HU überzogen Strafe beim TÜV bezahlt und soll jetzt die selbe Strafe bei der Polizei bezahlen?

2 Antworten

Die 20 EUR, die Du beim TÜV bezahlt hast sind eine "Ergänzungsuntersuchungsgebühr gem Gebührenordnung Straßenverkehr".
Die hat der Gesetzgeber eingeführt, nachdem die Rückdatierung der Plakettenlaufzeit abgeschafft wurde.

Aus der Mängelstatistik hat sich ergeben, dass die Leute, die heute trotzdem noch überziehen, um sich einen Laufzeitvorteil zu verschaffen, Autos vorführen, bei denen der Prüfaufwand um durchschnittlich 20% höher ist.
Um diese Überziehungen zu unterbinden sieht die GebOStr diese Gebührt vor, wenn die HU Frist mehr als 2 Monate überschritten wurde.

Die Polizeit hingegen hat Dich wegen des Verstoßes der überzogenen HU verwarnt, das hat nichts miteinander zu tun,

irrtum, du warst schon bereits zu spät beim Tüv. damit fallen automatisch "Gebühren" an. hat nix mit der Polizei zu schaffen.

die 25€ gehen nicht an den Tüv. somit zahlst beides. somit hast du doch den Tüv bereits über 4 Monate überzogen.