Strafzettel wegen TÜV Plakette!?
Ich habe eine Frage, ich war vor zwei Wochen mit meinem kfz beim TÜV und habe bis auf einen kleinen Mängel den TÜV bestanden, ich habe dann 4 Wochen Zeit bekommen den Mangel zu beseitigen um die neue Plakette zu erhalten.
Heute habe ich einen Strafzettel am Auto hängen gehabt weil der TÜV abgelaufen ist. Muss ich das dan bezahlen oder soll ich dann einen Wiederspruch mit der Kopie der tüv Untersuchung bei der Stadt einreichen? Bringt das was oder muss ich das Knöllchen dann bezahlen?
Vielen Dank im voraus.
4 Antworten
Der Wagen hat den TÜV unter Auflagen (!) bestanden.
Erst wenn der Nachweis erbracht ist, ist der neue TÜV rechtsmäßig und du kriegst die Plakette. Würd ich jetzt logisch draus schließen, kann auch falsch sein.
Nein, nicht bestanden. Plakette gibt's erst nach Mängelbeseitigung und erfolgreicher NU.
"habe bis auf einen kleinen Mängel den TÜV bestanden, ich habe dann 4 Wochen Zeit bekommen den Mangel zu beseitigen um die neue Plakette zu erhalten."
Also erheblicher Mangel und nicht bestanden.
HU abgelaufen, du darfst das Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen.
Du hast den TÜV bestanden und da gibt es auch eine Plakette. Ist keine dran, wurde das vergessen. Dann lege den U Bericht beim Ordnungsamt vor und kläre das beim TÜV. Du hast nicht bestanden und keine Plakette erhalten was ok ist. Dann ebenfalls mit dem HU Bericht zum Amt.
habe bis auf einen kleinen Mängel den TÜV bestanden. So in seiner Frage.
Immer komplett lesen:
"habe dann 4 Wochen Zeit bekommen den Mangel zu beseitigen um die neue Plakette zu erhalten."
Siehst du, das ist widersprüchlich. Deshalb habe ich auch alle zwei Möglichkeiten geantwortet. Ich habe bestimmt 2 mal gelesen um mich zu vergewissern. Vermutungen kann ich nicht ab.
Dein Vorführungtermin interessiert niemand !
Da es für dich offensichtlich nicht möglich war eine bestandene HU/AU anhand einer Plakette zu belegen, wirst du jene 15/30/ 60€+1Punkt ganz sicher bezahlen Müssen !
Er hat keine Plakette bekommen, weil es ein EM war. Deshalb auch vier Wochen Zeit zur Mängelbeseitigung.