette nicht erhalten. Relevant ist der Zeitpunkt der Kontrolle. Und wenn ich dich richtig verstanden habe, kannst du nur belegen, dass der Wagen zwar schon beim Tüv war, aber aufgrund von Mängeln nicht bestanden hat. Und genau dieser Zustand (zum Kontrollzeitpunkt keine bestandene Hauptuntersuchung) ist es ja, den man dir vorwirft und nicht, dass der Wagen nicht vorgeführt wurde.

Vielleicht anders gesagt: die Frist auf der Plakette besagt nicht, wann du beim Tüv zu erscheinen hast, sondern wann die Hauptuntersuchung bestanden sein muss.

Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass vom Gesetz her schon indirekt Kulanz eingeräumt wird, denn einen Strafzettel kann es frühestens nach 2 Monaten nach Fristablauf geben —> im Umkehrschluss kann die Bußgeldstelle aber genauso argumentieren es wäre genug Zeit gewesen.

Ich hoffe es ist klar was ich meine, falls nicht gerne Rückfragen.

Grundsätzlich gilt: Wenn der TÜV mehr als zwei Monate abgelaufen ist, kann ein Bußgeld verhängt werden. Bei einer Überschreitung von vier bis acht Monaten beträgt das Bußgeld 25 Euro.

Ein Einspruch könnte sich lohnen, wenn du nachweisen kannst, dass du bereits zur Hauptuntersuchung warst und nur auf die Nachprüfung wartest. Falls dein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle verkehrssicher war, könnte das ein Argument sein. Allerdings besteht das Risiko, dass der Einspruch abgelehnt wird und dann zusätzliche Gebühren anfallen.

Falls du unsicher bist, wäre eine Beratung durch einen Verkehrsrechtsexperten sinnvoll. Alternativ kannst du auch prüfen, ob die Bußgeldstelle kulant ist und eine Erklärung akzeptiert.


Marjelle 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 18:53

Hilfreichste Antwort bisher, nochmals danke!