TÜV abgelaufen, Mängelbericht von Polizei, Rückmeldung an die Zulassungsstelle über behobene Mängel?
Hallo,
ich bin mit abgelaufenem TÜV unterwegs gewesen und dabei von der Polizei gesichtet worden. Zuhause wieder angekommen (Auto steht auf Privatgrundstück) kamen Polizeibeamte und klemmten mir eine Postkarte hinter den Scheibenwischer:
Ein Mängelbericht mit Aufforderung zur Beseitigung der Mängel innerhalb 2 Wochen. Eine Bestätigung dessen ist möglich durch Dienststellen des TÜV und?/oder eine Polizeidienststelle, sofern die Mängelbeseitigung durch eine einfache Sichtprüfung festgestellt werden kann. Und Rücksendung der Karte an das Landratsamt innerhalb weiterer 3 Tage. Wenn ich die Karte nicht fristgerecht zurückschicke wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt. Zusätzlich eine Anzeige, welche wohl ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge hat. Das Bußgeld werde ich wohl zahlen müssen, darum geht es mir nicht. Und natürlich werde ich das Fahrzeug nicht mehr fahren.
Ich möchte das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz stehen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zum TÜV bringen. Mir also eine Stilllegung und Wiederzulassung ersparen. Eine Unterbringung in einer Garage wäre zur Not auch möglich.
Meine Fragen sind:
- Was hat es mit dieser Postkarte auf sich?
- Wenn ich die Karte fristgerecht zurückschicke, - wer prüft nach, ob die Mängel tatsächlich behoben sind? (Habe nichts auszufüllen auf der Karte, allein die Rücksendung ist meine Bestätigung, dass die Mängel behoben wurden).
- Kann ich zur HU gezwungen werden?
- Unter welchen Voraussetzungen kann mein Auto nicht zwangsstillgelegt werden?
Vielen Dank für Eure Antworten.
3 Antworten
Man kann ein Schreiben verfassen in dem dargestellt ist das das Fahrzeug nicht mehr Genutzt wird weil ja die HU abgelauffen ist und du dies nicht bemerkt hast.. Kann ka nn Ja mal Passieren als Anfänger im Autofahrerleben.. Das es des weiteren ab sofort im Betrieb ist und nicht mehr gefahren wird. das dazu die Kennzeichen zu diesem zweck demontiert wurden aber nicht abgemeldet werden soll..
Des weiteren das die HU Arbeiten erst in einem späteren Zeitrahmren erfolgen ( Kostenthema ) und das Fahrzeug bis zur Instandsetzung in einer Verschlossenen Garage untergebracht wird..
Die instandsetzung wird dann von Werkstatt XY durchgeführt und zur HU vorgeführt wenn die arbeiten abgeschlossen sind..
Das ganze mit eingescannter Postkarte an die zuständige Polizeidienststelle sowie zur kenntnis an die Zulassungsstelle und ev an das Ordnungsamt versenden.. Könnte sein das die sich drauf einlassen. An sonsten mußt du abmelden bevor es das Amt macht den das sowie die Wiederzulassung werden erheblich Aufwendiger und damit auch teurer.
Abmeldung geht auch online wenn das fahrzeug nach 2015 zugelassen / umgemeldet wurde...
1 noch nie von meinem mit bekommen
2 du kannst von ausgehen, daß das Ordnungsamt vorstellig wird, denn dafür sind die zuständig mW
3 Logo, wenn du weiterhin die Karre zugelassen haben willst. Ist auch Voraussetzung steht im der STV(z)o
4 ab in Werkstatt, Mängel beheben lassen, dort direkt TÜV machen lassen
""""Ich möchte das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz stehen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zum TÜV bringen.""""
Dann musst du das Fahrzeug abmelden, dann darfst du.
Ansonsten zum TÜV fahren.
Richtig - wo kein Kläger, da kein Richter.
Da er aber im öffentlichen Straßenverkehr von der Polizei erwischt wurde, muss er zum Tüv.
Könnte ja sonst jeder sagen...haha..ich bring mein Auto jetzt aufs Privatgelände und wenn die Polizei weg ist, dann fahr ich wieder :D
Stimmt nicht ! Ein KfZ mit abgelaufenen TÜV kann doch auf Privatgelände rumstehen, ohne abgemeldet zu sein. Nur wenn es auf öffentlichen Grund gefahren wird muss die TÜV- Plakette stimmen. Aber ohne Abmeldung muss der Eigentümer weiter Steuer zahlen ! DAs ist seine Entscheidung. Die Polizei hat da nichts auf Privatgelände zu suchen.