Ungefährlich.

Solltest Du ihn abschleifen wollen, ist dennoch unbedingt eine Atemmaske und idealerweise ein Gsnzkörperkondom (Maleranzug mit Kapuze) zu tragen. Der Raum sollte während der Arbeit geschlossen bleiben.

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Meine Schwester fährt eines, mit eigener Ladesäule und ausreichend Platten auf dem Dach zur autarken Stromgewinnung. Das günstigste war die Ladesäule, gefolgt vom E-Auto und die Photovoltaikanlage mit Akku im Keller war doppelt so teuer (wenn alle Preisnachlässe abgezogen werden. Mit Preisnachlässen, war die Anlage mehr als 3x so teuer wie ihr Auto).

Ich habe einen Benziner zu Hause aber aktuell abgemeldet, da ich mit dem E Scooter alles wichtige erreiche.

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Ja, er ist geschützt.

Hipp
Dafür steh' ich mit meinem Namen.
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Jahre lang geschuftet?

LoooooooL

Die Schulpflicht endet allerfrühestens nach neun Jahren, teilweise 10. Eingeschult wird man Minimum mit 5 (außer man baut sein eigenes AKW in der Garage, wie Sheldon Cooper).

Da kannst Du nicht von einer jahrelangen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sprechen. Auch nicht, wenn Du ungelernt irgendwo anfängst (was reichlich dumm ist)

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Liegt sie direkt an Dir kann Herzschlag, Atmung und/oder Wärme fehlen vielleicht hilft es aber schon, wenn Du ein Lomgsleeve Shirt oder Kuscheljacke trägst und diese bei dem Kind lässt. Der Geruch von Dir beruhigt auch.

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Darf ich mein Tattoo überhaupt öffentlich machen da es ja ein Plagiat ist?

Nee. Wenn Du verreist und durch den Zoll musst wirst Du beschlagnahmt und verbrannt oder mit einer Dampfwalze platt gemacht. (Ironieoff)

Natürlich darfst Du das zeigen.

Du solltest aber den Künstler darüber informieren. Denn er kann (mit Dir als Zeuge) gegen Deinen Tätowierer vorgehen.

Wenn Dein Tätowierer sagte, dass er es selber erstellt hat, ist es arglistige Täuschung. Wobei dann Aussage gegen Aussage steht (bis Du den Künstler im Boot hast).

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Kommt, wie beim Kerl, auf das Konsumverhalten an.

Zigaretten. Alkohol und auch einige Medikamente werden geschmacklich als unangenehm empfunden. Während Obstsäfte (der berüchtigte Ananassaft), genau wie Gunmibärchen als süßlich wahr genommen werden.

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Das ist ein Fall für die Nutzerin Needlewitch. Sie ist professionelle Bodymodderin, Piercerin und ich glaube die macht auch Tattoos.

Das mittlere Bild kannst Du entferne, ist zu unscharf. Vllt hast Du noch ein, zwei Bilder mit Schmuck. Aber gut sieht das nicht aus.

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Ist das nicht eine bodenlose Frechheit?

Es geht um das kirchliche Arbeitsrecht.

Der sogenannte "Dritte Weg" beschreibt die Arbeitsvertragsgestaltung kirchlicher Arbeitgeber. Genauer gesagt ist es eine Arbeitsrechtssetzung durch eine ​arbeitsrechtliche Kommission. ​Dies ​ist​ ein Gremium, welches durch ein Kirchengesetz geschaffen wurde und mit Vertretern von Dienstgebern und Dienstnehmern gleichwertig besetzt ist.

Kirchliche Betriebe sind insbesondere in der Daseinsvorsorge tätig, also in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Bildung. Arbeitnehmer sind aber in jedem Fall an gesetzlich vorgegebene Mindeststandards gebunden, die sich implizit aus Regelungen des Grundgesetzes und für die Bereiche Gesundheit und Pflege insbesondere aus den Sozialgesetzbüchern ergeben. Allerdings wurden für kirchliche Leistungserbringer durch den Staat Ausnahmetatbestände in Form von Gesetzen und Richterrecht geschaffen. Diese Ausnahmetatbestände existieren, obwohl die kirchlichen Betriebe hier in erster Linie eine Dienstleistung der Daseinsvorsorge erbringen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert und in den meisten Fällen zum allergrößten Teil bezahlt werden.

Problematik: Die staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge hat nichts mit der notwendigen Leistungserbringung der kirchlichen Kernbereichen zu tun, aus deren Ordnung und Verwaltung sich der Staat eigentlich herauszuhalten hat. Trotzdem erlaubt der Staat den Kirchen selbst über das Arbeitsrecht zu bestimmen.

  • Verstoß gegen Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ​ihre Angelegenheiten​ selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Aufgaben der Daseinsvorsorge sind keine Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften, sondern des Staates. Religionsgemeinschaften erfüllen diese nur im Auftrag des Staates, z. B. als Träger eines Krankenhauses.
  • Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Beschäftigte, die Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erledigen, arbeiten auf Basis unterschiedlicher Arbeitsrechts-Systematiken. Nicht-kirchliche Träger können sich kein eigenes Arbeitsrecht geben.
  • Verletzung von Grundrechten wie z. B. der Koalitionsfreiheit [13] und dem daraus abgeleiteten Arbeitskampfrecht.
  • Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Beschäftigten drohen Sanktionen bis hin zur Kündigung oder die Absage bei einer Bewerbung, wenn sie in ihrem Privatleben aus Sicht ihres Arbeitgebers gegen religiöse Moralvorstellungen verstoßen oder keiner Konfession angehören (Beispiele: Kündigung eines Chefarztes bei Wiederheirat nach Scheidung, Kündigung eines Heimleiters bei Bekanntwerden eines Chatprofils in einem Internetportal für Schwule, Ablehnung von Bewerbern wegen Konfessionslosigkeit) Quelle

Warum hat das Christentum noch so viel Macht? Bewerber kirchlicher Träger, die z. B. keine Kirchensteuer zahlen, müssen mit einer Absage rechnen? Was soll das? Das sollte dringend reformiert werden!

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Schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Aber ich verstehe sehr gut, was Du meinst.

Ich hatte ein neunmonatiges Praktikum im Rahmen meiner Umschulung bei der Caritas. Da ich alt-lutherisch getauft bin, kam bei der Vorstellung erst einmal die Frage, was das denn ist.

Ich dachte mir "Frage das mal meine Eltern, habe ich mir ja nicht ausgesucht". Und auch weitere Fragen zur Konfession und Kirche wurden gestellt. In der Adventszeit gab es jeden Montag morgen ein Beisammensein in der Abtei während der Arbeitszeit. Das die da nicht streiken dürfen ist halt so. Finde ich aber ebenso sonderbar wie Du. Einige sind SEHR gläubig dort und andere sind eben nur Kirchenmitglieder.

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Es ist ein Wunsch. Wünschen darf man sich alles.

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Es geht darum, dass Dir nur ein Arzt Auskunft zur Begründung geben darf. Der Bericht erst geschrieben werden muss und auch um den Datenschutz.

Du kannst ja eine Überweisung verloren haben und ich finde die, rufe da an und habe alle notwendigen Informationen um mich am Telefon als Dich auszugeben

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Es geht beides. Aber ich bin nun 46 und hatte einige Partnerinnen. Aber vertraue mir bitte, wenn ich Dir sage, dass Du Dich immer an Dein erstes Mal erinnern kannst.

Von daher möchte ich Dir nur ans Herz legen, dass Du Deiner bisherigen Praktik des Wartens treu bleiben solltest.

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Hättest Du die Frage nicht inkognito gestellt und bist dazu auch noch weiblich hättest Du hier zumindest sicher ganz fix ganz viele Freundschaftsanfragen 😂.

Spaß beiseite.

Gehe in Vereine von Sportarten, die Dir Spaß machen, gehe zu Events und schlimmer als die IST Situation wird es nicht.

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Pinkeln bringt nichts. Der Harnsusgang sitzt oberhalb der Vagina.

Die Pille danach sollte nur nach Packungsbeilage genommen werden. Wenn diese direkt nach einer potentiellen drohenden Schwangerschaft genommen werden darf, ist alles okay und damit hast Du es richtig gemacht. Die Pille danach ist aber eine Hormonbombe. Sollte also nicht zur Gewohnheit werden.

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Was haltet ihr davon bzw. was kann man dagegen machen, wenn beim Tod eines Alleinlebenden die Wohnung versiegelt und alles, was darin ist, beschlagnahmt wird?

Mein Bekannter und ich haben uns jahrelang um zwei alte Frauen gekümmert, die allein in ihrer Wohnung gemeldet waren. Die erste musste ich zum Schluss ins Pflegeheim bringen (ich besaß eine Vorsorgevollmacht von ihr). Dort ist sie auch gestorben. Ihre Wohnung hatte ich schon zuvor gekündigt, und wir hatten überhaupt keine Probleme, diese zu räumen und alle Pflegehilfsmittel abholen zu lassen.

Wir hatten noch eine weitere alte Dame zu versorgen, die ein schwieriger Charakter war und die wir deshalb nicht ins Pflegeheim bringen konnten. Mein Bekannter, der sich dort mehr als zu Hause aufhielt und eine Vorsorgevollmacht besaß, hatte seinen Lebensmittelpunkt quasi in ihre Wohnung verlegt. Er brachte Bilder mit, die er dort aufhängen wollte (dazu ist er leider nicht mehr gekommen), dazu ein paar Möbel aus dem Nachlass der ersten Dame (er hatte sie beerbt) und bestellte sich Euro-Münzsätze, da dies sein Hobby war. Ich selbst, die ich ihm zum Schluss half, ließ mir ebenfalls meine Bestellungen an diese Adresse schicken. Hinzu kam, dass ich manche Arbeiten (auch Briefe) dort verfasste und Bücher und Kleidung bei ihr lagerte, da ich diese nicht ständig hin- und herschleppen wollte. Wir brachten auch einen privaten Staubsauger mit, da wir dort ständig saubermachen mussten und ein privates Klimagerät wegen der sommerlichen Hitze.

Eines Morgens ist die alte Dame friedlich eingeschlafen - wir holten den Rettungswagen und dessen Besatzung die Polizei. Dann wurden wir innerhalb von 15 Minuten aus der Wohnung geworfen und diese versiegelt. Ich konnte schnell noch meine wichtigsten Sachen zusammenpacken, aber meinen Bekannten nahm der Tod seiner "Ersatzmutti" derart mit, dass er sogar sein Notizbuch vergaß. Wir hofften, unsere Sachen bald noch holen zu können, da wir in der kurzen Zeit gar nicht realisieren konnten, was sich alles von uns noch in der Wohnung befand.

Die Wohnung ist 3 Monate später immer noch versiegelt, und das Nachlassgericht rückt nichts heraus (obwohl ich zum Teil die Rechnungen mitgeschickt habe), sondern verweist auf die potentiellen Erben. Wenn ich daran denke, wie unverschämt diese zu Lebzeiten der alten Dame mit dieser umgegangen waren (bis diese sie hinausgeworfen hat), fürchte ich, dass sie alles einkassieren werden. Fast noch schlimmer finde ich es, dass sie in unseren privaten Notizen und Behördenschreiben herumschnüffeln können.

Hat jemand von euch Erfahrung in solchen Dingen und wie man sich gegen diese Behördenwillkür wehren kann? Was haben wir für Gesetze, wenn alles, was sich in der Wohnung eines/einer Verstorbenen befindet, konfisziert werden kann, ganz egal, wem es gehört? Es gibt auch mehrere Sanitätshäuser, die jetzt ihre Pflegehilfsmittel abholen möchten und es nicht dürfen.

Von einer Frau, mit der ich vor einem Jahr ins Gespräch kam, erfuhr ich, dass man die Wohnung ihrer Nachbarin ebenfalls versiegelt hatte und dann, als der Vermieter kündigte, alles auf den Müll geworfen wurde.

Deshalb eine Warnung an alle Jüngeren: Lasst um Himmels Willen nichts in der Wohnung oder im Haus eurer Eltern oder sonstiger Pflegebedürftiger zurück, wenn ihr dort nicht (mehr) gemeldet seid - das wird dann alles beschlagnahmt, falls sie sterben.

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Wenn ihr an die Erben verwiesen wurdet, denke ich, dass ihr eure Besitzansprüche, notfalls gerichtlich, geltend machen müsst.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1944 gilt eine Frist von sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen. Daher würde ich mich dann spätestens an das Nachlassgericht wenden und zudem auch an den Vermieter, falls bekannt.

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